Was gilt für Online-Bestellungen bis 150 Euro weiter?

Pakete bis 150 Euro bleiben auf den Kanaren frei von der IGIC, berichtet Canarias7 am 1. November. Der Vorschlag der Finanzverwaltung vom Juni, diese Befreiung zu streichen, kommt in dieser Legislaturperiode nicht mehr durch.

Das spart Geld, denn im Laden zahlen Kunden die IGIC auf denselben Artikel, wie der Handel seit Jahren beklagt. Online fällt sie bis 150 Euro weg, und das gilt für Residenten, Zugezogene und Urlauber gleichermassen.

Über 150 Euro ändert sich nichts. Dann verlangt der Zoll weiterhin eine DUA (Zollanmeldung), und die IGIC wird fällig.

Ausgenommen von der Befreiung sind nach Angaben zu Artikel 14.11 des Gesetzes 20/1991 Alkohol, Parfüm und Tabak. Den Gesetzestext selbst haben wir nicht geprüft.

Welche Kosten kommen trotzdem auf Besteller zu?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die EU-Verordnung 2026/382 mit einem Festzoll von 3 Euro auf Kleinsendungen aus Ländern ausserhalb der EU. Er fällt laut Diario de Avisos pro Warenposition an, nicht pro Paket, und gilt auch auf den Kanaren.

Wer bei Temu, AliExpress oder Shein mehrere verschiedene Artikel bestellt, zahlt den Zoll also mehrfach. Die Plattformen sollen ihn laut den Recherchen schon an der Kasse einziehen, Verbraucherverbände warnen vor Preisaufschlägen.

Seit dem 1. November kommt laut Canarias7 eine Gebühr von 2 Euro für die Zollabwicklung hinzu. Diese Zahl stützt sich nur auf diesen Bericht, Diario de Avisos nannte im Juni eine Gebühr ohne Betrag.

Auch Paketdienste dürfen eigene Bearbeitungsgebühren verlangen. Eine Schlagzeile von Xataka nennt für Amazon-Prime-Kunden auf den Kanaren 6,99 Euro mehr pro Bestellung, den Artikel selbst konnten wir nicht prüfen.

Praktisch heisst das, vor dem Bezahlen den Endpreis samt Zoll und Versand zu prüfen. Die IGIC ist bis 150 Euro nur ein Teil der Rechnung.

Warum wollte die Regierung die Befreiung streichen?

Finanzrätin Matilde Asián vom Gobierno de Canarias schlug im Juni 2026 vor, die Befreiung abzuschaffen. Ihr Argument laut Canarias7: «Der Importeur muss ohnehin die DUA machen, um die drei Euro zu zahlen.»

Der Handel auf den Kanaren klagt seit Jahren über unfairen Wettbewerb, schreibt Canarias7. Die EU habe 2021 die entsprechende Befreiung bei der Mehrwertsteuer gestrichen, argumentiert der Sektor, und Canarias sei seither das einzige Gebiet im europäischen Umfeld ohne Steuer auf solche Sendungen.

Canarias7 datiert die Einführung der Befreiung auf 2016, andere Quellen nennen abweichende Jahre. Damals kassierten manche Transporteure bis zu 30 Euro dafür, die DUA zu erstellen und das Paket zuzustellen.

Im Juli 2021 kündigte der damalige Vizepräsident Román Rodríguez laut RTVC an, die Befreiung für Waren unter 150 Euro zu behalten. Ziel war, Abläufe zu vereinfachen und Aufschläge der Transportfirmen zu stoppen.

Warum liegt der Plan jetzt auf Eis?

Die Abschaffung braucht eine Änderung des Gesetzes 20/1991 über das kanarische Wirtschafts- und Steuerregime REF, und darüber entscheidet der Staat. Seit dem Vorschlag im Juni hat Asián laut Canarias7 nichts mehr gehört.

Die vorgezogene Wahl ist die spanische Parlamentswahl am 29. November 2026, die das Real Decreto 806/2026 im BOE (spanisches Staatsamtsblatt) vom 6. Oktober ausrief. Der Wahlkampf läuft laut Diario de Avisos vom 13. bis 27. November, die neuen Cortes treten am 23. Dezember zusammen.

Mit aufgelösten Cortes muss laut Canarias7 wohl erst die nächste Regierung das Thema anfassen. Der Handel bedauert den Aufschub, Onlinekäufer begrüssen ihn, schreibt die Zeitung.

Wie läuft die Abwicklung für Käufer ab?

Für Waren bis 150 Euro dient die Erklärung H7, wie die staatliche Steuerbehörde Agencia Tributaria beschreibt. Normalerweise reicht sie der Empfänger ein, oder ein ermächtigter Transporteur erledigt das für ihn.

Die H7 erzeugt auf dem Portal der Behörde ein Ausgangszertifikat, das als Nachweis der Befreiung dient. Das IOSS-Verfahren (F48) lässt sich auf den Kanaren nicht nutzen.

Für die Zeit nach einem Ende der Befreiung gibt es laut Canarias7 noch kein Verfahren. Die Plattformen lehnten es ab, die IGIC selbst einzuziehen, weil ihnen der kanarische Markt zu klein ist, und eine Rückkehr der H7 war nur eine Überlegung.

Ob die H7 2026 unverändert gilt, geht aus den Recherchen nicht klar hervor. Die Regierung prüft laut Diario de Avisos, ob sie das vereinfachte Modell unter den neuen EU-Vorgaben behält.

Wie geht es nach der Wahl mit der Befreiung weiter?

Einen Termin für eine kanarische Entscheidung zur Befreiung gibt es nicht. Ein Text im BOC (Amtsblatt der Kanaren) oder ein Gesetzentwurf liegt nicht vor, der Vorschlag wurde nie beschlossen.

Frühester Zeitpunkt für einen neuen Anlauf ist die Regierung, die nach der Wahl am 29. November entsteht. Ein Datum nennt Canarias7 nicht.

Auf EU-Ebene erwarten Medien um Juli 2028 eine dauerhafte Lösung mit einem Zolldatenzentrum und dem Ende der Zollfreigrenze von 150 Euro. Bis dahin bleibt für Besteller der Blick auf Zoll und Gebühren wichtiger als der auf die IGIC.