Die Kanarische Inseln machen ernst in der Wohnungskrise. Wie Canarias7 heute berichtet, hat die Regierung eine Anwaltskanzlei in Brüssel beauftragt, rechtliche Argumente für eine Beschränkung des Immobilienkaufs durch ausländische Nicht-Residenten zu finden. Der Hebel: Artikel 349 des EU-Vertrags, der Sonderregeln für sogenannte „Regionen in äußerster Randlage" (RUP) erlaubt. CITA News, Ihr Nachrichtenportal für Gran Canaria, erklärt was das für den Süden der Insel und seine internationale Community bedeutet.

Das Problem in Zahlen

Die Datenlage ist eindeutig: Laut Gobierno de Canarias gehen 25 Prozent aller Immobilien-Verkäufe auf den Kanarischen Inseln an ausländische Käufer, die nicht auf den Inseln wohnen. In touristischen Hotspots wie Maspalomas, Playa del Inglés und Meloneras dürfte der Anteil deutlich höher liegen. Der Abgeordnete Raúl Acosta (AHI) bezifferte die Quote in einigen Gemeinden auf fast 30 Prozent.

Die Folge: explodierende Preise. Die Mietkosten in den touristischen Gebieten des Südens haben sich in den letzten drei Jahren teilweise verdoppelt. Junge Kanarios können sich die eigene Insel nicht mehr leisten — selbst mit festem Job.

Immobilienmarkt Kanaren — Die Zahlen

25% aller Wohnungsverkäufe gehen an ausländische Nicht-Residenten

30% in touristischen Hotspot-Gemeinden (Q2 2025)

Artikel 349 EU-Vertrag als rechtlicher Hebel (RUP-Status)

Brüsseler Kanzlei beauftragt für juristische Analyse

Spanien + Kanaren haben parallel bei der EU beantragt

Der doppelte Vorstoß: Madrid und die Kanaren

Interessant ist, dass zwei Regierungsebenen parallel an Brüssel herangetreten sind — mit unterschiedlichen Ansätzen. Die Kanarische Regionalregierung unter Präsident Fernando Clavijo will den Kauf durch ausländische Nicht-Residenten direkt beschränken oder verbieten. Wohnungsminister Pablo Rodríguez hat die Forderung persönlich im EU-Parlament vor dem Sonderausschuss für die Wohnungskrise (HOUS) vorgetragen.

Die spanische Zentralregierung unter Ángel Víctor Torres (Ministerium für Territorialpolitik) hat eine breitere Formulierung gewählt: Wohnungskauf soll beschränkt werden, wenn die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz dient — unabhängig von der Nationalität des Käufers. Diese Version zielt auf Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen insgesamt.

Warum das juristisch kompliziert ist

Das Kernproblem: Die freie Kapitalbewegung gehört zu den Grundpfeilern der EU. Jeder EU-Bürger darf in jedem Mitgliedstaat Immobilien kaufen. Eine Beschränkung nach Nationalität wäre Diskriminierung — und damit illegal. Juristen wie die Analyse von El Burgado zeigen, dass selbst die RUP-Ausnahme (Artikel 349) hier an ihre Grenzen stößt: Kanaren dürfen zwar Sonderregeln bei Steuern, Landwirtschaft oder Zöllen haben — aber der freie Kapitalverkehr wurde für RUP bisher nie eingeschränkt.

Eine Möglichkeit: Die Beschränkung nicht auf EU-Bürger, sondern auf Drittstaaten-Käufer (Briten nach dem Brexit, Amerikaner, Russen) zu fokussieren. Premier Pedro Sánchez hatte sogar eine 100-Prozent-Steuer auf Käufe durch Nicht-EU-Ausländer ins Spiel gebracht — ruderte aber wieder zurück.

Was das für Gran Canaria bedeutet

Für den Süden Gran Canarias wäre eine Beschränkung ein Erdbeben. Das Gebiet um Maspalomas, Playa del Inglés und Meloneras ist durchzogen von Ferienwohnungen und Zweitresidenzen skandinavischer, deutscher und britischer Eigentümer. Viele Apartmentkomplexe in Playa del Inglés — ursprünglich als Touristenunterkünfte gebaut — sind heute de facto Wohnungen für Langzeit-Residenten aus dem Ausland.

Gleichzeitig hat die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana erst kürzlich die strengste Sozialwohnungsregelung Spaniens verabschiedet: 12 Jahre Residenzpflicht für den Zugang zu öffentlichem Wohnraum. Die Richtung ist klar — die Insel will Einheimische schützen.

Wann kommt eine Entscheidung?

Nicht schnell. Die Brüsseler Kanzlei wird zunächst eine juristische Machbarkeitsanalyse erstellen. Die EU-Kommission hat eine eigene Konferenz zur Wohnungskrise angekündigt. Ein konkreter Gesetzgebungsakt ist frühestens 2027 zu erwarten — wenn überhaupt. Bis dahin bleibt die freie Kaufmöglichkeit für alle EU-Bürger unangetastet.

Für Nicht-EU-Käufer (vor allem Briten) könnte es schneller gehen, da hier das EU-Diskriminierungsverbot nicht direkt greift. Die spanische Regierung könnte nationale Maßnahmen ohne Brüssel beschließen.

CITA News verfolgt die Entwicklung. Mehr zum kanarischen Immobilienmarkt bei Canarias7 und Idealista.

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