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Die Grundregel: 90 Tage und was danach kommt

Die Kanaren sind Spanien, Spanien ist Schengen. Wer aus den USA, Australien, Grossbritannien, Kanada oder einem der rund 60 visafreien Länder kommt, darf sich 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum aufhalten — touristische Aktivitäten, kein Arbeiten, kein Wählen, keine spanische Krankenversicherungskarte.

Nach 90 Tagen gilt: entweder ausreisen oder ein Langzeitvisum haben. Wer die 90 Tage überschreitet, verstösst gegen das Ausländerrecht. In der Praxis wird es selten sofort sanktioniert, aber bei einer späteren TIE-Beantragung oder Visumverlängerung fällt der illegale Aufenthalt auf und kann den Antrag blockieren.

Es gibt keine Möglichkeit, den Schengen-Aufenthalt durch kurze Ausreisen dauerhaft zu verlängern. Die 90/180-Regel gilt kumulativ — wer 89 Tage in Spanien war, einen Tag nach Marokko fährt und zurückkommt, hat nicht wieder 90 Tage.

⚠️ Britische Staatsangehörige: Seit dem Brexit gilt die 90/180-Schengen-Regel auch für UK-Pässe. Ein längerer Aufenthalt auf Teneriffa oder Gran Canaria erfordert ein spanisches Langzeitvisum — dasselbe wie für US-Bürger.

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Non-Lucrative Visa — für Rentner und Frührentner

Das Non-Lucrative Visa (NLV) ist das Visum für alle, die auf den Kanaren leben wollen, ohne zu arbeiten — Rentner, Frührentner, Menschen mit Kapitalerträgen, Dividenden oder Mieteinnahmen. Es ist der einfachste Weg, langfristig auf den Inseln zu wohnen, wenn man nicht auf ein spanisches Einkommen angewiesen ist.

Einkommensnachweis 2026: mindestens 400 % des IPREM monatlich — das sind 2.400 Euro pro Monat für den Hauptantragsteller. Pro mitziehende volljährige Person kommen 600 Euro dazu, pro Kind 357 Euro. Der IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples — staatlicher Einkommensreferenzwert) liegt 2026 bei 600 Euro monatlich.

Wichtig: Der Nachweis muss passives Einkommen sein — Rente, Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen. Seit 2026 verlangen die Konsulate zusätzlich einen formalen Nachweis der Beschäftigungsaufgabe: entweder ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers oder — für Selbstständige — eine notariell beglaubigte Erklärung, dass während des Aufenthalts keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Was man nicht darf: jede Form von Arbeit — weder angestellt, noch selbstständig, noch Remote für ausländische Auftraggeber. Das NLV schliesst Erwerbstätigkeit kategorisch aus. Wer Remote-Arbeit plant, braucht das Digital Nomad Visa.

Antragstellung: im Heimatland beim spanischen Konsulat, persönlich, vor der Einreise. Mit Genehmigung erhält man ein nationales D-Visum für 1 Jahr — danach wird die TIE beantragt und das NLV verlängert (2 + 2 Jahre). Nach 5 Jahren Daueraufenthalt möglich.

⚠️ Praxis-Hinweis: Das Konsulat prüft nicht nur, ob die Mindestzahlen erreicht sind, sondern ob das Konto stabil und glaubwürdig aussieht. Ein Konto, das exakt 28.800 Euro zeigt, wirkt dünn. Empfohlener Puffer: 60.000–100.000 Euro über 6–12 Monate konstant.

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Digital Nomad Visa — für Remote-Worker

Das Digital Nomad Visa (DNV) wurde 2023 eingeführt und ist seitdem der bevorzugte Weg für alle, die remote für ausländische Unternehmen oder Kunden arbeiten. Es erlaubt den Aufenthalt in Spanien — und damit auf den Kanaren — bei gleichzeitiger Berufstätigkeit, solange der Auftraggeber ausserhalb Spaniens sitzt.

Einkommensgrenze 2026: 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI — Salario Mínimo Interprofesional) monatlich — das ergibt 2.849 Euro netto pro Monat für Einzelpersonen. Pro mitziehende erwachsene Person kommen 1.069 Euro dazu, pro Kind 357 Euro. Der SMI liegt 2026 bei 1.221 Euro brutto monatlich.

Bedingungen: mindestens 1 Jahr Remote-Erfahrung nachweisbar, Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag mit einem nicht-spanischen Unternehmen oder Kunden, maximal 20 % des Einkommens darf aus spanischen Quellen stammen.

Steuerbonus: Wer das DNV nutzt, kann für die ersten 4 Jahre den sogenannten Beckham-Satz (régimen especial) beantragen — eine Pauschalbesteuerung von 24 % auf spanische Einkünfte statt des progressiven Normaltarifs bis 47 %. Für viele Remote-Worker ist das ein erheblicher Vorteil.

Laufzeit: 1 Jahr als Visum, verlängerbar auf 3 Jahre als Aufenthaltserlaubnis, dann nochmals 2 Jahre — insgesamt bis zu 5 Jahre, danach Daueraufenthalt möglich.

Antrag: entweder vorab beim Konsulat im Heimatland (empfohlen) oder in Spanien direkt bei der Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde) nach der Einreise mit einem touristischen Visum.

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Arbeitsvisum und Selbstständigenvisum

Wer bei einem spanischen Unternehmen angestellt wird, braucht ein Arbeitsvisum (Cuenta Ajena). Wichtig: Nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber stellt den ersten Antrag — beim spanischen Arbeitsministerium (Ministerio de Trabajo). Erst nach Genehmigung der Arbeitsstelle beantragt der Arbeitnehmer das Visum beim Konsulat im Heimatland. Das Verfahren dauert typischerweise 3–6 Monate.

Wer sich auf den Kanaren selbstständig machen und spanische Kunden bedienen will, braucht das Selbstständigenvisum (Cuenta Propia). Voraussetzung ist ein Businessplan, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweist, sowie die Registrierung als Autónomo (Selbstständige/r). Der Antrag läuft über das Konsulat.

Beide Visa erlauben nach einem Jahr die Verlängerung als Aufenthaltserlaubnis und sind der Einstiegsweg in die spanische Sozialversicherung.

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TIE und NIE: die zwei Karten, die man braucht

Wer mit einem Langzeitvisum eingereist ist, muss innerhalb von 30 Tagen die TIE beantragen — die Tarjeta de Identidad de Extranjero (Ausländerausweis). Das ist die physische Karte, die den Aufenthaltsstatus belegt und für alle Behördengänge, Bankkonten und Verträge benötigt wird. Termin bei der Oficina de Extranjería oder der Policía Nacional — ohne Termin läuft nichts. Auf Gran Canaria und Teneriffa kann die Wartezeit 4–8 Wochen betragen; Termin so früh wie möglich buchen.

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero — Ausländersteuernummer) ist eine lebenslange Steuernummer — sie ändert sich nie, egal wie oft sich der Aufenthaltsstatus ändert. Die NIE ist in der TIE enthalten, kann aber auch separat beantragt werden, etwa für einen Immobilienkauf noch vor der offiziellen Einreise mit Langzeitvisum.

Ohne TIE kein Bankkonto, keine Steuererklärung, kein Mietvertrag. Das ist der erste praktische Schritt nach der Einreise — noch vor dem Empadronamiento.

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Empadronamiento und Krankenversicherung

Das Empadronamiento — die Anmeldung beim Rathaus (Ayuntamiento) — ist auch für Nicht-EU-Bürger Pflicht und wichtig: Es öffnet Zugang zu Schulen, manchen Sozialdiensten und ist Voraussetzung für verschiedene Behördengänge. Es setzt die TIE voraus, geht aber in vielen Gemeinden auch mit dem laufenden TIE-Antrag.

Krankenversicherung ist für Nicht-EU-Bürger ohne Erwerbstätigkeit Pflicht vor der Einreise: Das Konsulat verlangt den Nachweis einer privaten Krankenversicherung, die in Spanien alle Risiken abdeckt, ohne Selbstbeteiligung und ohne Ablaufdatum während des geplanten Aufenthalts. Sanitas, Adeslas und Asisa sind die grossen Anbieter auf den Kanaren; Kosten: 80–250 Euro monatlich je nach Alter und Leistungsumfang.

Wer auf den Kanaren arbeitet und Sozialversicherungsbeiträge zahlt — als Angestellter oder Autónomo — hat nach Anmeldung bei der Seguridad Social Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem (SCS). Die private Krankenversicherung ist dann nicht mehr Pflicht, bleibt aber für viele als Ergänzung sinnvoll.

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Weg zur Dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Nach 5 Jahren kontinuierlichem Aufenthalt in Spanien können Nicht-EU-Bürger die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Residencia de Larga Duración) beantragen. Kontinuierlich heisst: keine Abwesenheit von mehr als 6 Monaten am Stück und nicht mehr als 10 Monate insgesamt in 5 Jahren.

Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich unbegrenzt, wird aber alle 5 Jahre erneuert. Sie gewährt nahezu dieselben Rechte wie spanische Staatsbürger — Arbeiten ohne Einschränkungen, vollen Zugang zum Sozialsystem, Kommunalwahlrecht.

Nach 10 Jahren ist eine Einbürgerung möglich — Spanien verlangt dabei in der Regel die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Portugals, der Philippinen, Äquatorialguineas und Andorras — sie können die doppelte Staatsbürgerschaft behalten.

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Q&A

Ich bin US-Bürger und will auf Gran Canaria in Rente gehen. Welches Visum brauche ich?

Das Non-Lucrative Visa. Voraussetzung: mind. 2.400 Euro passives Monatseinkommen, private Krankenversicherung, spanische Adresse. Antrag beim spanischen Konsulat in den USA, persönlich, vor der Einreise.

Ich arbeite remote für ein deutsches Unternehmen. Darf ich mit einem Touristenvisum auf Teneriffa arbeiten?

Nein. Remote-Arbeit während eines Schengen-Touristenaufenthalts ist rechtlich nicht erlaubt. Das Digital Nomad Visa ist der korrekte Weg.

Wie lange dauert der TIE-Antrag auf Gran Canaria?

Termin: 4–8 Wochen Wartezeit, Bearbeitungszeit danach nochmals 4–6 Wochen. Insgesamt 2–3 Monate einplanen. Termin idealerweise noch vor der Einreise über das Konsulatsportal buchen.

Kann ich das Non-Lucrative Visa verlängern?

Ja: 1 Jahr initial, dann 2+2 Jahre Verlängerung. Nach 5 Jahren Daueraufenthalt beantragen.

Das Golden Visa gibt es nicht mehr — was sind die Alternativen?

Das Golden Visa wurde für Neuanträge im April 2025 abgeschafft. Bestehende Inhaber können verlängern. Für Neuankömmlinge sind NLV und DNV die gängigsten Wege.

Brauche ich die NIE vor der TIE?

Nicht unbedingt — die NIE ist in der TIE enthalten. Wer die NIE vorher braucht (z.B. für einen Immobilienkauf), kann sie separat beim Konsulat im Heimatland beantragen.

Darf ich mit dem Digital Nomad Visa auch für spanische Kunden arbeiten?

Zu maximal 20 % des Gesamteinkommens. Wer hauptsächlich spanische Kunden hat, braucht das Selbstständigenvisum (Cuenta Propia).