Worum es geht
Was passiert ist: Seit September 2023 sind Erbschaften auf den Kanaren faktisch steuerfrei. 99,9 Prozent Befreiung für Kinder, Ehepartner, Eltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen. Ergebnis nach zweieinhalb Jahren: Erbschaften werden trotzdem in Rekordzahl abgelehnt.
Was die Befreiung wirklich wert ist: Bei 200.000 Euro vom Vater an den Sohn bleiben rund 27 Euro Steuer, bei fünf Millionen rund 1.620 Euro. Eigene Rechnung dieser Redaktion aus dem Decreto Legislativo 1/2009 (Artikel 20, 22 ter, 24 ter), dem Decreto-ley 5/2023 und der Ley 29/1987 (Artikel 21.2, 22.2); der Rechenweg steht im ersten Abschnitt. Eine amtliche Musterrechnung gibt es nicht.
Was die Reform gekostet hat: 52 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen 2025 als 2023. Niedrigster Stand seit fünf Jahren.
Was die Reform erreichen sollte: Weniger Ablehnungen, mehr Schenkungen.
Was tatsächlich passiert ist: Mehr Ablehnungen (2.133 in 2025 gegen 2.045 in 2023), weniger Schenkungen als im Vorjahr (9.448 in 2025 gegen 9.785 in 2024; für 2023 ist keine Jahreszahl veröffentlicht).
Warum die Leute trotzdem ablehnen: Schulden, Hypotheken, Notar- und Verwaltungskosten. Der Steuerteil war nie das Problem.
Quellen: Instituto Canario de Estadística (ISTAC), Consejo General del Notariado, eldiario.es, FEDEA, Decreto-Ley 5/2023.
Inhalt
Die Rechnung, die niemand glauben will
Stell dir vor, dein Vater hinterlässt dir auf Gran Canaria ein Apartment im Wert von 200.000 Euro. Du bist sein Sohn, du wohnst in München. Wie viel Erbschaftssteuer zahlst du in Spanien?
Rund 27 Euro.
Diese Zahl steht in keiner amtlichen Musterrechnung. Die Agencia Tributaria Canaria bietet für die Erbschaftssteuer keinen Online-Rechner und veröffentlicht kein Rechenbeispiel, sondern nur ein Hilfsprogramm zum Herunterladen. Deshalb rechnen wir hier selbst, Schritt für Schritt aus den benannten Gesetzestexten, damit du es nachprüfen kannst. Angenommen, du bist sein Sohn, über 21, und hattest vor dem Erbfall selbst weniger als 402.678,11 Euro Vermögen:
Schritt 1 — der Verwandtschaftsabzug. Artikel 20 des kanarischen Decreto Legislativo 1/2009, in der Fassung des Artikels 46 der Ley 4/2012, zieht für ein Kind 23.125 Euro ab und ersetzt damit den staatlichen Abzug von 15.956,87 Euro. Steuerpflichtig bleiben 176.875 Euro.
Schritt 2 — der Tarif. Einen eigenen kanarischen Tarif gibt es nicht; es gilt die Staatsstaffel des Artikels 21.2 der Ley 29/1987: 23.063,25 Euro plus 21,25 Prozent auf die 17.240,17 Euro oberhalb von 159.634,83 Euro. Das ergibt eine cuota íntegra von 26.726,79 Euro.
Schritt 3 — der Multiplikator. Auch die Multiplikatoren sind staatlich (Artikel 22.2 der Ley 29/1987). Für Gruppe II und ein Vorvermögen bis 402.678,11 Euro beträgt er 1,0000. Die cuota tributaria bleibt also 26.726,79 Euro.
Schritt 4 — die Befreiung. Artikel 24 ter des Decreto Legislativo 1/2009, in der Fassung des Decreto-ley 5/2023 vom 4. September 2023, befreit 99,9 Prozent der cuota tributaria — nicht der Erbschaft. Zu zahlen bleibt ein Tausendstel: 26,73 Euro.
Zwei Punkte verschieben das Ergebnis erheblich. War das Apartment die Hauptwohnung deines Vaters, liegt es auf den Kanaren und behältst du es fünf Jahre, zieht Artikel 22 ter zusätzlich 99 Prozent seines Wertes ab, höchstens 200.000 Euro — bei einer Wohnung von 200.000 Euro sinkt die Steuer dann auf null. Hattest du umgekehrt selbst schon mehr als 4.020.770,98 Euro Vermögen, steigt der Multiplikator auf 1,2000 und die Steuer auf 32,07 Euro. Der ehrliche Satz lautet deshalb: zwischen null und rund 32 Euro, im Normalfall rund 27.
Die Kanaren befreien seit September 2023 direkte Erben fast vollständig — 99,9 Prozent der Steuer fallen weg. Klein wird die Rechnung dadurch, aber nicht beliebig klein: Der verbleibende Rest wächst mit dem Nachlass, weil ein Tausendstel einer großen Steuer immer noch etwas ist. Bei einer Erbschaft von fünf Millionen Euro zwischen Vater und Sohn ergibt dieselbe Staffel eine cuota tributaria von 1.620.260,17 Euro — zu zahlen bleiben davon rund 1.620 Euro, nicht unter hundert. Die Inseln sind damit zusammen mit La Rioja die großzügigste Region Spaniens. Was viele nicht wissen: Die Befreiung gilt nicht nur für Kinder und Ehepartner. Sie schließt Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten genauso ein. Eine Tante vererbt dir was — du zahlst praktisch nichts.
Soweit die schöne Theorie. Und jetzt die Realität.
Warum trotzdem 2.133 Mal Nein gesagt wurde
Im Jahr 2025 haben in den Kanaren 2.133 Menschen vor dem Notar erklärt: «Diese Erbschaft will ich nicht.» Mehr als 2024 (2.123), mehr als 2023 (2.045). Vor 15 Jahren waren es vier Mal weniger. Die Frage ist: warum?
Die Antwort wussten Anwälte schon vor der Reform. Den meisten Erben geht es nicht um Steuern. Es geht um drei andere Dinge.
Erstens: Schulden. Wer eine Erbschaft annimmt, erbt nicht nur Wohnungen und Konten — er erbt auch Hypotheken, offene Kredite und unbezahlte Rechnungen. Eine spanische Bank, die deinem Vater 80.000 Euro Restschuld auf seine Wohnung lieh, wird die nach seinem Tod bei dir eintreiben. Wenn die Wohnung dieselben 80.000 wert ist, ist die Erbschaft ein Nullsummenspiel mit Risiko. Wenn die Wohnung weniger wert ist, machst du Verlust. Logische Konsequenz: Renuncia.
Zweitens: Nebenkosten. Eine kanarische Erbschaft zu akzeptieren kostet. Notar, Eigentumsregister, Erbschein, eventuell Sachverständige — leicht 3.000 Euro und mehr. Dazu IBI-Rückstände, Gemeinschaftsbeiträge, möglicherweise nicht bezahlte Müllgebühren. Was die Steuer einspart, holt dir der Notar zurück.
Drittens: Immobilien, die niemand will. Viele kanarische Erbschaften beinhalten Häuser in entlegenen Dörfern, sanierungsbedürftige Apartments in Stadtvierteln ohne Nachfrage, anteilige Grundstücke mit Streit zwischen den Geschwistern. Wer das übernimmt, übernimmt jährliche Grundsteuer, jährliche Instandhaltung, jährliche Kopfschmerzen — für eine Immobilie, die er nicht verkaufen kann.
Die Erbschaftssteuer? Spielt in dieser Rechnung gar keine Rolle. War sie nie. Eine Studie der Fundación FEDEA hat genau das schon vor Jahren gezeigt: Wer eine Erbschaft ablehnt, tut es wegen Schulden und Streit — nicht wegen des Finanzamts.
Was die Politik trotzdem gemacht hat
Im September 2023 hat die kanarische Regierung unter Fernando Clavijo (CC) und seinem Vize Manuel Domínguez (PP) die Befreiung von 99,9 Prozent durchgesetzt. Das Argument: weniger Steuer = weniger Ablehnungen = mehr Schenkungen zu Lebzeiten = besserer Generationenübergang.
Im August 2024 verkündete Domínguez stolz: die Reform wirke, die Ablehnungen seien im ersten Quartal gesunken. Anderthalb Jahre später ist die Bilanz da. Sie sieht so aus:
| 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|
| Ablehnungen | 2.045 | 2.123 | 2.133 |
| Schenkungen | nicht veröffentlicht | 9.785 | 9.448 |
| Steuereinnahmen | 82 Mio. € | — | 30,1 Mio. € |
Mehr Ablehnungen. Weniger Schenkungen. 52 Millionen Euro weniger in der Kasse — Geld, das jetzt nicht in Schulen, Krankenhäuser oder Straßen fließt. Zwischen 2002 und 2022 haben ähnliche Reformen auf den Kanaren bereits über 350 Millionen Euro Steuereinnahmen vernichtet. Spanienweit fehlen jährlich über 2 Milliarden Euro durch Steuergeschenke an Erben, schätzt FEDEA.
Die Reform wirkt nicht, weil sie das falsche Problem löst. Das eigentliche Problem ist nicht zu hohe Steuern. Es sind zu viele Schulden, zu hohe Verwaltungskosten und zu viele wertlose Immobilien.
Was du tun solltest, wenn du auf den Kanaren erbst
Erste Regel: nichts überstürzen. Die sechs Monate ab dem Todestag sind die Frist für die Steuererklärung — Artikel 67.1 a des Reglaments RD 1629/1991 —, nicht für die Entscheidung. Eine gesetzliche Frist, in der du annehmen oder ausschlagen müsstest, kennt das spanische Recht nicht: Nach Artikel 1016 des Código Civil kannst du annehmen, solange die Klage auf die Erbschaft nicht verjährt ist, bei Immobilien dreißig Jahre (Artikel 1963). Unter Zeitdruck gerätst du erst, wenn ein Beteiligter über den Notar eine Frist von dreißig Kalendertagen setzen lässt; schweigst du dann, gilt die Erbschaft als pur angenommen (Artikel 1005). In den ersten neun Tagen nach dem Tod kann dich ohnehin niemand zu einer Erklärung zwingen (Artikel 1004).
Die Verlängerung der Steuerfrist kostet Geld. Artikel 68 des RD 1629/1991 lässt die sechs Monate um weitere sechs verlängern, also auf zwölf, wenn du den Antrag in den ersten fünf Monaten stellst (Absatz 2); nach Ablauf des fünften Monats wird er nicht mehr gewährt (Absatz 4), und bleibt er einen Monat unbeantwortet, gilt er als bewilligt (Absatz 3). Absatz 6 verbindet die Verlängerung ausdrücklich mit der Pflicht, für die Zeit ab dem Ende des sechsten Monats bis zur Abgabe Verzugszinsen zu zahlen. Der Satz liegt bei 4,0625 Prozent; die Agencia Tributaria weist ihn für 2026 als weiter geltend aus, bis ein Haushaltsgesetz für 2026 einen anderen festsetzt.
Drei Optionen — kenne sie:
Pure Annahme (aceptación pura y simple): Du übernimmst alles, Vermögen und Schulden. Wenn die Schulden größer sind als das Vermögen, haftest du mit deinem eigenen Geld. Klingt riskant — ist es auch. Mach das nur, wenn du genau weißt, was im Nachlass steckt.
Annahme mit Inventar (a beneficio de inventario): Die clevere Mitte. Du erbst, aber haftest nur mit dem geerbten Vermögen. Wenn Schulden größer sind als Vermögen, verlierst du nichts Eigenes. Kostet etwas mehr beim Notar, weil ein offizielles Inventar erstellt wird — aber bei jeder Erbschaft, deren Zahlen du nicht hundertprozentig kennst, die einzig vernünftige Wahl.
Ablehnung (renuncia): Du erbst nichts. Keine Wohnung, keine Schulden. Geht vor dem Notar, ist endgültig, rückwirkend zum Todestag. Du kannst nicht teilweise ablehnen — entweder alles oder nichts.
Was du immer machen solltest, bevor du entscheidest:
IBI-Stand prüfen (kommunale Grundsteuer). Stehen Rückstände auf der Wohnung, übernimmst du sie. Hypotheken-Saldo beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) abfragen — eine simple Anfrage kostet unter 20 Euro. Kontoauszüge des Verstorbenen einholen. Banken sind verpflichtet, sie Erben rauszugeben. Gemeinschaftsbeiträge im Wohnhaus prüfen — auch das werden Schulden, die mitkommen.
Und wenn du in Deutschland lebst: Lass dich von einem spanischen Anwalt beraten, der auch das deutsche Erbrecht kennt. Eine Erbschaft kann in Spanien für dich praktisch steuerfrei sein — und in Deutschland trotzdem komplett besteuert werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen hilft dabei nicht: Für die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer führt die Agencia Tributaria nur drei Abkommen, mit Frankreich, Griechenland und Schweden. Das deutsch-spanische Abkommen erfasst Einkommen und Vermögen, keine Erbschaften. Angerechnet wird die spanische Steuer deshalb einseitig nach § 21 des Erbschaftsteuergesetzes — auf Antrag und höchstens bis zur deutschen Steuer auf das spanische Vermögen. Ohne diesen Antrag zahlst du zweimal.
Häufige Fragen
- Ich bin Deutsche und mein Vater ist auf Gran Canaria gestorben. Muss ich in Deutschland auch Steuer zahlen?
- Wahrscheinlich ja. Wenn du in Deutschland wohnst, bist du in Deutschland erbschaftssteuerpflichtig — auch für Auslandsvermögen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen greift hier nicht: Für die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer führt die Agencia Tributaria nur Abkommen mit Frankreich, Griechenland und Schweden, und das deutsch-spanische Abkommen betrifft Einkommen und Vermögen. Die spanische Steuer wird einseitig nach § 21 des Erbschaftsteuergesetzes angerechnet, und zwar nur auf Antrag — bei rund 27 Euro spanischer Steuer ist da ohnehin fast nichts anzurechnen. Heißt: voll deutscher Tarif. Freibeträge in Deutschland: 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehepartner.
- Wenn ich ablehne, kann mein Kind dann erben?
- Meist ja — aber nicht kraft Repräsentationsrecht. Artikel 923 des Código Civil sagt das Gegenteil: Schlagen die Verwandten des nächsten Grades aus, erben die des folgenden Grades aus eigenem Recht und können den Ausschlagenden ausdrücklich nicht vertreten; einen Lebenden vertritt man nach Artikel 929 ohnehin nicht. Praktisch heißt das: Gibt es Miterben desselben Grades, etwa deine Geschwister, wächst dein Anteil zunächst ihnen zu (Artikel 922). Dein Kind rückt erst nach, wenn alle des näheren Grades ausschlagen, und erbt dann nach Köpfen, nicht nach Stämmen. Auch es kann annehmen oder ablehnen; ablehnen ist endgültig. Als angenommen gilt Schweigen nur, wenn ein Beteiligter über den Notar eine Frist von dreißig Tagen setzen lässt (Artikel 1005).
- Wie lange dauert die ganze Sache?
- Erbschaft ohne Komplikationen: zwei bis vier Monate. Mit Streit, Hypothek oder unklarer Erbenfolge: sechs bis zwölf Monate, manchmal länger.
- Was kostet ein spanischer Anwalt für Erbsachen?
- Beratungspauschale 200–500 €. Komplette Erbschaftsabwicklung mit allen Schritten 1.500–4.000 €, abhängig vom Aufwand. Bei großen Erbschaften wird oft Prozent vereinbart.
- Kann ich von Deutschland aus alles regeln?
- Ja, per Vollmacht (poder notarial) an einen spanischen Anwalt oder Gestor. Den unterschreibst du beim deutschen Notar mit Apostille. Spart Flüge und Bürokratie.
- Was passiert, wenn ich die 6-Monats-Frist verpasse?
- Ein Zuschlag nach Artikel 27.2 des Gesetzes 58/2003 (Ley General Tributaria): 1 Prozent plus 1 Prozent für jeden vollen Monat Verspätung, wenn du die Erklärung unaufgefordert nachreichst. Nach zwölf Monaten sind es 15 Prozent zuzüglich Verzugszinsen. Die alte Staffel von 5 bis 20 Prozent gilt seit Juli 2021 nicht mehr. Nach Absatz 5 wird der Zuschlag um 25 Prozent ermäßigt, wenn Steuer und Zuschlag fristgerecht bezahlt werden. Die Frist ist nicht für die Annahme oder Ablehnung, sondern für die Steuererklärung. Wer ablehnt, sollte trotzdem rechtzeitig formal handeln.