Worum es geht
Wo: Mogán, an der Südwestküste Gran Canarias — Puerto Rico, Amadores, Playa del Cura, Taurito, Puerto de Mogán.
Was: Eine kommunale Tourismussteuer von 15 Cent pro Person und Nacht für alle Übernachtungen in touristischen Unterkünften.
Seit wann: Erstmals am 11. März 2025 eingeführt — die erste kommunale Tourismussteuer in ganz Spanien.
Eingenommen bis Anfang Mai 2026: 721.769 Euro.
Hochrechnung Jahresende: bis zu 1,4 Millionen Euro.
Was passiert mit dem Geld: nichts. Die Gemeinde lässt es auf dem Konto liegen und investiert keinen Cent — bis das Oberste Gericht der Kanaren entscheidet, ob die Verordnung überhaupt rechtens ist.
Wer klagt: der Hotellerieverband FEHT Las Palmas.
Wann das Urteil kommt: war für Februar 2026 erwartet — steht weiter aus.
Quellen: Rathaus Mogán, Canarias7, eldiario.es, La Voz de Lanzarote.
Inhalt
Die Idee — und der sofortige Widerstand
Bürgermeisterin Onalia Bueno (Juntos por Mogán-Coalición Canaria) hat die Steuer eingeführt, weil eine Gemeinde wie Mogán im Verhältnis zur Einwohnerzahl enorme Lasten trägt: Müllabfuhr, Wasserversorgung, Strandreinigung, Asphalt, Parkplätze. Bezahlen müssen das die 23.000 Einwohner — benutzen tun es jährlich mehrere Millionen Übernachtungsgäste. Die Logik: Wer den Service nutzt, soll mitfinanzieren. 15 Cent pro Person und Nacht. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zahlt für eine Woche 3,15 Euro. Nicht mehr als ein Café cortado.
Genau das war der Hotellerie zu viel. Einen Tag nach Inkrafttreten — am 12. März 2025 — kassierte das Oberste Gericht der Kanaren (TSJC) die Steuer auf Antrag des Verbands FEHT vorerst ein. Die Branche hielt die Verordnung für formal mangelhaft, sprach von «unzähligen Unregelmässigkeiten».
Mogán wehrte sich, beantragte die Aufhebung der einstweiligen Aussetzung — und gewann. Am 26. März 2025 hob das TSJC die Aussetzung wieder auf, mit einer für die Branche peinlichen Begründung: Die «Schäden» der Hotellerie seien «rein wirtschaftlich» und «vollständig wiedergutmachbar», falls sich die Klage am Ende doch durchsetzt. Will heissen: Notfalls bekommt jeder Gast seine 15 Cent zurück. Seit dem 27. März 2025 wird die Steuer wieder erhoben.
Der Hauptprozess läuft seitdem. Das Urteil zur Gültigkeit der gesamten Verordnung war für Februar 2026 angekündigt — es liegt bis heute nicht vor.
Warum das Geld eingefroren bleibt
Bueno hat eine Entscheidung getroffen, die politisch ungewöhnlich ist: Sie nimmt das Geld ein, gibt es aber nicht aus. Keine neue Strandpromenade in Amadores, keine Asphaltierung in Puerto Rico, kein Wasserprojekt in Taurito. Alles wartet.
Der Grund ist juristisch sauber, politisch klug: Sollte das TSJC am Ende doch entscheiden, dass die Verordnung nichtig ist, müsste das Geld zurückgezahlt werden — an die Hotelbetreiber, die es bei den Gästen eingezogen und an die Gemeinde abgeführt haben. Wenn Mogán es zwischenzeitlich für eine neue Asphaltdecke ausgegeben hätte, wäre die Gemeindekasse leer — und das Urteil hätte alle Mittel verschluckt.
Also liegen die 721.769 Euro auf Eis. Und werden weiter wachsen, jeden Tag, in dem das Urteil nicht da ist.
Was Touristen wirklich zahlen
Konkret, damit es klar ist:
Eine Einzelperson, 7 Nächte: 1,05 Euro.
Ein Paar, 14 Nächte: 4,20 Euro.
Familie mit 2 Kindern (über 14 J.), 14 Nächte: 8,40 Euro.
Die Steuer wird vom Hotelier oder Vermieter eingezogen und halbjährlich an die Gemeinde abgeführt. Auf der Rechnung steht sie als separate Position. Wer mit einem Kreuzfahrtschiff anlegt und nicht in Mogán übernachtet, zahlt nichts. Wer eine private Ferienwohnung legal vermietet, muss sie ebenfalls einziehen — die kanarische Vv-Lizenz schliesst diese Pflicht ein.
Was nicht im Gesetz steht: ein Ablauf für Beanstandungen, falls das Gericht die Steuer doch kippt. In dem Fall müsste jeder Gast einzeln nachweisen, wo, wann und wie viele Nächte er gebucht hat. Das wird kein Tourist machen — die 15 Cent landen dann faktisch beim Staat. Genau das ist einer der juristischen Knackpunkte: Wer trägt die Last, wenn das Geld zurück muss?
Warum andere Gemeinden warten
Bueno ist eine Pionierin — und nicht allein. Fünf Rathäuser haben sich nach eigener Auskunft bei Mogán erkundigt, wie das technisch und rechtlich geht: Málaga, O Grove (Galicien), La Laguna (Teneriffa), La Oliva und Puerto del Rosario (beide Fuerteventura). Galicien hat im Frühjahr 2026 eine eigene regionale Tourismussteuer auf Landesebene beschlossen.
Auf den Kanaren gibt es bislang keine. 43,3 Prozent der Bewohner sind laut Istac dafür, 24 Prozent dagegen — auf Lanzarote sind es sogar 51,8 Prozent Befürworter, der höchste Wert im Archipel. Die Landesregierung in Las Palmas zögert trotzdem.
Buenos Botschaft an Madrid und an die Kanarenregierung: Wenn das TSJC die Steuer endgültig bestätigt, wird sie sie erhöhen. 15 Cent waren der Einstieg, kein Endpunkt. Genannt wird ein Modell, in dem die Einnahmen den «vollen Wasserkreislauf» finanzieren — also Trinkwasser, Abwasser, Entsalzung. Für ein Tourismusgebiet, das im Sommer drei- bis viermal so viele Menschen versorgt wie es Einwohner hat, eine logische Argumentation.
Was für dich als Tourist oder Expat dabei rauskommt
Touristen: Du zahlst die 15 Cent pro Nacht in Mogán heute schon — die Steuer ist gültig, das Urteil betrifft sie aus Gast-Sicht nicht direkt. Auf der Hotelrechnung sollte sie separat ausgewiesen sein, frag ruhig nach. Sollte das Gericht später kippen, müsste theoretisch der Hotelier den Betrag zurückzahlen. Praktisch ist das bei 15 Cent unrealistisch, ehrlich gesagt.
Expats mit Ferienwohnung in Mogán: Du musst die Steuer einziehen und halbjährlich abführen, genauso wie das Hotel nebenan. Wer das nicht tut, riskiert ein Verwaltungsverfahren — die Gemeinde hat die Daten über deine Vv-Nummer und kann gegenchecken. Wer im Zweifel ist, ruft Mogán Gestiona an (die zuständige Stelle im Rathaus).
Bewohner Mogán: Sieh es als Sparkonto. Wenn das Urteil pro Mogán ausfällt, kommt das Geld direkt in Infrastruktur — was du selbst täglich nutzt. Wenn es kippt, ist es weg, ohne dass die Gemeindekasse Schaden nimmt.
Beobachter aus anderen Inseln: Das Urteil aus Las Palmas wird Präzedenzfall. Es entscheidet darüber, ob Gemeinden auf den Kanaren überhaupt allein Tourismussteuern erheben dürfen — oder ob das Sache der Landesregierung ist. Bueno spielt also nicht nur um 721.769 Euro, sondern um ein Modell für ganz Spanien.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Tourismussteuer in Mogán?
- 15 Cent pro Person und Nacht für jede Übernachtung in einer touristischen Unterkunft. Eine Einzelperson zahlt für 7 Nächte 1,05 Euro, ein Paar für 14 Nächte 4,20 Euro.
- Warum gibt Mogán das eingenommene Geld nicht aus?
- Weil das Oberste Gericht der Kanaren (TSJC) noch nicht über die Gültigkeit der Steuer-Verordnung entschieden hat. Sollte das Gericht sie kippen, müsste das Geld zurückgezahlt werden. Bis dahin liegen die 721.769 Euro unangetastet auf dem Konto.
- Wer klagt gegen die Mogán-Tourismussteuer?
- Der Hotellerieverband FEHT Las Palmas. Er hält die kommunale Verordnung für formal mangelhaft. Das Urteil im Hauptverfahren war für Februar 2026 angekündigt, steht aber weiter aus.
- Müssen auch private Ferienwohnungen die Steuer einziehen?
- Ja. Wer in Mogán eine Ferienwohnung legal mit Vv-Lizenz vermietet, muss die 15 Cent pro Nacht einziehen und halbjährlich an die Gemeinde abführen — genau wie ein Hotel.
- Ist Mogán die einzige Gemeinde Spaniens mit einer Tourismussteuer?
- Mogán war im März 2025 die erste Kommune Spaniens mit einer eigenen Tourismussteuer. Fünf weitere Rathäuser haben sich nach dem Modell erkundigt; Galicien hat 2026 eine regionale Tourismussteuer beschlossen. Auf den Kanaren gibt es bislang keine weitere.