Was wir korrigieren
Alle sachlichen Fehler. Falsche Zahlen, falsche Namen, falsche Daten, falsch zugeordnete Zitate, falsche Funktionsbezeichnungen, fehlerhafte Bildunterschriften.
Was wir nicht korrigieren
Tippfehler ohne sachliche Konsequenz korrigieren wir still. Redaktionelle Wertungen sind keine Fehler, sondern Auswahl. Neue Informationen werden in einem aktualisierten Artikel verarbeitet, nicht als Korrektur einer alten Version.
Wie wir korrigieren
Jede sachliche Korrektur erscheint am Ende des betroffenen Artikels in einem eigenen Block mit Datum, ursprünglichem Wortlaut und Richtigstellung. Diese Übersichtsseite verlinkt alle Korrekturen chronologisch.
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Liste der Korrekturen
Wir veröffentlichen hier alle sachlichen Korrekturen seit Einführung der Korrekturen-Politik im April 2026.
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28. September 2026
Ursprünglich: Nach der Korrektur vom 27. September nannte der Text für Teneriffa weder Spielort noch Uhrzeit, weil kein Haus einen Termin veröffentlicht hatte.
Korrigiert: Das Festival selbst nennt inzwischen auf masdanza.com/portfolio/md-tenerife «18 OCT – Espacio La Granja – 18:00 h» und vier Wettbewerbsstücke («Soft Animals», «Even Absence Casts No Shadow», «Muga», «Ferne Nähe»); die Seite wurde am 14. September 2026 zuletzt geändert. Der Termin steht deshalb wieder im Text, mit 18.00 Uhr und dem Hinweis, dass das Oktoberprogramm des Espacio La Granja ihn weiterhin nicht führt: keine MASDANZA-Nennung, kein 18. Oktober, sondern der 16. und dann der 21. Oktober. Ausserdem klargestellt: Zwei der drei am 27. September gestrichenen Uhrzeiten, 19.00 und 21.00 Uhr, stammten von masdanza.com/masdanza-tenerife, einer Seite mit der Überschrift «PROGRAMA EXTENSIÓN TENERIFE 2024», zuletzt geändert am 1. Oktober 2024, und betrafen das Teatro Victoria und das Festival von 2024. Quellen: MASDANZA und Espacio La Granja, abgerufen am 28. September 2026.
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27. September 2026
Ursprünglich: Überschrift und erster Abschnitt nannten für eine Erbschaft von 200.000 Euro vom Vater an den Sohn zwei bis drei Euro Steuer und für fünf Millionen Euro «unter hundert Euro». Der Expat- und Nomad-Guide für Gran Canaria bezeichnete die Bonifikation überdies als «99,9% Freibetrag für direkte Erben — praktisch null».
Korrigiert: Beide Zahlen waren zu niedrig, weil die Bonifikation auf die falsche Bezugsgrösse gerechnet wurde. Artikel 24 ter des Decreto Legislativo 1/2009, in der Fassung des Decreto-ley 5/2023 vom 4. September 2023, bonifiziert 99,9 Prozent der cuota tributaria — der berechneten Steuerschuld — und nicht der Erbschaft; er gilt für die Gruppen I bis III, nicht nur für direkte Erben. Mit dem kanarischen Verwandtschaftsabzug von 23.125 Euro für ein Kind (Artikel 20 b, Fassung der Ley 4/2012), der den staatlichen Abzug von 15.956,87 Euro ersetzt, mit der Staatsstaffel des Artikels 21.2 der Ley 29/1987 und dem Multiplikator 1,0000 des Artikels 22.2 bleiben von 200.000 Euro rund 27 Euro Steuer (26,73) und von fünf Millionen rund 1.620 Euro (1.620,26). War die Wohnung die Hauptwohnung des Verstorbenen, liegt sie auf den Kanaren und wird sie fünf Jahre gehalten, sinkt die Steuer nach Artikel 22 ter auf null; lag das eigene Vermögen des Erben über 4.020.770,98 Euro, steigt sie auf 32,07 Euro. Der Rechenweg steht jetzt im Artikel. Es ist eine eigene Rechnung dieser Redaktion aus den genannten Texten und keine amtliche Musterrechnung: Die Agencia Tributaria Canaria veröffentlicht für diese Steuer weder einen Online-Rechner noch ein Rechenbeispiel, und ihr eigenes Handbuch zum Modelo 660 führt bei den Abzügen noch die vor Juli 2012 geltenden Beträge. Quellen: Decreto Legislativo 1/2009, Art. 20, 22 ter und 24 ter (BOE), Decreto-ley 5/2023 (BOE), Ley 4/2012 (BOE) und Ley 29/1987, Art. 21.2 und 22.2 (BOE).
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27. September 2026
Ursprünglich: Für eine verspätete Erbschaftssteuererklärung wurden Säumniszuschläge zwischen 5 und 20 Prozent genannt, und das Nachrücken der nächsten Generation nach einer Ausschlagung wurde als Repräsentationsrecht beschrieben.
Korrigiert: Nach Artikel 27.2 der Ley 58/2003 beträgt der Zuschlag 1 Prozent plus 1 Prozent je vollem Verspätungsmonat und nach zwölf Monaten 15 Prozent zuzüglich Verzugszinsen; die Staffel von 5 bis 20 Prozent gilt seit Juli 2021 nicht mehr. Nach Artikel 923 Código Civil erben die Verwandten des folgenden Grades aus eigenem Recht und vertreten den Ausschlagenden ausdrücklich nicht. Quellen: Ley 58/2003, Art. 27 (BOE) und Código Civil, Art. 923 (BOE).
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27. September 2026
Ursprünglich: Der Text beschrieb das symphonische Abschlusskonzert am Sonntag, 18. Oktober, als Abend, der nur einen symbolischen Beitrag verlangt.
Korrigiert: Der Abend ist kostenpflichtig: Der Veranstalter führt ihn in seinem Programm als «Entrada solidaria», Canarias7 beschrieb ihn am 7. August 2026 als «con entrada», und die Verkaufsplattform Entradas Canarias nennt für den 18. Oktober auf der Plaza de Santa Ana einen Mindestpreis von 20,60 Euro. Der freie Eintritt am Freitag, 16., und Samstag, 17. Oktober, bleibt richtig, und zur Anfangszeit des Sonntagskonzerts nennt der Text jetzt beide belegten Angaben, 19.30 und 20.00 Uhr. Quelle: Programm des Veranstalters (festivalsonora.com), Canarias7 und Entradas Canarias, abgerufen am 27. September 2026.
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27. September 2026
Ursprünglich: Der Text nannte für den 18. Oktober das Espacio La Granja auf Teneriffa als Spielort für vier Wettbewerbsstücke, darunter «Soft Animals» und «Muga», dazu drei verschiedene Uhrzeiten und einen Preis von 16,07 Euro für die Gala der Gewinner am 17. Oktober.
Korrigiert: Das Oktoberprogramm des Espacio La Granja enthält keinen MASDANZA-Termin und überhaupt keinen Termin am 18. Oktober, und Canarias7 und Maspalomas Ahora meldeten am 22. September 2026 nur, das Festival komme an diesem Tag auch nach Teneriffa, ohne Spielort; Spielort, die drei widersprechenden Uhrzeiten (21.00, 19.00 und 18.00 Uhr) und der Preis für den 17. Oktober, für den das Teatro Pérez Galdós keinen Preis veröffentlicht, sind gestrichen. Ergänzt ist der Einheitspreis von 10 Euro ohne Nachlass, den das Teatro Cuyás für die Abschlussgala am 24. Oktober um 19.30 Uhr ausweist. Quellen: Espacio La Granja und Teatro Cuyás, abgerufen am 27. September 2026.
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26. September 2026
Ursprünglich: Für die Kanaren wurden im Häuserpreisindex des INE (Índice de Precios de Vivienda, IPV) für das zweite Quartal 2026 plus 12,9 Prozent beim Bestand und plus 7,4 Prozent beim Neubau genannt. Das sind die Werte für Spanien insgesamt. Zudem hiess es, es sei «das 45. Quartal in Folge mit einem Anstieg».
Korrigiert: Für die Kanaren weist derselbe Index plus 11,9 Prozent beim Neubau und plus 11,0 Prozent beim Bestand aus, bei plus 11,0 Prozent im Gesamtindex. Der Text nennt jetzt beide Ebenen und ordnet sie richtig zu; die Angabe zum 45. Quartal in Folge ist gestrichen, weil sie sich aus den INE-Reihen nicht belegen lässt. Quelle: INE-Reihen IPV1536, IPV1541 und IPV1546 (INE).
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25. September 2026
Ursprünglich: Die Angabe zur Waldbrandgefahr war zu pauschal: Der Text las sich, als gelte die Alerta auf Gran Canaria für die ganze Insel. Die Prealerta auf La Gomera und die Prealerta wegen Höchsttemperaturen für das ganze Archipel fehlten.
Korrigiert: Die Alerta gilt auf Gran Canaria erst oberhalb der 400-Meter-Höhenlinie, La Gomera steht in der Prealerta, und für das ganze Archipel gilt seit dem 23. September, 11:00 Uhr, eine Prealerta wegen Höchsttemperaturen. Ergänzt wurden ausserdem die beiden Regime für das Verbot offenen Feuers der Cabildos von Teneriffa (Grado 1) und Gran Canaria (INFOGRAN) sowie die Strassensperren des 45. Rallye Villa de Teror am Freitag und Samstag.
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24. September 2026
Ursprünglich: Der Text schrieb, das Konzert sei am 23. September noch nicht ausverkauft gewesen und niemand habe einen Ausverkauf gemeldet.
Korrigiert: Das Ayuntamiento de Las Palmas de Gran Canaria hatte bereits in seiner Mitteilung vom 23. September 2026 festgehalten, für das Abschlusskonzert herrsche «lleno absoluto», es seien noch zehn Karten im Verkauf; am 24. September führte der Ticketanbieter entradascanarias.com den Termin als ausverkauft. Die Angaben zum Verkaufsstand wurden geändert.
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23. September 2026
Ursprünglich: Der Text rechnete mit zwei Möglichkeiten: Veröffentlichung des Auszugs am Mittwoch, 23. September, mit Fristende am Donnerstag, 22. Oktober, oder am Freitag, 25. September, mit Fristende am Montag, 26. Oktober.
Korrigiert: Die erste Möglichkeit ist entfallen: Das BOP Santa Cruz de Tenerife Nr. 114 vom 23. September enthält den Auszug nicht, die Ausgabe wurde vollständig durchgesehen. Am 23. September war die Ausschreibung also nicht veröffentlicht. Es bleibt der Fall Freitag, 25. September, mit Fristende am Montag, 26. Oktober 2026, beziehungsweise am Dienstag, 27. Oktober, für Antragsteller aus San Miguel de Abona, Arona, El Tanque, Santa Úrsula und Buenavista del Norte (Art. 30.6 Ley 39/2015). Ergänzt: Der BDNS-Eintrag nennt als Frist nur «20 días siguientes a la publicación» und lässt das Wort hábiles weg, während die Bases des Cabildo (Base 15.3) und der Auszug «veinte (20) días hábiles» sagen.
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23. September 2026
Ursprünglich: Der Text meldete am 16. September, das Dekret sei beschlossen, aber nicht im Boletín Oficial de Canarias veröffentlicht und deshalb nicht in Kraft.
Korrigiert: Das ist überholt: Das Dekret ist am 22. September 2026 als Decreto 145/2026, de 15 de septiembre, im BOC Nr. 190 unter der Nummer 3297 erschienen und tritt zwanzig Tage später, am 12. Oktober 2026, in Kraft (Disposición final segunda). Nach der Disposición final primera gilt es ab 2026 in Strafsachen, ab 2027 an den Zivilgerichten und ab 2028 an den übrigen Gerichten; vom 12. Oktober an ist der Anspruch also zunächst nur im Strafverfahren real. Ergänzt wurden ausserdem, dass das Register der Begleitpersonen noch nicht besteht und nach der Disposición transitoria bis dahin aus Listen der Berufskammern und der Behinderten- und Seniorenverbände ausgewählt wird, inselweise und mit Vorrang für die jeweilige Inselliste, dazu die Vergütungssätze nach Artikel 10 (90 Euro, ausnahmsweise 120, und 50 Euro je Begleitung, IGIC inbegriffen) und die Qualifikationswege nach Artikel 4 mit mindestens 200 Stunden Fortbildung.
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23. September 2026
Ursprünglich: Der Text hielt fest, ein vollständiger Zeitplan mit Uhrzeiten pro Bühne sei nicht für alle Tage veröffentlicht.
Korrigiert: Die offizielle Programmseite des Festivals führt die vier Pasacalles-Abende inzwischen Stunde für Stunde auf; die Uhrzeiten und das komplette Programm für Freitag, den 25. September, sind ergänzt. Neu ist ausserdem der Hinweis, dass die Bühne am Muelle de Cruceros um 22:30 Uhr nach den kanarischen Vorschriften für öffentliche Veranstaltungen nur Personen ab 18 Jahren offensteht, während die drei übrigen Bühnen keine Altersgrenze haben, sowie die Liste der auf dem Kreuzfahrtkai verbotenen Gegenstände.
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21. September 2026
Ursprünglich: Der Text beschrieb die Ley 6/2025 als Gesetz zur Beschleunigung städtebaulicher Genehmigungen, verabschiedet am 23. Juli 2026, und meldete, alle 88 Gemeinden hätten ihre Kontrollpläne fristgerecht beschlossen.
Korrigiert: Die Ley 6/2025 ist das Gesetz über die nachhaltige Ordnung der touristischen Wohnungsnutzung vom 10. Dezember 2025 (BOE Nr. 308, 23. Dezember 2025). Die Angabe zu den 88 Gemeinden stammt von der kanarischen Regierung und ist jetzt so zugeordnet: Die Gemeinde Haría (Lanzarote) hält in ihrem eigenen Erlass fest, dass sie ihren Plan erst am 14. September 2026 beschlossen hat, nach Ablauf der Frist am 13. August (Boletín Oficial de la Provincia de Las Palmas Nr. 112, 18. September 2026).
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14. September 2026
Ursprünglich: Der Text nannte für Mieteinnahmen ein Einreichfenster vom 1. bis 15. April und stellte die jährliche Tätigkeitsmeldung an das Grundbuchamt als geltende Pflicht dar.
Korrigiert: Der 1. bis 15. April ist die Frist bei Zahlung per Lastschrift; allgemein gelten die ersten zwanzig Kalendertage im April. Und der Oberste Gerichtshof hat die Grundlage der jährlichen Tätigkeitsmeldung, Artikel 10 des Real Decreto 1312/2024, im Mai und Juni 2026 für nichtig erklärt. Beide Stellen sind korrigiert.
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10. Mai 2026
Ursprünglich: Eine frühere Version meldete, die MV Hondius lege heute Sonntag, 10. Mai, vor 19 Uhr ab Granadilla in Richtung Rotterdam ab.
Korrigiert: Die Hondius bleibt am Sonntag noch in Granadilla für Repostage und Wartung. Die Abfahrt nach Rotterdam ist für Montag, 11. Mai, vor 19 Uhr geplant; die Überfahrt dauert rund fünf Tage. Die zivilen Passagiere sind seit Samstag von Bord, an Bord bleibt eine Restcrew. Quellen: Europa Press, Diario de Avisos, Communiqué Oceanwide Expeditions und Pressekonferenz Ministerin Mónica García.
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5. Mai 2026
Ursprünglich: Der Artikel nannte «149 Passagiere + 70 Crew» an Bord der MV Hondius.
Korrigiert: Die Zahl wurde auf 149 Personen insgesamt korrigiert, darunter 88 Passagiere und 61 Crewmitglieder. Quelle: Oceanwide-Angaben in EFE und elDiario.es (EFE, elDiario.es).
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5. Mai 2026
Ursprünglich: Im Artikel wurde die kanarische Qualitätsagentur als «Acceguí» bezeichnet; ausserdem konnte die frühere Überschrift «in neun statt zwei Jahren» missverständlich als neun Jahre gelesen werden.
Korrigiert: Das Behördenkürzel wurde in ACCUEE geändert. Die Überschrift wurde zur Klarstellung auf «9 Monate statt 2 Jahre» angepasst. Quelle: Agencia Canaria de Calidad Universitaria y Evaluación Educativa (ACCUEE) und Gobierno de Canarias, 4. Mai 2026 (Gobierno de Canarias).
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25. April 2026
Ursprünglich: Beim Kauf eines Neuwagens fällt 13,5 % IGIC an.
Korrigiert: Den IGIC-Satz von 13,5 % gibt es für Fahrzeuge nicht. Gemäss Art. 59 Ley 4/2012 gelten 9,5 % für Personenwagen bis 11 CV fiscal und 15 % ab 12 CV fiscal. Der Satz 13,5 % findet im IGIC bei Alkohol, Parfüm und Schmuck Anwendung. Quelle: Agencia Tributaria, Art. 59 Ley 4/2012 (Agencia Tributaria).
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21. April 2026
Ursprünglich: Das IGIC-System kennt insgesamt sechs Steuersätze.
Korrigiert: Das IGIC-System kennt seit 1. Januar 2025 sieben Steuersätze. Mit der Ley 5/2024 (Presupuestos Canarias 2025) wurde ein 5 %-Satz für zuckerhaltige Erfrischungsgetränke eingeführt. Aktuelle Sätze: 0 %, 1 %, 3 %, 5 %, 7 %, 9,5 %, 15 % und 20 %. Quelle: Garrigues, 30. Dezember 2024 (Garrigues).
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19. April 2026
Ursprünglich: «Estatuto del Colegio de Administradores: Übergabefristen 10 / 45 Tage».
Korrigiert: Die Frist von 10 Tagen für laufende Unterlagen ergibt sich aus Art. 20.1 Ley de Propiedad Horizontal (LPH), nicht aus einem «Estatuto del Colegio». Die Frist von 45 Tagen entstammt der Berufspraxis des Colegio de Administradores de Fincas. Quelle: Ley 49/1960 (LPH), Art. 20 (BOE).
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19. April 2026
Ursprünglich: Die ZEC läuft derzeit bis Ende 2026.
Korrigiert: Bis Ende 2026 läuft nur die Frist für neue Einschreibungen ins ZEC-Register. Die Nutzung der Steuervorteile (Disfrute) ist bis Ende 2032 abgesichert. Quelle: Gobierno de Canarias, 8. Juni 2023 (Gobierno de Canarias).
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16. April 2026
Ursprünglich: «William 22,3 Prozent / Sonia Naranjo 9,9 Prozent» (Stimmrechtskoeffizienten Präsidentenwahl).
Korrigiert: Die Quoten 22,319 % und 9,896 % stammen aus dem Borrador-Protokoll vom 7. März 2026. Diese Borrador-Zahlen sind Gegenstand der laufenden Acta-Anfechtungsfrist nach Art. 18 LPH. Massgebend ist nicht die Borrador-Version, sondern die durch Vorstand und Eigentümer genehmigte Endfassung. Quelle: Ley 49/1960 (LPH), Art. 18 (BOE).
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13. April 2026
Ursprünglich: Drei wertende Formulierungen ohne ausreichenden Vergleichsmassstab: «typisches Angebot einer kleinen Generalkanzlei, die annimmt, was kommt»; «eine aktive Kanzlei hätte in dieser Zeit Hunderte» (Verfahren); «NIF-Widerruf bedeutet typischerweise: jahrelang keine Steuererklärungen».
Korrigiert: (a) «Das Angebot entspricht typischerweise dem einer kleinen Allgemeinkanzlei.» (b) «In der CENDOJ-Datenbank sind 31 Entscheidungen mit Beteiligung der Kanzlei zwischen 2018 und 2025 dokumentiert. Ein direkter Vergleich mit anderen Kanzleien wurde nicht durchgeführt.» (c) «Ein NIF-Widerruf durch die Hacienda kann mehrere Gründe haben, darunter ausstehende Steuererklärungen oder formale Mängel.» Quelle: CENDOJ — Centro de Documentación Judicial (Poder Judicial).
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12. April 2026
Ursprünglich: Bildunterschrift «William Enrique Reyes mit Begleitung in einem seiner Swinger Clubs».
Korrigiert: Die Bildunterschrift wurde entfernt. Eine Eigentums- oder Betreiberbehauptung in Bezug auf einzelne Lokale war auf Grundlage der vorliegenden Belege nicht hinreichend gestützt.
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11. April 2026
Ursprünglich: «Auf 54 schriftliche Fragen folgte ‹Ok perfecto› — und dann Stillschweigen.»
Korrigiert: Auf den 54-Punkte-Fragenkatalog vom 31. März 2026 folgte keine inhaltliche Antwort. Die Eugenia-Antwort «Ok perfecto» bezog sich auf den Übergangsplan vom 8. März 2026 (separater Vorgang), nicht auf den 54-Punkte-Katalog. Diese Zuordnung ist im Artikel «Ok perfecto: CC CITA, der Übergangsplan und das Schweigen» dokumentiert.
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10. April 2026
Ursprünglich: «Computer mutmasslich gestohlen» (Titel/Untertitel) und «Die Computer der Gemeinschaft seien aus dem Büro gestohlen worden».
Korrigiert: «Computer aus dem Büro entfernt». Williams Originalformulierung in der WhatsApp-Mitteilung vom 31. März 2026 lautet «se llevaron los ordenadores» (entfernt/mitgenommen), nicht «robaron» (gestohlen). Eine strafrechtliche Einordnung als Diebstahl liegt nicht vor; die Comunidad hat keine Strafanzeige eingereicht.
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9. April 2026
Ursprünglich: Spaniens Gesundheitssystem sei Platz 7 weltweit gemäss WHO.
Korrigiert: Diese Platzierung stammt aus dem WHO World Health Report 2000; die WHO hat seither kein vergleichbares Länderranking mehr veröffentlicht. Quelle: WHO World Health Report 2000 (WHO).
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7. April 2026
Ursprünglich: Das Mindestkapital für eine S.L. (Sociedad Limitada) beträgt 3.000 Euro.
Korrigiert: Seit der Ley 18/2022 («Crea y Crece», in Kraft seit Oktober 2022) liegt das gesetzliche Mindestkapital nur noch bei 1 Euro. Bei einem Kapital unter 3.000 Euro gelten zusätzliche Rücklage- und Haftungspflichten. Quelle: Garrigues zu Ley 18/2022 (Garrigues).
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5. April 2026
Ursprünglich: Jet2 fliege seit April 2026 zweimal wöchentlich aus Manchester direkt nach La Palma.
Korrigiert: Jet2 fliegt seit dem 3. April 2026 einmal wöchentlich aus Manchester nach La Palma und stellt für die Saison rund 12.000 zusätzliche Sitzplätze bereit. Quelle: Daily Express.
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3. April 2026
Ursprünglich: EU-Bürger beantragen die NIE mit Formular EX-15.
Korrigiert: EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Spanien anmelden, brauchen Formular EX-18 («Solicitud de inscripción en el Registro Central de Extranjeros — Residencia ciudadano de la UE»). EX-15 dient nur der reinen NIE-Zuteilung ohne Residenz. Quelle: Sede Electrónica Policía Nacional (Policía Nacional).