Im Überblick: Was für Radfahrer gilt
- Warnweste: Pflicht nur ausserorts und nur bei Beleuchtungspflicht (nachts, schlechte Sicht)
- Fehlende Reflektoren oder Weste gelten als leichter Verstoss – meist bis 80 bis 100 Euro
- Helm: ausserorts für alle Pflicht, innerorts nur unter 16 Jahren – bis 200 Euro
- Handy am Lenker, rote Ampel, Gehweg statt Seitenstreifen: jeweils bis 200 Euro
- Radfahrer verlieren keine Führerschein-Punkte – sie zahlen nur das Bussgeld
Inhalt
Warnweste: wann sie wirklich Pflicht ist
Fangen wir mit der reflektierenden Kleidung an, um die es im Kern geht. Die Warnweste ist für Radfahrer in Spanien Pflicht – aber nur unter zwei Bedingungen gleichzeitig: ausserhalb geschlossener Ortschaften, also auf Landstrassen, und nur dann, wenn auch Licht vorgeschrieben ist, sprich nachts oder bei schlechter Sicht. So steht es im allgemeinen Verkehrsreglement (Reglamento General de Circulación, Art. 98). Der Radfahrer muss dann aus 150 Metern Entfernung erkennbar sein.
Für die Britin auf ihrem Leihrad an der Strandpromenade von Playa del Inglés heisst das: Tagsüber innerorts braucht sie keine Warnweste. Fährt sie aber abends die Küstenstrasse Richtung Mogán entlang, sieht die Sache anders aus.
Wann es wirklich 200 Euro kostet — und warum nicht für jeden
Und damit zur Zahl, die für Aufregung sorgt. Das fehlende Reflektoren- oder Westen-Vergehen ist rechtlich eine leichte Übertretung und wird in der Regel mit bis zu 80 bis 100 Euro geahndet, nicht mit 200. Die 200-Euro-Marke greift bei den schwereren Verstössen, die im selben Atemzug genannt werden: kein Helm, wo er Pflicht ist; das Handy in der Hand am Lenker; das Befahren des Gehwegs, wo ein Seitenstreifen vorhanden wäre; oder das Überfahren einer roten Ampel. Wer die Schlagzeile liest und glaubt, die fehlende Weste in der Innenstadt koste 200 Euro, liegt also doppelt daneben.
Ein zweiter, oft übersehener Punkt betrifft die ebenfalls genannten «drei Punkte». Die gelten für Radfahrer nicht. Punkteabzug trifft nur, wer eine Fahrerlaubnis besitzt – und fürs Fahrrad braucht man keine. Ein Radfahrer zahlt das Bussgeld, verliert aber keine Punkte. Die Drei-Punkte-Drohung in den Meldungen bezieht sich auf Autofahrer, etwa wenn sie verbotenerweise auf dem Seitenstreifen unterwegs sind.
Helm-Pflicht und die 2026-Neuerung für Liefer-Rider
Beim Helm lohnt die gleiche Unterscheidung wie bei der Weste: Auf der Landstrasse ist er für alle Pflicht, in der Stadt nur für Jugendliche unter 16. Für Erwachsene innerorts ist er dringend empfohlen, aber nicht vorgeschrieben – auch wenn jeder Verkehrssicherheitsexperte zu ihm rät.
Eine echte Neuerung steckt im Entwurf eines überarbeiteten Verkehrsreglements, das 2026 erwartet wird: Gewerbliche Lieferfahrer auf Fahrrädern und E-Scootern sollen künftig auch innerorts eine Warnweste tragen. Für den privaten Touristen oder Expat ändert das nichts – wer aber als Rider für einen Lieferdienst fährt, sollte die Entwicklung im Auge behalten.
Was Sie konkret tun sollten, bevor Sie aufs Rad steigen
Was heisst das konkret, bevor Sie hier aufs Rad steigen? Wer tagsüber in der Stadt radelt, ist mit normaler Kleidung legal unterwegs. Wer abends oder über Land fährt, packt Licht und Warnweste ein – beides kostet im Supermarkt wenige Euro und ist ohnehin die billigste Lebensversicherung auf einer Küstenstrasse im Dunkeln. Und wer ein E-Bike oder Leihrad mietet, fragt am besten direkt beim Verleih, ob Weste und Licht dabei sind. Die meisten seriösen Anbieter legen sie kommentarlos dazu.
- Brauche ich als Radfahrer auf den Kanaren eine Warnweste?
- Eine Warnweste ist für Radfahrer nur ausserorts und nur bei Beleuchtungspflicht vorgeschrieben, also nachts oder bei schlechter Sicht. Sie müssen dann aus 150 Metern erkennbar sein. Tagsüber innerorts ist sie für Privatradler keine Pflicht.
- Kostet eine fehlende Warnweste wirklich 200 Euro?
- Nein. Fehlende Reflektoren oder Warnkleidung gelten als leichter Verstoss und werden in der Regel mit bis zu 80 bis 100 Euro geahndet. Die 200 Euro betreffen schwerere Verstösse wie fehlenden Helm, wo Pflicht, Handy am Lenker oder das Überfahren einer roten Ampel.
- Verliere ich als Radfahrer Führerschein-Punkte?
- Nein. Punkteabzug trifft nur, wer eine Fahrerlaubnis besitzt, und fürs Fahrrad braucht man keine. Ein Radfahrer zahlt das Bussgeld, verliert aber keine Punkte. Die oft genannten drei Punkte beziehen sich auf Autofahrer.