Die Kanarische Regierung hat eine weitreichende Steuerreform für Selbstständige angekündigt: Ab dem 1. Juli 2026 müssen Autónomos mit einem Jahresumsatz unter 50.000 Euro keine IGIC mehr auf ihren Rechnungen ausweisen. Bis zu 11.000 Freiberufler auf den Inseln könnten profitieren. CITA News, Ihr Nachrichtenportal für Gran Canaria, erklärt, was das für Expats, digitale Nomaden und Kleinunternehmer im Süden der Insel bedeutet.
Was ändert sich konkret?
Das sogenannte REPEP (Régimen Especial del Pequeño Empresario o Profesional) wird ausgeweitet. Selbstständige und Einzelunternehmer, die freiwillig in dieses Regime eintreten und unter 50.000 Euro Jahresumsatz bleiben, müssen künftig keine IGIC — die kanarische Variante der Mehrwertsteuer — mehr auf ihre Rechnungen aufschlagen. Im Gegenzug können sie die bei Einkäufen gezahlte IGIC nicht mehr als Vorsteuer abziehen.
Der größte praktische Vorteil: Statt fünf Steuererklärungen pro Jahr (vier Quartalsmeldungen plus Jahreszusammenfassung) genügt ab Januar 2027 eine einzige Jahresmeldung. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich — und damit auch das Risiko formaler Fehler und behördlicher Nachfragen.
IGIC-Reform auf einen Blick
Neues Limit: 50.000 € Jahresumsatz (vorher niedriger)
Start: 1. Juli 2026
Vereinfachung: Ab 2027 nur noch 1 statt 5 Steuererklärungen/Jahr
Betroffene: Bis zu 11.000 Autónomos auf den Kanaren
Bedingung: Freiwillige Teilnahme, kein Vorsteuerabzug
Kanaren überholen Madrid und Brüssel
Vizepräsident Manuel Domínguez betonte bei der Vorstellung, dass die Kanaren damit die einzige spanische Region sind, die die EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer tatsächlich umsetzt. Spanien wird derzeit von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil es die Richtlinie — die eine Befreiung für Umsätze bis 85.000 Euro vorsieht — als einziges EU-Land nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
Die Kanaren gehen mit dem IGIC-Freibetrag einen eigenen Weg, der europaweit Beachtung finden dürfte. Für Selbstständige auf Gran Canaria ist das Signal klar: Die Inseln wollen ein attraktiver Standort für Kleinunternehmer und Freiberufler sein.
Was bedeutet das für Expats und Nomaden auf Gran Canaria?
Für die wachsende Gemeinschaft von europäischen Expats, digitalen Nomaden und Freelancern im Süden Gran Canarias — besonders in Maspalomas, Playa del Inglés und Las Palmas — ist die Reform ein direkter Vorteil. Wer als Selbstständiger auf den Kanaren registriert ist und unter der 50.000-Euro-Grenze bleibt, spart sich nicht nur die IGIC-Aufschläge auf Rechnungen, sondern vor allem den quartalsweisen Papierkram.
Zusammen mit dem bereits existierenden „Plan Respaldo Autónomo", der Zuschüsse für Gründer, Kreditvergünstigungen und Unterstützung bei Krankheitsausfällen bietet, positionieren sich die Kanaren zunehmend als gründerfreundlichste Region Spaniens.
Wer kann teilnehmen?
Das REPEP steht allen natürlichen Personen offen, die als Autónomos registriert sind und deren jährliches Geschäftsvolumen 50.000 Euro nicht übersteigt. Die Teilnahme ist freiwillig — wer weiterhin Vorsteuer abziehen möchte, kann im regulären IGIC-System bleiben. Die Anmeldung erfolgt über die Agencia Tributaria Canaria.
Zeitplan
Der neue Freibetrag tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die vereinfachte Jahresmeldung. Selbstständige, die sich ab Sommer 2026 anmelden, profitieren sofort.
Weitere Informationen zur Anmeldung werden auf der Webseite der Kanarischen Regierung veröffentlicht.