Was ändert sich für Urlauber in La Oliva?

Wer in einer touristisch zugelassenen Unterkunft oder Ferienwohnung in La Oliva übernachtet, soll die Abgabe zahlen. Dazu zählen laut Diario de Fuerteventura Hotels, Apartments und Ferienvermietungen; Corralejo und El Cotillo liegen in dieser Gemeinde.

Zahlen sollen grundsätzlich die übernachtenden Gäste. Die Unterkünfte ziehen die 0,56 Euro pro Person und Nacht ein.

Die Unterkünfte dokumentieren die Übernachtungen und Befreiungen und überweisen die Beträge ans Rathaus.

Wer ist von der Abgabe befreit?

Kinder unter drei Jahren zahlen laut Diario de Fuerteventura nichts. Das gilt auch für alle, die ihren Wohnsitz in La Oliva nachweisen.

Wer in La Oliva gemeldet ist, muss dies nachweisen. Für Bewohner anderer Gemeinden und sonstige Besucher nennen die Berichte keine Befreiung.

Wie der Nachweis beim Check-in aussehen soll, ist in den Berichten nicht beschrieben.

Wie viel kostet ein Aufenthalt konkret?

Der Betrag richtet sich nur nach Personenzahl und Nächten, nicht nach dem Unterkunftspreis. Zwei zahlende Personen würden bei sieben Nächten insgesamt 7,84 Euro entrichten, wie Diario de Fuerteventura vorrechnet.

Die Unterkünfte sollen halbjährlich ans Rathaus abführen: vom 1. bis 20. April für Aufenthalte vom 1. Oktober bis 31. März. Vom 1. bis 20. Oktober folgen die Aufenthalte vom 1. April bis 30. September.

Gäste zahlen direkt bei der Unterkunft, welche die Beträge halbjährlich abführt.

Wofür soll das Geld verwendet werden?

Das Geld soll tourismusbezogene Leistungen der Gemeinde bezahlen. Dazu zählen laut Canarias7 Strände, Notfalldienste, Infrastruktur, Grünflächen, Wasserversorgung sowie Kultur- und Sportveranstaltungen.

Das Rathaus erwartet Einnahmen von etwa 6 Millionen Euro pro Jahr, laut Diario de Fuerteventura eine Schätzung der Regierungsgruppe.

Wie viele Übernachtungen dieser Schätzung zugrunde liegen, nennen die Berichte nicht.

Warum ist die Abgabe umstritten?

Finanzdezernent Juan José Rodríguez argumentierte, der Tourismus solle zu den Kosten kommunaler Leistungen beitragen. Ein ungünstiger Bericht der Gemeindeschatzmeisterin (Tesorería) kommt dagegen laut PP-Sprecher José Vicente Calero Saavedra zum Schluss, rechtlich sei die Abgabe eine Steuer und keine Gebühr.

Die PP verweist zudem auf ein Urteil des Obersten Gerichts der Kanaren (TSJC), das die Touristenabgabe der Gemeinde Mogán auf Gran Canaria für nichtig erklärte.

Im Plenum stimmten Coalición Canaria, PSOE und Nueva Canarias dafür. Die PP stimmte dagegen, En Marcha enthielt sich.

Der Unternehmerverband ASOFUER lehnt die Abgabe ab. Er kündigt Einwendungen in der Auslegungsfrist an und will bei unveränderter Regelung verwaltungs- und gerichtlich vorgehen. Laut PP könnten bereits eingezogene Beträge zurückgezahlt werden müssen, falls ein Gericht die Abgabe später für rechtswidrig erklärt.

Wann tritt die Abgabe in Kraft?

Noch gilt die Abgabe nicht. Zuerst folgen die öffentliche Auslegung, mögliche Einwendungen und die endgültige Veröffentlichung.

Die Veröffentlichung im Boletín Oficial de la Provincia (BOP) soll laut Atlántico Hoy eine Einwendungsfrist von 30 Werktagen auslösen. Wann diese Frist endet, nennen die Berichte nicht.

Einen Starttermin hat die Gemeinde bisher nicht festgelegt. Offen sind auch das endgültige Abstimmungsergebnis nach der Auslegung und mögliche Änderungen.