Die Rechnung: was ein Hektar bringt

Gerechnet wird mit Erträgen je Hektar. Beispiel: Ein Winzer mit 1 Hektar hat 2020 bis 2024 im Schnitt 8.000 Kilo geerntet, 2025 nur 5.000. Das ist ein Minus von 37,5 Prozent, der 45-Prozent-Deckel greift also nicht. Fehlend: 3.000 Kilo mal 0,425 Euro ergibt 1.275 Euro, plus 300 Euro Flächenbetrag – zusammen 1.575 Euro. Steigt der Satz wegen übrig gebliebener Mittel auf das Maximum von 0,80 Euro, wären es 2.400 plus 300, also 2.700 Euro. Hätte derselbe Winzer nur 3.000 Kilo geerntet (minus 62,5 Prozent), zählt der Deckel: Gerechnet wird dann so, als hätte er 55 Prozent des Schnitts geerntet, also 4.400 Kilo. Anerkannt werden 3.600 Kilo Verlust, das ergibt 1.530 plus 300 gleich 1.830 Euro. Fehlt eine Meldung aus 2020 bis 2023, zählt der niedrigste Ertrag der Reihe.

Wer Anspruch hat

Antragsberechtigt sind aktive Winzer mit Parzellen auf Teneriffa, Privatpersonen ebenso wie Firmen, die den Betrieb führen. Der BDNS-Eintrag nennt fälschlich nur „juristische Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit“. Der Ertrag 2025 muss unter dem eigenen Schnitt 2020–2024 liegen. Die Erntemeldungen 2024 und 2025 müssen fristgerecht beim Instituto Canario de Calidad Agroalimentaria (ICCA) eingereicht worden sein. Steuer- und Sozialversicherungsschulden schließen aus. Es gilt die De-minimis-Grenze der EU für die Landwirtschaft: höchstens 50.000 Euro solcher Beihilfen in drei Steuerjahren.

Wo man den Antrag abgibt

Abgegeben wird beim Rat, bei dem man eingeschrieben ist; bei mehreren möglichst dort, wo die Erntemeldung 2025 lief, sonst im eigenen Anbaugebiet. Die Adressen laut Bases: Tacoronte-Acentejo, Carretera General del Norte 97, Tacoronte; DOP Islas Canarias (AVIBO), Calle La Palmita 10, La Guancha; Valle de La Orotava, Parque Recreativo El Bosquito, Urb. La Marzagana, La Orotava; Abona, Calle José Alberto 26, Porís de Abona (Arico); Valle de Güímar, Calle Tafetana 14, Güímar; Ycoden-Daute-Isora, Calle La Palmita 10, La Guancha – dieselbe Adresse wie AVIBO. Öffnungszeiten nennen die Bases nicht. Unvollständige Anträge dürfen innerhalb von zehn Werktagen nachgebessert werden.

Die Frist: frühestens ab Freitag, 25. September

Auch das BOP Santa Cruz de Tenerife Nr. 114 vom Mittwoch, 23. September, enthält den Auszug nicht – wir haben die Ausgabe vollständig durchgesehen. Damit war die Ausschreibung am 23. September noch nicht amtlich veröffentlicht, und die Antragsfrist hatte nicht begonnen. Das Blatt erscheint montags, mittwochs und freitags; die nächsten Ausgaben sind Freitag, 25. September, und Montag, 28. September.

Bleibt es beim nächstmöglichen Termin, gilt: Erscheint der Auszug am Freitag, 25. September, läuft die Frist von 20 Werktagen ab Montag, 28. September, und endet – ohne Wochenenden und ohne den Feiertag am 12. Oktober – am Montag, 26. Oktober 2026.

Ist ein Tag am Wohnort des Antragstellers oder am Sitz des Cabildo Feiertag, zählt er nicht (Art. 30.6 Ley 39/2015). Laut Feiertagsverordnung (BOC 165/2025) fallen in dieses Fenster San Miguel de Abona (29.9.), Arona (5.10.), El Tanque (19.10.), Santa Úrsula (21.10.) und Buenavista del Norte (26.10.). Wer in einer dieser fünf Gemeinden wohnt, hat also einen Tag länger Zeit: bis Dienstag, 27. Oktober 2026.

Ein Widerspruch, den man kennen sollte: Der Datenbankeintrag in der BDNS nennt als Fristende nur „20 días siguientes a la publicación en el diario oficial" – ohne das Wort hábiles. Nach dem Wortlaut wären das schlichte Kalendertage. Die Bases des Cabildo (Base 15.3) und der Auszug selbst sprechen dagegen ausdrücklich von „veinte (20) días hábiles", also Werktagen. Maßgeblich sind die Bases; der BDNS-Eintrag ist an dieser Stelle unvollständig. Wer auf Nummer sicher gehen will, rechnet mit der kürzeren Variante.

Warum das Geld gebraucht wird – und weniger ist als 2024

Der Cabildo begründet die zweite Runde mit Dürre, Hitze und fehlenden Kältestunden. Laut Kanarenregierung fiel die Weinmenge mit Ursprungsbezeichnung kanarenweit 2025 auf 3,52 Millionen Liter, 30 Prozent unter 2024 und 55 Prozent unter 2023. In Abona waren es laut Diario de Avisos 738.000 Kilo Trauben statt der üblichen rund 1,2 Millionen. „La planta estaba agotada“ – die Pflanze war erschöpft, sagte Juan Jesús Méndez, Präsident der DOP Islas Canarias, der Zeitung. Trotz der größeren Verluste ist der Topf kleiner als 2024; eine Begründung dafür enthält der Beschluss nicht. Aus denselben 1,5 Millionen erhalten die sechs Räte zudem bis zu 37.000 Euro für die Abwicklung. Parallel plant die Kanarenregierung rund 2,8 Millionen Euro für 3.824 Winzer. Beides ist laut Bases vereinbar, solange der Verlust nicht überkompensiert wird.