Inhalt
Worum es geht: Vertrag vom Juli 2013 zum «schwebende Wochen»-Modell («semanas flotantes») — kein konkretes Apartment, nur eine Suite-Kategorie und ein Reservierungssystem
Bisheriges Urteil: Audiencia Provincial Las Palmas hatte den Vertrag für komplett nichtig erklärt — wegen fehlender konkreter Objektbestimmung
Jetziger Schritt: Tribunal Supremo will eigene Rechtsprechung «verfeinern, klären oder bestätigen», bezogen auf eigene September-2025-Urteile
Berichterstatterin: Richterin Nuria Auxiliadora Orellana Cano
Beteiligte: Anfi Sales, SL und Anfi Resorts, SL — Flaggschiff-Konzern der Ferienvermietung im Süden von Gran Canaria, gegründet vom verstorbenen norwegischen Geschäftsmann Björn Lyng und der spanischen Santana-Cazorla-Familie
Was der Supremo gerade entschieden hat
Am 30. Mai 2026 wurde bekannt, dass die Zivilkammer des Tribunal Supremo eine Berufung von Anfi Sales und Anfi Resorts zur weiteren Prüfung angenommen hat. Die Anordnung kommt von Richterin Nuria Auxiliadora Orellana Cano. Was harmlos klingt, ist taktisch bedeutsam: Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Anfi Klage um Klage verloren — vor Gerichten in San Bartolomé de Tirajana, vor der Audiencia Provincial Las Palmas, bis hinauf zum Supremo selbst.
Konkret geht es um einen Vertrag vom 22. Juli 2013. Zwei Privatkäufer hatten 2019 geklagt. Das Gericht erster Instanz Nummer 2 in San Bartolomé de Tirajana gab ihnen recht, die Dritte Sektion der Audiencia Provincial bestätigte: Vertrag absolut nichtig. Grund: keine konkrete Wohnung benannt, nur eine «schwebende Suite», eine Zimmerkategorie, ein Standard-Reservierungssystem für vier Personen. Nichts, woran man als Käufer festhalten kann.
Anfi geht in die Berufung. Argument: Die Übergangsbestimmung des Gesetzes 4/2012 sei verletzt, die etablierte Rechtsprechung zu Verträgen aus historischen Ferienanlagen vor dem Pioniergesetz von 1998 missachtet. Anfi stützt sich zusätzlich auf Art. 1273 des spanischen Zivilgesetzbuchs: die Kriterien zur Bestimmung der gemieteten Leistung seien ausreichend gewesen.
Der Supremo nimmt die Berufung an mit dem ausdrücklichen Ziel, die eigene Rechtsprechung zu «verfeinern, klären oder bestätigen» — bezogen auf eigene Urteile vom September 2025, die das Spielfeld zuletzt neu vermessen hatten.
Warum das wichtig ist
Wer einen Anfi-Vertrag hat oder hatte, sollte das Verfahren genau verfolgen.
Bisher galt eine relativ klare Linie: Verträge mit unbestimmten Apartments («floating week», also schwebende Wochen ohne festes Objekt), Vorauszahlungen während der Widerrufsfrist, Laufzeiten über die gesetzlich erlaubten 50 Jahre hinaus — all das war Grundlage für erfolgreiche Klagen. Mehrere Anwaltskanzleien auf Gran Canaria, allen voran die Canarian Legal Alliance, haben sich auf diese Fälle spezialisiert und Hunderttausende Euro für Mandanten erstritten.
Sollte der Supremo jetzt seine Linie ändern und die Floating-Week-Verträge unter bestimmten Voraussetzungen für gültig erklären, würde sich für alle laufenden Klagen die Lage drehen. Genau das versucht Anfi zu erreichen.
Wahrscheinlicher ist allerdings: Der Supremo nimmt die Berufung an, um seine eigene Rechtsprechung zu präzisieren und zu bestätigen — nicht um sie umzudrehen. So funktioniert das oberste Gericht in der Regel: Wenn unklar wird, wo die Grenzen seiner Doktrin liegen, nimmt es einen Fall an und schärft die Linie. Das ist juristisch klar formuliert: «verfeinern, klären oder bestätigen». Drei Verben, drei Optionen — und nur eines davon wäre eine echte Wende.
Was du als Käufer tun solltest
Wer einen Timesharing-Vertrag mit Anfi oder einer anderen Gesellschaft in Süd-Gran-Canaria hat, sollte jetzt nicht in Panik handeln. Ein paar nüchterne Schritte:
- Den eigenen Vertrag prüfen. Welche Apartment-Spezifikation hat dein Vertrag — eine konkrete Einheit, oder eine «schwebende Woche» in einer Kategorie? Wann wurde er unterschrieben? Was war die Laufzeit? Gab es Vorauszahlungen während der ersten drei Monate?
- Aktuelles Verfahren nicht aussetzen. Wer bereits eine Klage am Laufen hat, sollte sie nicht zurückziehen oder pausieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Supremo die Verbraucherrechtsprechung dreht, ist gering — und während das Verfahren läuft, sammeln sich Zinsen.
- Bei Erstkontakt Anwalt nehmen. Wer noch nie geklagt hat und einen alten Anfi- oder ähnlichen Vertrag besitzt, sollte mit einer auf spanisches Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei sprechen. Klassisch genannt werden die Canarian Legal Alliance, M1 Legal und Praetor Abogados — es gibt mehrere mit deutschsprachiger Beratung.
- Belege sichern. Originalvertrag, Anzahlungsbelege, Mahnungen, alles. Wer noch Unterlagen aus den 90er- oder 2000er-Jahren hat: behalten.
- Keine «Wiederverkauf»-Angebote unterschreiben. Ein bekanntes Muster: Wer als Timesharing-Geschädigter im Netz auftaucht, bekommt früher oder später Angebote, gegen eine Vorauszahlung von ein paar tausend Euro den Vertrag «vermitteln» zu lassen. Fast immer Betrug. Seriöse Anwälte verlangen keine Vorauszahlung für die Vermittlung — sie arbeiten auf Erfolgsbasis oder klar definiertem Stundensatz.
Das grössere Bild
Anfi ist kein Einzelfall. Die Branche der «schwebenden Wochen», «Holiday Clubs» und «Vacation Points» hat in den vergangenen drei Jahrzehnten Hunderttausende Verträge in Spanien produziert, allein in Süd-Gran-Canaria zehntausende. Viele davon mit deutschen und britischen Käufern, die in den Urlaub kamen, mit dem Versprechen nach Hause gingen, jedes Jahr in einem schönen Apartment zu wohnen — und Jahre später feststellten, dass sich der Vertrag nicht kündigen lässt, die Jahresgebühren steigen und der Wiederverkaufswert bei null liegt.
Spanien hat seit dem Pioniergesetz 42/1998 und der Reform 4/2012 die Rechte der Verbraucher Schritt für Schritt gestärkt. Die maximale Vertragsdauer liegt bei 50 Jahren, Vorauszahlungen in den ersten drei Monaten sind illegal, Verträge müssen die konkrete Immobilie benennen. Der Supremo hat diese Linie in den letzten zehn Jahren konsequent durchgezogen.
Was sich am 30. Mai 2026 geändert hat: Anfi bekommt eine letzte Chance, einzelne Punkte dieser Linie infrage zu stellen. Die Verbraucher haben jetzt 20 Tage Zeit für ihre Antwort beim Supremo in Madrid. Was am Ende dabei herauskommt, wird die finanzielle Zukunft tausender Timesharing-Klagen entscheiden.
Es lohnt sich, das Verfahren im Auge zu behalten.
Häufige Fragen
Bin ich von dem Verfahren direkt betroffen?
Nur wenn dein Vertrag exakt diesen Floating-Week-Charakter hat (keine konkrete Apartment-Zuordnung, sondern nur eine Kategorie). Aber selbst dann ist es ein Einzelverfahren — die Grundsatzlinie des Supremo zur Verbrauchertreue wird vermutlich nicht gekippt.
Sollte ich meine laufende Klage zurückziehen?
Nein. Wer schon klagt, sollte weitermachen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Supremo die Linie zugunsten der Verbraucher beibehält, ist hoch. Während der Klage laufen Zinsen.
Lohnt sich noch eine neue Klage?
Ja, wenn der Vertrag nach geltender Rechtsprechung angreifbar ist: Floating-Week ohne konkrete Wohnung, Laufzeit über 50 Jahre, Vorauszahlungen in den ersten drei Monaten. Anwaltliche Erstberatung klärt das.
Was kostet eine Klage?
Seriöse Kanzleien arbeiten in solchen Fällen meist auf Erfolgsbasis oder mit moderaten Pauschalen plus Erfolgshonorar. Vorauszahlungen über mehrere tausend Euro für «Vermittlung» sind verdächtig — fast immer Betrug.
Wer ist Anfi?
Anfi Sales SL und Anfi Resorts SL sind die Flaggschiff-Gesellschaften der Anfi-Gruppe. Gegründet ursprünglich vom norwegischen Investor Björn Lyng und der kanarischen Santana-Cazorla-Familie. Betreiben Resorts wie Anfi del Mar und Anfi Beach Club im Süden Gran Canarias.
Wo finde ich seriöse Hilfe?
Auf spanisches Verbraucherrecht im Timesharing-Bereich spezialisiert sind unter anderem die Canarian Legal Alliance (deutsch-/englischsprachig), M1 Legal und Praetor Abogados. Für eine neutrale Erstberatung: das Europäische Verbraucherzentrum (CEC) in Madrid.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall sollte ein auf spanisches Verbraucherrecht spezialisierter Anwalt konsultiert werden.