Das Wichtigste

Urteil: 28. Mai 2026 — Tribunal de Instancia San Bartolomé de Tirajana, zwei Jahre Haft wegen fortgesetzten Betrugs

Agentur: Aray Tours Canarias S.L., gegründet 2014, Centro Comercial San Fernando in Maspalomas

Bekannte Geschädigte: rund 70 Personen aus dem La-Palma-Fall (Februar 2026), 24 davon mit Anzeige; weitere 20 Personen aus einem Kreuzfahrt-Fall (2023, rund 30.000 € Schaden); weitere Anzeigen laufen

Vorgehen: Komplette Reisepakete per WhatsApp, gestaffelte Anzahlungen auf Privatkonto, gefälschte Buchungsbestätigungen, keine echten Flüge oder Hotels

Wiederholungstäterin: Verfahren bereits seit mindestens 2023, mehrere parallele Strafverfahren

Quellen: elDiario.es Canarias Ahora, Canarias7, La Provincia

Im Februar dieses Jahres standen rund 70 Menschen am Flughafen Gran Canaria und wollten zur Los-Indianos-Fiesta nach La Palma. Sie hatten Reisen für 13. bis 17. Februar gebucht. Direktflug, Hotel in Los Cancajos, alles über Aray Tours Canarias im Einkaufszentrum San Fernando in Maspalomas. Anzahlung 150 Euro pro Person, drei Raten zu je 115 Euro über mehrere Monate, insgesamt rund 600 Euro pro Person — manche zahlten bis zu 1.900 Euro.

Sie sind nie geflogen.

Als sie bei den Fluggesellschaften und Hotels anriefen, war die Antwort immer dieselbe: «Hier ist keine Buchung auf Ihren Namen.» Die WhatsApp-Bestätigungen, die sie monatelang erhalten hatten — gefälscht. Die Reservierungen — nie gemacht. Das Geld — auf ein Privatkonto der Geschäftsführerin überwiesen, nicht auf das Firmenkonto.

Was die Justiz gestern entschied

Am 28. Mai 2026 hat das Tribunal de Instancia von San Bartolomé de Tirajana die Eigentümerin der Agentur — in den Akten als B.M.A.P. geführt — zu zwei Jahren Haft verurteilt. Wegen fortgesetzten Betrugs. Das Urteil bezieht sich auf einen Kreuzfahrt-Fall aus dem Jahr 2023, bei dem 20 Kunden insgesamt mehr als 30.000 Euro für eine angeblich gebuchte Mittelmeerkreuzfahrt gezahlt hatten. Nach Angaben der Geschädigten teilte ihnen die Inhaberin nach Eingang von 17.670 Euro mit, die Kreuzfahrt sei abgesagt worden, weil andere Teilnehmer ihre Reservierungen storniert hätten — eine Erstattung gab es jedoch nicht oder nur zum Teil: 950 Euro an einen, 500 an zwei weitere Kunden.

Der La-Palma-Fall vom Februar 2026 läuft in einem separaten Verfahren. Die Polizei hatte die Geschäftsführerin am 18. Februar mitten in Las Palmas auf offener Strasse festgenommen, einen Tag später wurde sie unter Auflagen wieder freigelassen. Laut Berichten betreibt sie ähnliche Betrugsmuster seit mindestens zehn Jahren.

Wie das Muster funktioniert

Der Ablauf ist in allen dokumentierten Fällen praktisch identisch und lehrreich für jeden, der auf den Kanaren Reisen bucht:

1. Kontakt über persönliche Empfehlungen. Die Geschädigten kamen fast immer über Bekannte, die ihrerseits die Agentur empfohlen hatten — oft Monate vor dem ersten eigenen Problem.

2. Vollständige Abwicklung per WhatsApp. Konditionen, Bestätigungen, Reisedokumente — alles digital, nichts auf offiziellem Briefpapier der Agentur, keine Verträge mit Stempel.

3. Gestaffelte Anzahlungen. Statt einer Vollzahlung mehrere Raten über Monate verteilt. Das senkt psychologisch die Hemmschwelle und verteilt das Risiko aus Sicht der Betrügerin.

4. Überweisungen auf Privatkonto. Statt auf das Konto der Aray Tours Canarias S.L. ging das Geld auf ein Konto, das auf den Namen der Geschäftsführerin lief. Bei Insolvenz oder Strafverfahren ist Privatvermögen schwerer rückforderbar als Firmenkonten mit Geschäftshaftung.

5. Ausweichmanöver bei Nachfragen. Auf Anfragen nach Flugnummern und Buchungscodes («Localizadores») kam monatelang die Antwort, alles sei «gesichert» — ohne dass jemals echte Belege verschickt wurden.

Erst kurz vor dem Reisedatum, wenn die Kunden direkt bei Fluggesellschaft und Hotel nachprüften, fiel der Betrug auf.

Wie du dich schützt — generelle Regeln

Aray Tours ist nicht der erste und nicht der letzte Fall dieser Art auf den Kanaren. Die wichtigsten Punkte für jede Reisebuchung über kleinere lokale Agenturen:

  • Auf das Firmenkonto überweisen, nicht auf Privatkonten. Wenn die Bankverbindung den Namen einer Privatperson statt einer Firma trägt — Warnsignal.
  • Schriftlicher Vertrag mit Stempel der Agentur, nicht nur WhatsApp. Reiseverträge in Spanien sind formgebunden und sollten Anbieterdaten, Steueridentifikationsnummer (CIF), Stornobedingungen und konkrete Leistungen enthalten.
  • Echte Buchungscodes verlangen. Bei Flügen den Localizador (PNR), bei Hotels die Reservierungsnummer. Beides ist sofort beim Anbieter überprüfbar — eine kurze Nachfrage bei der Airline oder dem Hotel klärt in wenigen Minuten, ob die Buchung existiert.
  • Bei Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis trotzdem prüfen. Persönliche Empfehlungen sind kein Ersatz für formale Absicherung. Bei Aray Tours waren genau die Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis das Hauptverbreitungsmuster.
  • Google-Bewertungen lesen. Bei Aray Tours waren bereits seit längerem negative Bewertungen mit ähnlichen Fällen öffentlich einsehbar.
  • Vorsicht bei extremer Ratenzahlung über viele Monate. Seriöse Agenturen verlangen typischerweise Anzahlung und Restzahlung vor Reiseantritt — nicht zehn Kleinraten verteilt über ein halbes Jahr.

Was Geschädigte tun können

Wer Opfer geworden ist und noch keine Anzeige erstattet hat: Anzeige bei der Policía Nacional ist auch jetzt noch möglich. Wichtig sind alle Belege — WhatsApp-Verläufe, Banküberweisungen, gefälschte Buchungsbestätigungen, jede schriftliche Kommunikation. Wer schon ein laufendes Verfahren hat, sollte sich anwaltlich auf die Verbraucherschutzgesetzgebung (Art. 154 ff. Real Decreto Legislativo 1/2007) berufen — die Pauschalreisenrichtlinie der EU gibt Reisenden klare Rückforderungsrechte.

Für deutschsprachige Geschädigte: Die Verbraucherzentrale Spanien (OCU) und das Europäische Verbraucherzentrum (CEC) in Madrid bieten kostenlose Erstberatung. Bei Flügen kann zusätzlich die spanische Luftfahrtbehörde AESA eingeschaltet werden, wenn der Betrug Flugbuchungen betrifft.

Zwei Jahre Haft sind das Urteil von gestern. Wie viel Geld tatsächlich zurückkommt, hängt davon ab, was bei der Verurteilten noch vollstreckbar ist.

Häufige Fragen

Welche Reisen wurden konkret gefälscht?
Bekannt sind eine Mittelmeerkreuzfahrt 2023 (rund 30.000 € Schaden, 20 Personen) und ein La-Palma-Paket im Februar 2026 (rund 70 Personen, je ca. 600 € pro Person). Weitere Anzeigen aus früheren Jahren sind in Bearbeitung.
Bin ich auch betroffen, wenn ich noch nichts angezeigt habe?
Wer bei Aray Tours Canarias gebucht und keine Leistung erhalten hat: ja, sehr wahrscheinlich. Anzeige bei der Policía Nacional ist auch nachträglich möglich.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Das Strafurteil legt eine Schadenswiedergutmachung fest, die tatsächliche Auszahlung hängt aber davon ab, welches Vermögen bei der Verurteilten pfändbar ist. Bei nachgewiesener Insolvenz der Firma kann das gering ausfallen.
Welche Warnsignale gibt es bei Reisebüros allgemein?
Überweisungen auf Privatkonten, ausschliessliche WhatsApp-Kommunikation ohne schriftlichen Vertrag, fehlende Buchungscodes, extreme Ratenmodelle und schlechte Online-Bewertungen.
An wen kann ich mich als deutschsprachiger Geschädigter wenden?
An die Policía Nacional für die Anzeige, an das Europäische Verbraucherzentrum (CEC España) für rechtliche Erstberatung, an einen spanischen Anwalt für Schadensersatz.
Gibt es weitere Verfahren?
Ja. Das gestrige Urteil betrifft den Kreuzfahrt-Fall 2023. Der La-Palma-Fall vom Februar 2026 läuft separat, weitere Anzeigen aus älteren Fällen wurden zuletzt wieder aufgenommen.