IGIC statt IVA: 7 % Regelsteuersatz (statt 21 % auf dem Festland) — plus Sondersätze von 0 % bis 20 %

IRPF Kanaren: Eigene Skala mit 7 Stufen von 9 % bis 26 % — günstiger als in den meisten Regionen Spaniens

29 autonome Abzüge: Miete, Gesundheit, Kinder, Investitionen — viele werden kaum genutzt

REF-Vorteile: RIC (bis 90 % Gewinnrücklage steuerfrei), ZEC (4 % Körperschaftsteuer), 50 % Bonifikation auf Produktion

Steuererklärung 2026: Kampagne 8. April – 30. Juni 2026 (für das Steuerjahr 2025)

Wichtig: Dieser Artikel ist ein Überblick — keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen: Gestoría oder Steuerberater vor Ort.

IGIC: Die kanarische Mehrwertsteuer

Die Kanaren gehören nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Statt des spanischen IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) gilt hier der IGIC — der Impuesto General Indirecto Canario. Der große Vorteil: Der Regelsteuersatz liegt bei nur 7 %, verglichen mit 21 % IVA auf dem spanischen Festland.

IGIC-Satz Anwendungsbereich IVA Festland
0 %Grundnahrungsmittel, Bücher, Transport zwischen Inseln0–4 %
3 %Industrie, Medikamente, bestimmte Dienstleistungen10 %
7 %Regelsteuersatz (allgemeine Waren und Dienstleistungen)21 %
20 %Tabak, bestimmte Luxusgüter21 %

Das IGIC-System kennt seit 2025 insgesamt sieben Steuersätze. Der Nullsatz (0 %) gilt für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Eier, Obst und Gemüse sowie Bücher und Zeitschriften. Der allgemeine Satz von 7 % gilt für alles, was nicht anderweitig eingeordnet ist. Hinzu kommen ermässigte Sätze von 3 % (Industrie, Textil, Transport, Kultur) und 5 % (zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, neu seit 2025), erhöhte Sätze von 9,5 % und 15 % für bestimmte Güter sowie ein Sondersatz von 20 % für Tabak. Neu seit 2026: ein spezieller Satz von 1 % auf Kraftstoffimporte.

Ebenfalls vom IGIC befreit sind unter anderem medizinische Leistungen, Bildung (von Kindergarten bis Universität), Postdienste und Versicherungen. Für Selbstständige und Unternehmer bedeutet das konkret: Auf Rechnungen wird IGIC statt IVA ausgewiesen. Das vereinfachte Regime (régimen simplificado) ist für kleinere Betriebe verfügbar. Die IGIC-Erklärungen werden quartalsweise bei der Agencia Tributaria Canaria eingereicht.

IRPF: Die Einkommensteuer auf den Kanaren

Die spanische Einkommensteuer IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) besteht aus zwei Teilen: einem staatlichen Tarif, der überall in Spanien gleich ist, und einem autonomen Tarif, den jede Region selbst festlegt. Die Kanaren haben eine eigene Skala mit sieben Stufen.

Die autonome Skala für 2025/2026 beginnt bei 9 % für die niedrigsten Einkommen und steigt in Stufen auf 10,5 %, 14 %, 18,5 %, 23,5 %, 24 % bis maximal 26 % für die höchsten Einkommen. Im Vergleich: Madrid hat einen Spitzensatz von 20,5 %, Katalonien von 25,5 %. Die Kanaren liegen im oberen Mittelfeld — aber die zahlreichen Abzugsmöglichkeiten machen den Unterschied.

Als steuerlich ansässig auf den Kanaren gilt, wer mindestens 183 Tage im Jahr dort lebt. Erst dann greift die autonome Skala und erst dann können die kanarischen Abzüge geltend gemacht werden.

29 autonome Abzüge — die meisten kaum bekannt

Die Kanaren bieten eines der umfangreichsten Systeme autonomer Steuerabzüge in ganz Spanien. Für das Steuerjahr 2025 (Erklärung 2026) stehen 29 verschiedene Abzüge zur Verfügung. Die wichtigsten im Überblick:

Miete: 24 % der gezahlten Miete für die Hauptwohnung, maximal 740 € (760 € für unter 40-Jährige oder über 75-Jährige). Gesundheitskosten: 12 % bestimmter Arzt- und Gesundheitsausgaben. Spenden: 10–20 % für Spenden an gemeinnützige Organisationen oder den Denkmalschutz, jeweils bis 150 €. Investitionen: 20 % für Investitionen in kanarische Unternehmen (max. 4.000 €), 30 % in bestimmten Sonderfällen (max. 6.000 €). Dazu kommen Abzüge für Kinderbetreuung, Geburt/Adoption, Pflegebedürftige im Haushalt, Studienkosten und vieles mehr.

Viele dieser Abzüge werden von Zugezogenen nicht genutzt — schlicht weil sie nicht bekannt sind. Ein guter Steuerberater (asesor fiscal) oder eine Gestoría vor Ort kennt die Details.

REF: Das kanarische Wirtschafts- und Steuerregime

Das Régimen Económico y Fiscal (REF) ist das Fundament der kanarischen Steuerlandschaft. Es wurde geschaffen, um die Nachteile der Insellage und Ultraperipherie auszugleichen, und bietet Investitionsvorteile, die in der EU einzigartig sind. Die wichtigsten Instrumente:

RIC (Reserva para Inversiones en Canarias): Unternehmen und Selbstständige können bis zu 90 % ihrer nicht ausgeschütteten Gewinne steuerfrei in eine Investitionsrücklage einstellen — wenn sie das Geld innerhalb von drei Jahren auf den Kanaren investieren (z. B. in Immobilien, Maschinen, Geschäftsausstattung). Das ist der mächtigste Einzelvorteil im kanarischen System.

ZEC (Zona Especial Canaria): Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. Schaffung von Arbeitsplätzen, Mindestinvestition), können einen Körperschaftsteuersatz von nur 4 % (Gobierno de Canarias) erhalten — statt der regulären 25 % in Spanien. Bis Ende 2026 läuft die Frist für neue Einschreibungen ins ZEC-Register; die Nutzung der Steuervorteile selbst ist bis Ende 2032 abgesichert.

Bonifikation auf Produktion: Wer auf den Kanaren physische Güter produziert (Landwirtschaft, Industrie, Fischerei), erhält eine 50-prozentige Bonifikation auf die entsprechende Steuerquote — sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch beim IRPF.

Steuerbefreiung bei Investitionen: Erstinvestitionen auf den Kanaren können von der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) und vom IGIC befreit sein.

Praxistipps für Auswanderer und Autónomos

Gestoría oder Asesor Fiscal: Spanien ist kein Land, in dem man die Steuererklärung selbst macht — schon gar nicht als Zugezogener. Eine Gestoría (Verwaltungsdienstleister) oder ein Asesor Fiscal (Steuerberater) kostet zwischen 50 und 150 € pro Quartal und spart mehr als sie kostet.

Modelo 130: Autónomos zahlen vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer über das Modelo 130 (20 % des Quartalsgewinns). Diese werden bei der jährlichen Steuererklärung verrechnet.

Modelo 420: Die vierteljährliche IGIC-Erklärung für Selbstständige — Pendant zum IVA-Modelo 303 auf dem Festland.

Steuerjahr = Kalenderjahr: Die spanische Steuererklärung (Renta) wird im Folgejahr eingereicht. Die Kampagne 2026 für das Steuerjahr 2025 läuft vom 8. April bis 30. Juni 2026.

Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland, Österreich und die Schweiz haben Abkommen mit Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Wer auf den Kanaren steuerlich ansässig wird, muss seine weltweiten Einkünfte dort versteuern — kann aber unter dem Abkommen Anrechnungen geltend machen. Vor dem Umzug unbedingt mit einem Steuerberater in beiden Ländern sprechen.

Fazit: Günstiger als gedacht — wenn man es richtig macht

Das kanarische Steuersystem ist für Zugezogene aus Mitteleuropa in vielen Bereichen deutlich günstiger als erwartet. 7 % IGIC statt 21 % IVA, moderate IRPF-Sätze, 29 Abzugsmöglichkeiten und die REF-Instrumente machen die Kanaren zu einem der steuerlich attraktivsten Standorte in der EU — legal und transparent. Wer einen guten Steuerberater hat und die Spielregeln kennt, spart erheblich. Wer ohne Berater agiert, verschenkt Geld.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine zugelassene Gestoría oder einen Asesor Fiscal auf den Kanaren.