Was sich am 1. Januar 2027 ändert

Bis Ende 2023 zahlte ein Auto ab 25 Jahren in Las Palmas de Gran Canaria keine Kfz-Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica, IVTM). Der Stadtrat änderte die Satzung am 28. Dezember 2023. Die neue Fassung erschien am 29. Dezember 2023 im Amtsblatt der Provinz (BOP Nr. 157) und gilt seit diesem Tag.

Wer den vollen Erlass zum Stichtag 31. Dezember 2023 hatte, verliert ihn schrittweise. In der Klasse von 12 bis 15,99 Steuer-PS heißt das nach der Tarifliste: 2023 null Euro, 2024 rund 29,86 Euro, 2025 rund 59,71 Euro, 2026 rund 89,57 Euro und ab 2027 der volle Betrag von 119,42 Euro. Die übrigen Pkw-Klassen liegen bei 20,95, 56,57, 148,75 und 185,92 Euro. Wer per Lastschrift zahlt, erhält 5 % Nachlass extra.

Die Lücke: 25 Jahre alt geworden, trotzdem kein Rabatt

Die Übergangsregel gilt nur für Steuerpflichtige, die den 100-Prozent-Erlass «bis zum 31. Dezember 2023» tatsächlich hatten. Ein Auto, das erst 2024, 2025 oder 2026 die 25 Jahre erreicht hat, fällt nicht darunter. Und die neue Dauerregel greift erst ab 40 Jahren. Diese Fahrzeuge haben also nie einen Rabatt bekommen, auch keinen gestaffelten.

Zwei Feinheiten: Die Übergangsregel ist an den Steuerpflichtigen gebunden, nicht ausdrücklich an das Auto. Ob sie bei einem Verkauf mitwandert, sagt die Satzung nicht. Und die 40 Jahre gelten von Amts wegen ab Erstzulassung. Wer ein älteres Baujahr nachweisen kann, muss den Erlass beantragen.

Warum die Stadt das so wollte

Die Stadt nennt den Klimaschutz. In ihrer Mitteilung vom 28. Dezember 2023 zitiert sie Finanzkoordinator David Gómez: Es handle sich «nicht um eine Einnahmemaßnahme, sondern um eine Umweltmaßnahme». Finanzstadtrat Francisco Hernández Spínola hatte im Oktober 2023 zugesagt, die Einnahmen flössen in Umweltprojekte. Autos über 40 Jahre behalten den Erlass laut Stadt, weil sie selten fahren und nur 5 % des Bestands ausmachen.

Der erste Entwurf vom Oktober 2023 wollte auch historischen Fahrzeugen den Erlass streichen. Nach der einzigen Einwendung im Verfahren blieben sie befreit, und die 40-Jahre-Regel kam hinzu. Der Nachlass von 75 % für Elektro-, Hybrid- und Autogasautos ist nicht neu. In der heutigen Fassung steht er seit 2017 in der Satzung.

Der Ausweg: als historisches Fahrzeug einstufen lassen

100 % Nachlass gibt es weiter für als «histórico» eingestufte Fahrzeuge. Seit 1. Oktober 2024 gelten dafür neue Regeln: Der Real Decreto 892/2024 hat die alte Verordnung von 1995 ersetzt. Voraussetzung sind mindestens 30 Jahre seit Herstellung oder Erstzulassung, ein Typ, der nicht mehr gebaut wird, und ein Originalzustand ohne grundlegende Umbauten an Motor, Bremsen, Lenkung, Fahrwerk oder Karosserie.

Für Autos mit spanischem Kennzeichen und gültiger ITV (Gruppe A) genügt bei der Verkehrsbehörde DGT ein Antrag, online oder mit Termin: Eigenerklärung zur Originalität, vier Fotos, Gebühr 4.4 von 20,81 Euro. Ein Gutachten braucht es nur bei zulässigen Umbauten. Alle anderen Fahrzeuge (Gruppe B) brauchen ein Gutachten eines akkreditierten technischen Dienstes und eine ITV-Prüfung. Was dieses Gutachten kostet, ist nicht amtlich festgelegt. Eine Bearbeitungsfrist garantiert die DGT nach eigener Angabe nicht. Die Bedingung: höchstens 96 Fahrtage im Jahr, kein Alltagsauto.

Ein offener Punkt bleibt. Die Satzung von Las Palmas verweist beim Erlass noch auf die aufgehobene Verordnung von 1995. Dass die Stadt nach neuem Recht eingestufte Fahrzeuge anders behandelt, sagt sie nirgends, eine Klarstellung fehlt aber. Die DGT rät selbst, sich nach der Umschreibung beim Rathaus zu melden.

Welche Fassung gilt, und was noch kommt

Die Übersichtsseite der Stadt zu den Steuersatzungen verlinkt die richtige, aktuelle Fassung. Auf dem städtischen Server liegen aber noch zwei Fassungen von 2017 mit vollem Erlass ab 25 Jahren und einer Änderungsliste, die 2016 endet. Beide sind als «Dokument informativen Charakters» gekennzeichnet, über Suchmaschinen landet man aber leicht auf ihnen. Auch das private Portal lpgc.es führt den Antrag noch unter «25 Jahre».

Neue Satzungen für 2027 gibt es noch nicht: Das Amtsblatt der Provinz vom 9. bis 21. September 2026 enthält keine vorläufige Genehmigung. Alles hier gilt nur für die Stadt Las Palmas de Gran Canaria, jede Gemeinde regelt die Rabatte selbst. Santa Cruz de Tenerife etwa gewährt nach der dort veröffentlichten Fassung (letzte Änderung BOP Nr. 149/2021) 100 % ab 25 Jahren, allerdings nur auf Antrag.