Was ändert sich für Vermieter und Urlauber in Arona?
Vermieter in Arona sollten ihre Unterlagen bereithalten. Die Gemeinde prüft zuerst die Dokumente jeder Wohnung und wählt danach Wohnungen für Besuche vor Ort aus.
Hinter dem Vorhaben steht ein kommunaler Prüf- und Kontrollplan («Plan de Comprobación y Control Municipal») für 6.886 Ferienwohnungen, wie die Gemeindeverwaltung mitteilte. Das Planungsressort Urbanismo hat ihn ausgearbeitet.
Urlauber müssen laut Meldung nichts befürchten. Von Preisänderungen, Schliessungen oder neuen Buchungsregeln ist darin keine Rede.
Auch welche Ortsteile die Gemeinde zuerst prüft, sagt sie nicht. Ob Los Cristianos oder andere Orte im Süden zuerst an der Reihe sind, ist nicht veröffentlicht.
Wie läuft die Prüfung in Arona ab?
Der Plan besteht laut Gemeindeverwaltung aus fünf Bausteinen. Die Gemeinde kontrolliert die Unterlagen jeder Wohnung, schaut sich Wohnungen vor Ort nach objektiven Kriterien an und bewertet Dokumente und Regeltreue.
Dazu kommen die Einzelanalyse jedes Falls und ein neues Antragsformular. Die Gemeinde setzt den Plan schrittweise und mit einheitlichen Verfahren um, einen Zeitplan nennt sie nicht.
Ob eine Wohnung Besuch bekommt, hängt vom Ergebnis der Unterlagenprüfung und von Risikoindikatoren ab. Welche Indikatoren das sind, hat die Gemeinde nicht erklärt.
Auch zu Zahl der Inspektionen, Bussgeldern und Gebühren gibt es keine Angaben. Eigentümer mit Fragen wenden sich am besten direkt an die Concejalía de Urbanismo in Arona.
Was bedeutet «Konsolidierung» für bestehende Ferienwohnungen?
Wer schon eine genehmigte Ferienwohnung hat, kann mit der «Konsolidierung» unter den neuen rechtlichen Bedingungen weitervermieten, so die Gemeindeverwaltung. Dafür hat Arona ein neues Antragsformular geschaffen.
Wer berechtigt ist, bis wann man den Antrag stellt und wo man ihn einreicht, steht nicht in der Meldung. Gebühren nennt die Gemeinde ebenfalls nicht.
Ein Blick zur Nachbargemeinde Candelaria: Sie hat in ihrer Verordnung eine fünfjährige Übergangsfrist festgelegt. Ihr Kontrollplan läuft höchstens vier Jahre.
Das sind Regeln von Candelaria, nicht von Arona. Ob in Arona Ähnliches gilt, ist nicht bestätigt.
Welches Gesetz steht hinter dem Plan?
Hinter dem Plan steht das kanarische Gesetz 6/2025 vom 10. Dezember über die nachhaltige touristische Nutzung von Wohnraum. Es verpflichtet die Gemeinden, Kontrollpläne innerhalb von höchstens acht Monaten nach Inkrafttreten zu genehmigen.
Das Gesetz trat nach einer Suchtreffer-Angabe am 13. Dezember 2025 in Kraft, doch dieses Datum ist nicht abschliessend bestätigt. Daraus ergäbe sich etwa Mitte August 2026, ein amtlich genanntes Datum gibt es dafür nicht.
Die Meldung aus Arona spricht vom «Gesetz 7/2026». Ein Gesetz mit dieser Nummer vom 31. Juli beschleunigt laut BOC (Amtsblatt der Kanaren) Nr. 163/2026 vom 14. August 2026 städtebauliche Genehmigungen und den Wohnungsbau.
Ob es das Ferienwohnungsgesetz ändert, ist ungeklärt. Wer es genau wissen will, prüft die Texte im BOC.
Nach Zusammenfassungen des Gesetzes 6/2025 entscheiden die Gemeinden, wie, wo und wie viele Ferienunterkünfte zulässig sind. Kleine Eigentümer, die die geltenden Regeln einhalten, können demnach weitermachen und müssen registriert bleiben.
Wie gross ist der Ferienwohnungsmarkt in Arona?
Arona liegt bei den Ferienwohnungen auf Platz 9 in Spanien: Laut INE (spanisches Statistikamt, experimentelle Statistik) standen im Mai 2026 dort 3.976 Wohnungen auf Plattformen. Knapp davor liegt La Oliva mit 3.979.
Die 6.886 Wohnungen im Plan und die 3.976 Inserate dürfen Leser nicht direkt vergleichen. Beide Zahlen zählen vermutlich Verschiedenes, eine Erklärung dafür liegt nicht vor.
Auf den ganzen Archipel bezogen, zählte das kanarische Statistikamt ISTAC im Juli 2026 insgesamt 39.678 Ferienwohnungen, rund 15 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Auf Teneriffa entfielen laut dieser experimentellen Statistik 41 Prozent.
Was ist in Arona noch offen?
Vom Beschluss selbst liegt weder der Text noch das Datum der Abstimmung oder einer amtlichen Veröffentlichung vor. Einen Starttermin des Plans kennt bisher niemand.
Offen sind auch Fristen für Eigentümer und mögliche Strafen. Die Gemeinde hat dazu bis Dienstag, 3. November 2026, nichts veröffentlicht.
Entscheidend bleibt der Wortlaut des Beschlusses. Er dürfte klären, wie sich Arona zum Gesetz 6/2025 und zum genannten Gesetz 7/2026 stellt.