Montagabend. Freundliche Nachricht aus Lanzarote. „Hallo! 👋 Damit Ihre Anreise reibungslos verläuft, müssen Sie den Online-Check-in in der HOOMVIP-App durchführen. Aufgrund lokaler Vorschriften ist diese Registrierung obligatorisch."
Wunderbar. Willkommen im Urlaub. Erster Programmpunkt: noch ein Formular. Wer ist HOOMVIP? Steht nirgendwo im Inserat, mit dem ich gebucht habe. Ich klicke den Link an, und Airbnb selbst warnt mich: „Sie verlassen Airbnb. Stellen Sie sicher, dass Sie der Quelle vertrauen." Ich verlasse also gerade die Firma, bei der ich gebucht habe, um den Check-in zu machen, der die Bedingung dafür ist, dass ich in die Wohnung darf, die ich über Airbnb bezahlt habe.
Schon das ist absurd. Es wird besser.
Dienstagmorgen, ich sitze mit meiner Schweizer ID vor dem Telefon. Der Scanner liest den Code auf der Rückseite nicht. Manuelle Eingabe: abgelehnt. Nochmal: abgelehnt. Ich schicke Fotos meines Ausweises über den Airbnb-Chat. Antwort von einer Mitarbeiterin namens Gina: „Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen können wir den Check-in nicht mit JPG-Bildern Ihrer ID per Nachricht abschliessen."
Lesen Sie den Satz nochmal. Ein Foto meines Ausweises über Airbnbs verschlüsselten Chat ist zu unsicher. Dasselbe Dokument plus mein Gesicht in eine Drittanbieter-App hochzuladen, von der ich vor drei Tagen nie gehört hatte — das ist sicher. Ich frage, ob ich die Karte einfach an der Tür zeigen kann, wie in jedem Hotel. Nein. Das Schloss öffnet ohne Formular nicht. Ich storniere. Airbnb erstattet zunächst 50 Prozent. Für eine Wohnung, die ich nie betreten habe.
So weit die Anekdote. Jetzt das Wesentliche — und es ist grösser, als ich dachte.
Auf Airbnb taucht die Vermieterin als „Sarah Y Andrés" auf — freundliche Vornamen, kleines Profilbild. Dahinter steht Country Villas Lanzarote, eine Ferienvermietungs-Marke mit Sitz in Mácher. Die juristische Einheit dahinter heisst GESTUR MARAVILLA, S.L.U. (CIF B76202332), gegründet 2014, Geschäftssitz Camino Los Olivos 76, Mácher. Über ihre eigene Webseite verwaltet die Firma 53 Unterkünfte; auf Airbnb laufen unter dem Profil „Sarah Y Andrés" (Host-ID 133523114) rund 45 aktive Inserate — mit einem Wachstum von 350 Prozent im letzten Jahr (Quelle: Airbtics, Mai 2026).
Und hier wird es zur Geschichte von öffentlichem Interesse: Das automatische Zugangssystem, an dem mein Check-in scheiterte, ist kein privates Bastelprojekt. Im Fuss der Country-Villas-Webseite steht es schwarz auf weiss — das Projekt „LanzaLock — Acceso Automatizado en Alojamientos" (Aktenzeichen DUM-030000-2023-578) wurde aus dem spanischen Förderprogramm „Última Milla" für die Digitalisierung von Tourismusunternehmen finanziert. Dieses Programm ist Teil des Plan de Recuperación, Transformación y Resiliencia — also finanziert aus EU-Mitteln des Next-Generation-EU-Fonds. Das öffentliche Verzeichnis des spanischen Tourismusministeriums bestätigt: Empfänger der Förderung ist GESTUR MARAVILLA, S.L.U.
Mit anderen Worten: Ein mit europäischen Steuergeldern gefördertes Zugangssystem hat einen Reisenden an der Tür ausgesperrt, weil es seinen gültigen Schweizer Ausweis nicht lesen konnte — und der Betreiber bot keine Alternative an.
Und genau hier liegt der Konstruktionsfehler. Die Schweiz ist nicht Teil der EU. Der Schweizer Personalausweis ist ein vollgültiges Reisedokument in ganz Europa — aber er folgt nicht denselben Vorlagen wie die Standard-EU-Dokumente, auf die solche Scanner-Systeme trainiert sind. Wer mit einem Schweizer, britischen oder anderen Nicht-EU-europäischen Ausweis anreist, läuft genau deshalb erhöht Gefahr, dass die Automatik versagt. Ein System ohne menschlichen Notausgang an der Tür ist ein System, das diese Reisenden strukturell benachteiligt.
Dass es eine Alternative gibt, ist nicht meine Meinung. Es ist die Aussage des Software-Anbieters selbst. Auf Anfrage von CITA News antwortete HOOMVIP innerhalb von Stunden, sachlich und klar: „Hoomvip acts as a data processor, NOT AS THE DATA CONTROLLER. It is the responsibility of the accommodation owner to comply with the GDPR principles." Und, auf die Frage, was passiert, wenn der Scanner einen Ausweis nicht lesen kann: „Guest can fulfil a form and the owner may check the identity at the guest's arrival."
Der Override existiert also. Country Villas Lanzarote hätte mich an der Tür mit dem Pass einchecken können. Es war eine Wahl. Sie haben sie nicht getroffen.
Country Villas Lanzarote, die Firma hinter dem freundlichen Vornamen-Paar, ist keine kleine Privatperson. Sitz in Mácher, gegründet 2014, fünfköpfiges Team, eigene Webseite, parallele Auftritte auf Booking, Vrbo, Expedia. Bei Redaktionsschluss hatten Sarah und Andrés zwei detaillierte Anfragen von CITA News unbeantwortet gelassen — auch nicht auf die Frage, ob das Verfahren in allen 45 Wohnungen gleich läuft. Da kein Widerspruch kam, ist davon auszugehen, dass das standardisierte System überall gleich angewendet wird. Eine professionelle Hausverwaltung mit einheitlicher, staatlich geförderter Software fährt keine 45 unterschiedlichen Check-in-Verfahren.
Auch das spanische Recht steht auf der Seite des Gastes. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat am 17. Juni 2025 klargestellt: Für die Erfüllung des Gästemeldegesetzes (Real Decreto 933/2021) genügt die visuelle Prüfung des physischen Ausweises an der Tür. Vermieter dürfen keine Kopie oder Scan verlangen — das verstösst gegen die Datenminimierung der DSGVO. Ein Hotel zahlte dafür bereits 30’000 Euro Bussgeld.
Was stand eigentlich im Inserat, mit dem ich gebucht habe? Die einzige Stelle zum Check-in lautet: „Once you confirm your booking, we will ask you to complete an online check-in through our app… you will receive a personal access code for the electronic lock." Keine Erwähnung von HOOMVIP. Keine Erwähnung biometrischer Verarbeitung. Keine Erwähnung, dass das Formular Pflicht ist. Keine Erwähnung, dass die visuelle Prüfung an der Tür verweigert wird. Nichts von dem, was die DSGVO an Information vor der Datenerhebung verlangt.
CITA News hat parallel zu diesem Artikel eine formelle Beschwerde bei der AEPD eingereicht.
Was ich an der Tür betreten hätte, ist die neue Architektur des spanischen Kurzzeitvermietungsgeschäfts. Der Gast sieht Airbnb. Hinter Airbnb sitzt Avantio, eine Valencianer Softwarefirma. Hinter Avantio sitzt HOOMVIP, das die Schlüssel, das Formular und den biometrischen Scan abwickelt und die Daten ans Innenministerium schickt. Du buchst bei einer Firma. Vier hantieren am Ende mit deinen Daten. Eine davon hast du dir ausgesucht.
Und Airbnb? Nach drei schriftlichen Eskalationen gewährte eine Senior Supervisor namens Laura die volle Rückerstattung — mit einem bemerkenswerten Wort: „As a one-time exception." Eine einmalige Ausnahme. Nicht die Anwendung der hauseigenen Rückerstattungsrichtlinie, die einen vom Gastgeber verschuldeten Check-in-Ausfall als Reiseproblem mit Anspruch auf volle Rückerstattung behandelt. Eine Ausnahme — für den, der dreimal eskaliert.
Lauras Brief verteidigt die Praxis mit der Behauptung, „the host did disclose the registration requirement within the listing description." Der oben zitierte Inseratstext widerlegt das. Airbnb kassiert die Provision auf jede der 45 Buchungen, stellt das Vertrauen her, das die Buchungen möglich macht — und überlässt den Gast an der Tür einer App, die es nicht zertifiziert hat, und einem Override, von dem die Vermieterin keinen Gebrauch macht.
Eine Marke beim Buchen. Eine Vermittlerin beim Bezahlen. Das ist nicht das, wofür man die Provision bezahlt.
Was Sie tun können, bevor Sie buchen
Prüfen Sie den Anbieter. Läuft das Inserat unter „Sarah Y Andrés" (Host-ID 133523114) oder enthält es den Namen „Country Villas Lanzarote", wissen Sie, welches Check-in-Verfahren auf Sie zukommt.
Lesen Sie den Check-in-Abschnitt genau. „Online check-in", „digital key", „our app" sind Codewörter für ein Drittanbieter-Verfahren mit ID-Scan und möglicher biometrischer Verifizierung.
Kennen Sie Ihr Recht. Die AEPD hat am 17. Juni 2025 klargestellt: Die visuelle Prüfung des physischen Ausweises an der Tür genügt. Vermieter dürfen keine Kopie oder Scan verlangen. Sie können die visuelle Prüfung verlangen — auch wenn die App versagt.
Wenn alles schiefläuft: Beschwerden gehen an die AEPD (sede.aepd.gob.es), an die Dirección General de Consumo der Kanaren, oder über die EU-Streitschlichtungsplattform. Eskalieren Sie schriftlich, mit Frist und Datum. Airbnb ist unter Artikel 20 des EU Digital Services Act zu einem funktionierenden internen Beschwerdesystem verpflichtet.
CITA News hat Country Villas Lanzarote / GESTUR MARAVILLA S.L.U., Airbnb, Avantio und HOOMVIP um Stellungnahme gebeten. HOOMVIP und Airbnb haben geantwortet; ihre Aussagen sind im Text zitiert. Country Villas Lanzarote hatte bis Redaktionsschluss nicht geantwortet. Eine formelle Beschwerde gegen die Firma ist bei der spanischen Datenschutzbehörde AEPD eingereicht. Dieser Artikel wird mit eingehenden Stellungnahmen aktualisiert.