Das Urteil in Kürze

Was gekippt wurde: Die Pflicht, jede Ferienwohnung beim Madrider Staatsregister einzutragen, bevor sie auf Airbnb, Booking oder Vrbo inseriert werden darf. Diese Regel galt seit 1. Juli 2025.

Was bleibt: Die kanarischen Registrierungspflichten (Vv-Nummer, Registro General Turístico). Plus die digitale Schnittstelle, über die Plattformen Daten an Behörden weitergeben.

Warum es kippte: Madrid hat seine Kompetenzen überschritten. Tourismus ist Sache der Autonomen Gemeinschaften — also der Kanaren, nicht des Zentralstaats.

Quelle: Tribunal Supremo, Sentencia 620/2026; Real Decreto 1312/2024.

Was passiert ist

Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat das nationale Register für Kurzzeitvermietungen für ungültig erklärt. Urteil Nr. 620/2026 vom 21. Mai 2026.

Was wirklich passiert war

Seit 1. Juli 2025 mussten Vermieter zweimal anklopfen: erst beim Cabildo und der kanarischen Tourismusbehörde, dann nochmal in Madrid. Wer dort keine Nummer hatte, durfte nicht mehr auf Airbnb, Booking oder Vrbo inserieren. Spanien war damit das erste EU-Land, das die EU-Verordnung 2024/1028 für Kurzzeitvermietungen umgesetzt hat — mehr als ein Jahr bevor sie für andere Länder überhaupt verbindlich wird (Mai 2026).

Genau diese Doppel-Registrierung hat das Gericht jetzt gestoppt. Die Richter sagen: Eine zentrale Madrider Lösung darf nicht über bereits bestehende regionale Register gestülpt werden. Tourismus ist in Spanien Sache der Autonomen Gemeinschaften — und auf den Kanaren gibt es das eigene System schon seit 2015 (Decreto 113/2015).

Geklagt hatte ursprünglich die Generalitat Valenciana. Vier weitere Beschwerden sind anhängig — zwei davon aus den Kanaren: vom kanarischen Verband der Ferienvermieter und von der Regionalregierung selbst.

Was sich für dich als Vermieter ändert

Wenn du auf den Kanaren eine Ferienwohnung vermietest: Du brauchst weiterhin die kanarische Vv-Nummer aus dem Registro General Turístico. Die musst du auf jedem Inserat angeben, plus die Plakette an der Tür. Das war vorher schon Pflicht und bleibt es.

Was wegfällt: der zweite Schritt nach Madrid. Wer die Eintragung dort noch nicht gemacht hatte, muss nichts mehr nachholen. Wer sie gemacht hat, kann die Madrider Nummer vergessen — sie ist rechtlich tot.

Wenn du als Tourist eine Ferienwohnung buchst: Achte weiterhin auf die Vv-Nummer im Inserat. Eine Wohnung ohne diese Nummer ist auf den Kanaren illegal — egal was der Vermieter sonst behauptet. Über das Tool verifyvv.com oder das offene Datenportal der kanarischen Regierung kannst du in Sekunden prüfen, ob ein Inserat echt ist.

Was bleibt: die Plattform-Schnittstelle

Das Gericht hat nicht alles gekippt. Bestehen bleibt die «Ventanilla Única Digital» — eine zentrale Schnittstelle, über die Airbnb, Booking & Co. Daten an die Behörden übermitteln müssen: wer vermietet, wie viele Nächte, zu welchem Preis. Auch die statistischen Meldepflichten bleiben.

Heisst: Die Plattformen werden weiter durchleuchtet. Was sich ändert, ist nur, wer die Daten verwaltet — künftig die Kanaren, nicht mehr Madrid.

Der politische Kontext

Für die kanarische Landesregierung ist das Urteil ein Sieg. Sie hatte gegen das Madrider Register selbst geklagt — über den Sprecher Alfonso Cabello — weil sie die eigene Zuständigkeit untergraben sah. Gleichzeitig hat die Region im Dezember 2025 ein eigenes Gesetz beschlossen (Ley 6/2025), das den Ferienvermietungs-Markt schärfer reguliert: maximal 10 Prozent neuer Wohnungen für Touristen, Mindestalter der Gebäude 10 Jahre, keine Übertragung der Lizenz beim Verkauf.

Madrid hat also den Kampf um die Zuständigkeit verloren — die Kanaren regulieren stattdessen selbst weiter, und nicht zwingend lockerer. Wer in der Hoffnung war, das Urteil mache Ferienvermietung einfacher, irrt: Es macht sie nur weniger doppelt.

Was du jetzt tun solltest

  1. Madrid-Eintragung ignorieren. Sie ist nichtig.
  2. Vv-Nummer prüfen. Steht sie auf jedem deiner Inserate und an der Tür? Wenn nein: nachholen, Bussgelder können vierstellig werden.
  3. Ley 6/2025 lesen, wenn du neu einsteigen willst. Die Kanaren ziehen die Schrauben weiter an — wer jetzt eine Vv-Lizenz beantragt, sollte die neuen Auflagen kennen.
  4. Plattformen melden trotzdem. Was du auf Airbnb oder Booking inserierst, sehen die Behörden. Schwarzvermietung ist nicht klüger geworden, nur weil das nationale Register weg ist.

Häufige Fragen

Was hat der Tribunal Supremo zu den Airbnb-Registern entschieden?
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil 620/2026 vom 21. Mai 2026 das nationale Register für Kurzzeitvermietungen für ungültig erklärt. Madrid darf die Pflichteintragung jeder Ferienwohnung im Staatsregister nicht mehr verlangen, weil Tourismus in die Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaften fällt.
Brauche ich als Vermieter auf den Kanaren weiterhin eine Registrierung?
Ja. Die kanarische Vv-Nummer aus dem Registro General Turístico bleibt Pflicht. Sie muss auf jedem Inserat stehen, dazu kommt die Plakette an der Tür. Das war vor dem Urteil so und bleibt unverändert.
Muss ich die Madrider Eintragung noch nachholen?
Nein. Wer die Eintragung im Madrider Staatsregister noch nicht vorgenommen hat, muss nichts nachholen. Wer sie bereits gemacht hat, kann die Nummer vergessen — sie ist rechtlich nichtig.
Was bleibt trotz des Urteils bestehen?
Bestehen bleibt die Ventanilla Única Digital, die zentrale Schnittstelle, über die Airbnb, Booking und Vrbo Daten an die Behörden übermitteln. Auch die statistischen Meldepflichten bleiben. Geändert hat sich nur, dass künftig die Kanaren diese Daten verwalten, nicht mehr Madrid.
Ändert das Urteil etwas für Touristen, die eine Ferienwohnung buchen?
Für die Buchung selbst ändert sich nichts. Touristen sollten weiterhin auf die Vv-Nummer im Inserat achten — eine Wohnung ohne diese Nummer ist auf den Kanaren illegal. Über verifyvv.com oder das offene Datenportal der kanarischen Regierung lässt sich ein Inserat in Sekunden prüfen.