Concilia — das Wichtigste
- Wer: alle Selbstständigen mit Wohnsitz auf den Kanaren, jede Branche, jeder Status
- Was: drei Linien — Vertretung (bis 8.800 €), unbefristete Betreuungs-Einstellung (7.500 €, bis 9.000 € für vorrangige Gruppen), Betreuungskosten (75 %, max. 3.000 €)
- Seit wann: Antrag ab 21. Mai 2026, rückwirkend ab 18. Oktober 2025
- Vergabe: nach Eingang der Anträge, bis das Budget erschöpft ist
- Antrag: sede.gobiernodecanarias.org (Verfahren 10923) · Fragen: dirgral.autonomos@gobiernodecanarias.org
Wer auf Gran Canaria einen kleinen Laden führt, einen Friseursalon in Playa del Inglés oder als Webdesignerin von zu Hause arbeitet, kennt das Problem: Fällt man wegen Geburt, Krankheit oder der Pflege eines Angehörigen aus, läuft der Betrieb nicht weiter — und eine Vertretung kostet Geld, das gerade dann fehlt. Genau hier setzt eine neue Förderung der kanarischen Regierung an, die seit dem 21. Mai beantragt werden kann.
Das Programm heisst Concilia und richtet sich an alle Selbstständigen mit Wohnsitz auf den Kanaren — unabhängig von Branche oder davon, ob der Betrieb neu, etabliert oder im Wachstum ist. Die Zuschüsse wirken rückwirkend bis zum 18. Oktober 2025, und auch die Anstellung von Familienangehörigen ist möglich (Gobierno de Canarias).
Was Concilia zahlt
Die maximalen 9.000 €, mit denen die Förderung wirbt, gibt es nicht pauschal für jeden. Das Programm besteht aus drei Linien mit gestaffelten Beträgen. Concilia 1 finanziert eine Vertretung, wenn die selbstständige Person wegen Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption oder eines Risikos während Schwangerschaft oder Stillzeit ausfällt — hier sind bis zu 8.800 € möglich. Concilia 2 bezuschusst die unbefristete Einstellung einer Person, die bei der Betreuung von Kindern, älteren oder pflegebedürftigen Angehörigen hilft: 7.500 €, und bis zu 9.000 €, wenn die Stelle an eine vorrangige Zielgruppe geht.
Die dritte Linie, Concilia 3, übernimmt 75 Prozent der Kosten für Betreuungsdienste — etwa Kita, Tagesstätte oder Ferienbetreuung — mit einer Obergrenze von 3.000 €. Wichtig für die Planung: Alle Linien werden nicht im Wettbewerb vergeben, sondern nach Eingang der Anträge, und nur so lange, bis das Budget erschöpft ist. Wer zögert, geht im Zweifel leer aus.
Wer beantragen kann und ab wann
Antragsberechtigt sind Autónomos mit Wohnsitz auf den Inseln. Eingereicht wird elektronisch über die sede.gobiernodecanarias.org (Verfahren 10923); bei Fragen hat die Dirección General de Autónomos die Adresse dirgral.autonomos@gobiernodecanarias.org eingerichtet (Canarias7). Da die Förderung rückwirkend ab dem 18. Oktober 2025 gilt, lohnt sich der Blick zurück: Wer seither bereits eine Vertretung oder Betreuung bezahlt hat, kann den Zuschuss unter Umständen nachträglich geltend machen.
Warum das gerade jetzt kommt
Der Hintergrund ist eine Zahl, die die Regierung selbst betont: Auf den Kanaren gibt es derzeit 147.314 Selbstständige — mehr als Arbeitslose. Vizepräsident und Wirtschaftsminister Manuel Domínguez nannte Concilia eine «pionierhafte» Massnahme und Teil des «Plan Respaldo Autónomos», der das Selbstständigen-Netz auf den Inseln stärken soll (Canarias Ahora). Domínguez kündigte zudem an, dass in Kürze auch eine Förderung für Krankheitszeiten folgen werde, die in den ersten beiden Monaten einer Krankschreibung die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt; parallel wurde die IGIC-Freigrenze für kleine Betriebe auf 50.000 € Jahresumsatz angehoben.
Für Selbstständige, die schon einmal vor der Entscheidung standen, den Laden zuzumachen, weil eine Auszeit nicht bezahlbar war, ist das ein konkreter Hebel. Wer prüfen will, ob er die Voraussetzungen erfüllt, sollte nicht bis zum Sommer warten — der Budgetdeckel gilt.