Das Datum, über das die Presse stritt
Zum Starttermin kursierten drei Angaben: der 8. September, der 15. September und „in 15 Tagen". Die Satzung entscheidet selbst: Ihre Schlussbestimmung nennt fünfzehn Werktage nach Veröffentlichung des vollständigen Textes im Amtsblatt, erschienen am 24. August 2026. Diese Frist endet am 14. September; in Kraft ist die Satzung am Dienstag, dem 15. September 2026 — so auch Diario de Avisos und La Gaceta de Canarias. Daraus folgen die Daten, auf die es ankommt: Beschränkungen ab dem 15. März 2028, Bußgelder ab dem 15. September 2029.
Drei Gruppen — und die meisten sind in der ersten
Freie Zufahrt ohne jede Formalität haben nach Anhang II Fahrzeuge mit der Plakette 0 Emissionen, ECO, C oder B sowie Mofas, Fahrräder, andere Zweiräder und Elektrokleinstfahrzeuge. Motorräder nennt der Anhang nicht eigens; für sie zählt die Plakette.
Voranmeldung im städtischen Register genügt für Anwohner, Rettungs-, Polizei- und Versorgungsfahrzeuge, Taxis und Busse, Behindertenparkausweise und Oldtimer. Eine beantragte Genehmigung brauchen Garagenbesitzer (drei Fahrzeuge je Stellplatz, nicht gleichzeitig), Betriebe und Selbstständige im Umgriff, Lieferverkehr, Schulwege, Arzt- und Tierarztbesuche, Pflegekräfte, kinderreiche Familien, Hotelgäste und Fahrten zur Prüfstelle.
Wen es trifft
Beschränkt wird allein die Kategorie A: Fahrzeuge ohne Plakette. Welche das sind, bestimmt nicht die Stadt, sondern das staatliche Plakettensystem der Fahrzeugverordnung; grob trifft es Benziner vor 2001 und Diesel vor 2006. Für Santa Cruz nennt Atlántico Hoy nach DGT-Zahlen für 2025 einen Bestand von 182.362 Fahrzeugen, davon 51.390 ohne Plakette.
Wer kein Geld für ein neues Auto hat, kann sich auf Artikel 13.8 berufen: Liegt das Familieneinkommen unter dem Doppelten des IPREM und hat der Halter kein zweites Fahrzeug mit Plakette, gibt es eine Genehmigung für zwei Jahre. Alle Verfahren sind nach Artikel 13.9 kostenlos und binnen zehn Werktagen zu bescheiden.
Die Bedingung mit der Hauptuntersuchung
Artikel 13.6 lautet: „Todos los vehículos autorizados deberán tener la inspección técnica de vehículos (ITV), cuando proceda, y el seguro obligatorio en vigor durante todo el periodo de validez de la autorización." Wer eine Genehmigung hat, braucht also durchgehend eine gültige ITV — soweit vorgeschrieben — und eine laufende Pflichtversicherung.
Dass dies ein Novum sei, stammt nicht von der Stadt, sondern vom Branchenverband AECA-ITV: Er erklärt Santa Cruz am 1. September 2026 zur ersten spanischen Gemeinde, die das von zufahrtsberechtigten Fahrzeugen verlangt. Der Verband vertritt die Prüfstellenbetreiber und hatte selbst Einwendungen eingereicht, die in die Endfassung eingingen — er ist Beteiligter, nicht neutral. Entscheidend: Die Bedingung hängt an der Genehmigung, nicht an der Einfahrt. Wer mit Plakette B, C, ECO oder 0 fährt, fällt nicht unter Artikel 13.6.
Der Streit vor Gericht
Nach Diario de Avisos vom 12. September 2026 haben die Anwohnervereine El Toscal de las Tribulaciones und El Perenquén die Satzung am 1. September 2026 angefochten. Das Blatt nennt den Obersten Gerichtshof der Kanaren — ungewöhnlich klingend, aber zutreffend: Nach Artikel 10.1.b des Gesetzes 29/1998 entscheiden dessen Verwaltungskammern über Klagen gegen allgemeine Vorschriften der Gemeinden.
Die Vereine halten dem Modell entgegen, es beschränke nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern schade auch den kleinen Händlern im Umgriff — so gibt Diario de Avisos die Vorsitzende von El Perenquén, Silvia Barrera, wieder. Die Stadt verteidigt die Rechtmäßigkeit und verweist auf Artikel 14.3.a des Klimagesetzes 7/2021, der Gemeinden über 50.000 Einwohnern Umweltzonen vorschreibt, und auf die Messwerte von 2024. Zwei ältere Klagen von Vox und El Perenquén wies das Gericht erster Instanz am 26. Mai 2026 ab; beide Urteile sind anfechtbar. Eine aufschiebende Wirkung hat bislang keine Seite berichtet.