Was der Extrakoste ist und wer ihn bezahlt
Die fünfzehnte Zusatzbestimmung des Gesetzes 24/2013 über den Elektrizitätssektor ordnet an, dass diese Kosten «serán financiados en un 50 por ciento con cargo a los Presupuestos Generales del Estado». Die zweite Hälfte holt das System über die «cargos» herein, den Umlagenteil der regulierten Tarife. Empfänger sind auf den Kanaren die Unión Eléctrica de Canarias Generación, S.A. (UNELCO), die Erzeugungstochter des Endesa-Konzerns, und Gorona del Viento, S.A. auf El Hierro — nicht zu verwechseln mit der Endesa Generación, S.A., die in derselben Tabelle getrennt für Ceuta und Melilla geführt wird. Entscheidend ist der Zweck: Artikel 16.3 desselben Gesetzes macht «los peajes y cargos […] únicos en todo el territorio nacional», Artikel 17.1 auch den regulierten Verbraucherpreis. Ein Haushalt in Las Palmas zahlt denselben Tarif wie einer in Madrid.
Warum die Rechnung um 18,3 Prozent fiel
Die Resolutionen erklären den Rückgang nicht; sie sind Abrechnungsakte ohne Ursachenanalyse. Die amtlichen Preisfestsetzungen liefern die Antwort dennoch. Die Generaldirektion für Energiepolitik und Bergbau legt halbjährlich die Hafenpreise fest, die Inselkraftwerke abrechnen dürfen, und im kanarischen Jahresmittel fiel jede Sorte deutlich: Schweröl BIA 1 % S um 14,4 Prozent, Dieselöl um 12,2, Gasöl 0,1 % S um 12,4. Auf der Erlösseite wirkte es gleichsinnig: Der Preis des spanischen Day-Ahead-Marktes stieg laut OMIE im Mittel von 63,03 auf 65,28 Euro je Megawattstunde, und je höher er liegt, desto kleiner die Lücke. Der Ausbau der Erneuerbaren erklärt ihn nicht: Nach Red Eléctrica deckten sie 2024 20,8 Prozent der kanarischen Erzeugung und 2025 rund 21. Auch die Nachfrage sank nicht. Der Einbruch ist im Kern ein Brennstoffpreiseffekt und damit jederzeit umkehrbar.
Der strukturelle Grund: kein Kabel zum Festland
Die Kanaren sind das einzige große spanische Stromsystem ohne Anschluss an das europäische Netz; jede Insel muss Spitzenlast und Reserve selbst vorhalten, überwiegend mit importiertem Öl. Das Instituto Canario de Estadística beziffert den Anteil der Erdölprodukte an der Erzeugung 2024 auf «un 79,2 por ciento del total». Zwei Projekte sollen das ändern: Im Februar 2026 hängte Red Eléctrica das zuvor isolierte La Gomera mit einem 36 Kilometer langen Seekabel für 145 Millionen Euro an Teneriffa. Schwerer wiegt das Pumpspeicherwerk Salto de Chira auf Gran Canaria, Budget 589 Millionen Euro, angekündigt für 2027. Beides wirkte 2025 noch nicht.
Drei offene Konflikte
Erstens haben die Erzeuger den Staat verklagt und teilweise gewonnen: Der Tribunal Supremo gab am 22. Juli 2024 im Verfahren 254/2023 einer Klage von Endesa Generación, GESA und UNELCO gegen die Brennstoffverordnung TED/1315/2022 teilweise statt, hob die Erdgas-Formulierung für Kanaren und Melilla auf und sprach den Unternehmen die Differenz nebst Zinsen zu (BOE-A-2024-20588). Zweitens zahlte der Staat zuletzt nicht aus: «la disponibilidad de crédito efectiva para la Liquidación 14/2025 es nula», heißt es in derselben Resolution, die 16.681.637,01 Euro offenlässt, davon 11.410.501,85 für UNELCO. Drittens kürzt auch die CNMC: Für 2022 erkannte sie 110.824.219,75 Euro an, «inferior en 148.928 miles de euros a la solicitada por dicha compañía» (INF/DE/318/23).
Subvention oder Preis der Gleichbehandlung?
Beide Lesarten stützen sich auf dieselben Zahlen. Für die eine spricht, dass jährlich rund eine Milliarde Euro an im Wesentlichen einen Konzern für fossile Erzeugung fließt. Für die andere spricht der Zweck: Das Gesetz schreibt landesweit einheitliche Entgelte und Verbraucherpreise vor; ohne den Ausgleich müssten die realen Erzeugungskosten in einen eigenen, weit höheren Inseltarif einfließen. Der Extrakoste ist der Preis dieser Gleichbehandlung, kein Rabatt für kanarische Kunden. Und er ist vorläufig: endgültig abgerechnet ist zuletzt 2020, mit 1.203.591.210,51 Euro für alle Inselgebiete (BOE-A-2025-4592).