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Kanaren drohen mit Klage um Erstprüfung Minderjähriger

Bei einem bilateralen Treffen in Madrid am 7. September 2026 haben die kanarische Regionalregierung und das spanische Migrationsministerium keine Einigung darüber erzielt, wer die erste Erfassung und Prüfung – im Spanischen „triaje“ – von unbegleiteten minderjährigen Migrantinnen und Migranten durchführen muss, die auf den Inseln ankommen. Das berichteten übereinstimmend EFE, Europa Press, RTVE und eldiario.es/Canarias Ahora.

8. September 2026 · 5 Min. · Von Lucía Medina Reyes
Bürgerbüro des Rathauses von Santa Cruz de Tenerife (Symbolbild)

Foto: Mentxuwiki, CC BY-SA 4.0 (Symbolbild).

An dem Treffen nahmen Candelaria Delgado, Consejera de Bienestar Social, Igualdad, Juventud, Infancia y Familias der kanarischen Regierung, und Elma Saiz, spanische Ministerin für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration, teil. Nach Angaben beider Seiten blieb der Kernpunkt offen: die Zuständigkeit. Strittig ist außerdem, wer während dieses Verfahrens die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen – die von den Kanaren geforderte „figura del defensor del menor“ – benennt.

Was bei dem bilateralen Treffen geschah

Laut EFE und Europa Press erklärte Delgado nach dem Termin, die Sitzung habe in der Hauptfrage keinen Fortschritt gebracht: Wer übernimmt die Erstprüfung im Rahmen der Grenzkontrolle? Die Kanaren halten diese Aufgabe für eine staatliche Zuständigkeit.

Das Ministerium bot stattdessen an, die Kosten der Erstprüfung zu finanzieren – für die Kanaren ebenso wie für Ceuta und Melilla. Delgado wies dieses Angebot nach Darstellung von eldiario.es/Canarias Ahora und EFE mit den Worten zurück, es sei „keine Frage des Geldes“. Ministerin Saiz räumte laut RTVE ein, dass einzelne Punkte des europäischen Migrations- und Asylpakts vor Gericht geklärt werden müssten, verteidigte aber die Bereitstellung von Mitteln.

Was die Erstprüfung ist – und warum die Zuständigkeit zählt

Die kanarische Regierung stützt sich auf die EU-Screening-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1356), die zum Migrations- und Asylpakt gehört und nach Darstellung der zitierten Medien seit dem 12. Juni 2026 angewendet wird. Sie sieht für Menschen, die irregulär über eine EU-Außengrenze einreisen oder nach einer Seenotrettung an Land gebracht werden, ein erstes Verfahren vor: Identifizierung, Sicherheitsabfrage, gesundheitliche Erstuntersuchung und Bewertung besonderer Schutzbedürftigkeit. Nach den zitierten Berichten soll es so rasch wie möglich, längstens binnen sieben Tagen, abgeschlossen sein; die Kanaren berufen sich auf Artikel 8 der Verordnung.

Von der Erstprüfung zu unterscheiden ist das förmliche Altersfeststellungsverfahren. In Spanien leitet die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) dieses Verfahren ein und genehmigt gegebenenfalls medizinische Untersuchungen, die von Rechtsmedizinern durchgeführt werden; RTVE nennt unter anderem Röntgenaufnahmen von Handwurzel und Gebiss. Bis zur Klärung ist die betroffene Person vorsorglich als minderjährig zu behandeln.

Warum die Zuständigkeit zählt: Wer die Erstprüfung vornimmt, bestimmt faktisch, wie schnell entschieden wird, ob eine Person in das Kinderschutzsystem, in ein Asylverfahren oder in eine Familienzusammenführung geht – und damit auch, wie lange sie im kanarischen Aufnahmesystem bleibt.

Die beiden Positionen – mit Zuschreibung

Kanarische Regierung: Regierungssprecher Cándido Cabello sagte laut RTVC am 4. September 2026, die Forderung sei „keine neue Forderung“; das Verfahren sei in der europäischen Verordnung vorgesehen, und es sei Sache der Mitgliedstaaten, die zuständigen Behörden zu benennen. Die Regionalregierung unterscheidet zwischen ihren eigenen Kompetenzen für Schutz und Vormundschaft von Minderjährigen und der vorgelagerten Migrations- und Grenzverwaltung, die sie beim Staat sieht. Delgado warnte nach Angaben von eldiario.es/Canarias Ahora, eine reine Finanzierungslösung führe erneut zu einer Anhäufung von Minderjährigen im Aufnahmesystem; sie sprach von wieder zunehmender Überbelegung.

Ministerium: Nach den Berichten von RTVE und EFE hält das Ministerium eine finanzielle Ausstattung der Inseln sowie von Ceuta und Melilla für den gangbaren Weg, ohne die Durchführung selbst zu übernehmen; offene Auslegungsfragen des EU-Pakts müssten gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden. Eine konkrete Summe für die Kanaren nannten die vorliegenden Berichte nicht.

Kritik an der Praxis der Altersfeststellung kommt von Kinderrechtsorganisationen: Save the Children fordert laut Europa Press, die Vermutung der Minderjährigkeit zu priorisieren und medizinische Tests nur als letztes Mittel einzusetzen; die Fundación Raíces verweist auf große Fehlermargen. Der spanische Oberste Gerichtshof hat nach Darstellung mehrerer Medien entschieden, dass bei einem gültigen Ausweisdokument grundsätzlich keine Alterstests durchzuführen sind, sofern keine begründeten Zweifel an der Echtheit bestehen. Die Verwaltungen begründen die Verfahren umgekehrt damit, dass eine belastbare Identifizierung Voraussetzung für Schutz, Vormundschaft und Verlegung ist.

Zahlen und Stand des Verteilungsprogramms

Nach Daten der zuständigen Consejería, die im August 2026 von mehreren Medien zitiert wurden, betreuten die Kanaren rund 2.600 unbegleitete minderjährige Migrantinnen und Migranten in 86 Einrichtungen; die reguläre Kapazität wird mit 737 Plätzen angegeben. Einzelne Berichte nennen etwa 2.700; die Angaben schwanken je nach Stichtag und Quelle. Auf dem Höhepunkt waren es nach denselben Berichten über 5.000.

Der Rechtsrahmen für die Verlegungen stammt aus dem Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025, das die Artikel 35 bis bis 35 quinquies in das Ausländergesetz einfügte und eine verpflichtende Umverteilung vorsieht, wenn ein Gebiet seine reguläre Aufnahmekapazität verdreifacht. Das Real Decreto 658/2025 regelte das Verlegungsverfahren; genannt wird eine Frist von höchstens 15 Tagen. Die Kanaren gelten weiterhin als Gebiet in „contingencia migratoria“.

Zur Bilanz: Bis zum 31. Juli 2026 wurden laut La Provincia 2.273 Minderjährige von den Kanaren auf das Festland verlegt – davon 364 über die Zusatzbestimmung der Gesetzesreform, 709 über den beschleunigten Weg und rund 1.200 als Asylsuchende nach Beschlüssen des Tribunal Supremo. Zum 23. August lagen demnach für 233 Minderjährige rechtskräftige Verlegungsbeschlüsse vor, die noch nicht vollzogen waren; 541 vorgesehene Verlegungen scheiterten an Einwendungen oder anderen Gründen.

Zur Zuwanderungslage: Bis zum 15. August 2026 registrierte das Innenministerium nach einer von Moncloa.com zitierten Zwischenbilanz 4.808 irreguläre Ankünfte auf den Kanaren – 59,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum mit 11.883.

Wie es verfahrensrechtlich weitergeht – und was offen ist

Nach Angaben der kanarischen Regierung und übereinstimmenden Agenturberichten ist bereits ein erstes Schreiben an die Delegación del Gobierno auf den Kanaren eingereicht worden. Als nächster Schritt ist ein förmliches Aufforderungsschreiben („requerimiento“) an den Zentralstaat angekündigt; einzelne Berichte nennen dabei den Ministerrat als Adressaten. Erst danach käme eine verwaltungsgerichtliche Klage vor dem Tribunal Supremo in Betracht.

Offen ist vieles: Bislang wurde kein Datum für das zweite Aufforderungsschreiben oder für eine mögliche Klage genannt, und der genaue Wortlaut der Forderungen ist nicht veröffentlicht. Ebenso wenig ist bekannt, ob das Ministerium seine Position vor Ablauf der Fristen ändert oder ob eine gemeinsame technische Arbeitsgruppe eingesetzt wird. Über den Ausgang eines möglichen Verfahrens lässt sich nichts sagen; es ist bislang keine Klage eingereicht.

Wo Sie die Primärquellen finden: Die Mitteilungen der kanarischen Regierung stehen auf dem Nachrichtenportal von gobiernodecanarias.org (Rubrik Bienestar Social). Das Real Decreto-ley 2/2025 und das Real Decreto 658/2025 sind im BOE nachlesbar, die Screening-Verordnung (EU) 2024/1356 im EU-Amtsblatt über EUR-Lex.
Vorsicht bei den Zahlen: Die Angaben zu betreuten Minderjährigen schwanken je nach Stichtag und Quelle zwischen rund 2.600 und 2.700 und stammen überwiegend aus Medienberichten, die Daten der Consejería zitieren. Die Ankündigung eines Gangs zum Tribunal Supremo ist zudem eine politische Ankündigung – nach dem gegenwärtigen Stand ist noch keine Klage anhängig.

Die wichtigsten Fakten

  • Bilaterales Treffen am 7. September 2026 in Madrid zwischen Candelaria Delgado (Gobierno de Canarias) und Ministerin Elma Saiz; keine Einigung zur Erstprüfung (EFE, Europa Press, RTVE).
  • Rechtliche Grundlage der kanarischen Position: Verordnung (EU) 2024/1356 des europäischen Migrations- und Asylpakts, laut Medienberichten seit 12. Juni 2026 anwendbar; die Kanaren berufen sich auf Artikel 8.
  • Rund 2.600 unbegleitete Minderjährige in 86 Einrichtungen bei 737 regulären Plätzen (Daten der Consejería, im August 2026 zitiert); einzelne Berichte nennen etwa 2.700.
  • 2.273 Verlegungen auf das Festland bis 31. Juli 2026; 233 rechtskräftige, aber nicht vollzogene Beschlüsse zum 23. August (La Provincia).
  • 4.808 irreguläre Ankünfte auf den Kanaren bis 15. August 2026, ein Rückgang um 59,5 Prozent (Innenministerium, zitiert von Moncloa.com).
  • Verfahrensweg: Schreiben an die Delegación del Gobierno, dann Aufforderungsschreiben an den Staat, erst danach mögliche Klage vor dem Tribunal Supremo (Gobierno de Canarias, EFE).

FAQ

Was bedeutet „triaje“ in diesem Zusammenhang?
Die erste Erfassung nach der Ankunft: Identifizierung, Sicherheitsabfrage, gesundheitliche Erstuntersuchung und Bewertung besonderer Schutzbedürftigkeit, einschließlich Hinweisen auf Minderjährigkeit. Sie ist nicht identisch mit dem förmlichen Altersfeststellungsverfahren.
Wer führt die Altersfeststellung bislang durch?
In Spanien leitet die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und genehmigt gegebenenfalls medizinische Untersuchungen, die von Rechtsmedizinern vorgenommen werden. Bis zur Klärung gilt die betroffene Person vorsorglich als minderjährig.
Worin genau besteht der Streit?
Die kanarische Regierung sieht die Erstprüfung als staatliche Aufgabe im Rahmen der Grenzkontrolle und fordert zudem, dass der Staat die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen regelt. Das Ministerium bietet nach den zitierten Berichten eine Finanzierung an, ohne die Durchführung zu übernehmen.
Was ist die „contingencia migratoria“?
Ein Mechanismus aus dem Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025: Übersteigt die Zahl der betreuten Minderjährigen die reguläre Kapazität eines Gebiets um das Dreifache, greift eine verpflichtende Umverteilung auf andere Regionen. Die Kanaren gelten weiterhin als betroffenes Gebiet.
Ist bereits eine Klage eingereicht?
Nach dem in den Quellen dokumentierten Stand nicht. Angekündigt sind zunächst Aufforderungsschreiben an die staatlichen Stellen; eine Klage vor dem Tribunal Supremo wäre erst der Schritt danach. Zum Ausgang eines möglichen Verfahrens liegen keine belastbaren Aussagen vor.