Was wurde am 13. Oktober 2026 vorgeschlagen?
Der Präsident der Kanarischen Regierung, Fernando Clavijo Batlle, erklärte am 13. Oktober 2026 im Parlament, dass die spanische Regierung einen von den juristischen Diensten der Autonomen Gemeinschaft ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag erhalten habe. Ziel ist eine mögliche Beschränkung des Erwerbs von Wohnimmobilien durch ausländische Nichtresidenten auf den Kanaren.
Vorgeschlagen wird, dass zuständige Behörden den Kauf, die Nutzung oder Vermietung von Wohnimmobilien durch ausländische Nichtresidenten zeitlich und örtlich begrenzt regulieren könnten.
Die Massnahmen sollen laut Vorschlag kurzfristig, verhältnismässig und ergänzend zum Neubau von Wohnraum sein.
Was bedeutet das für europäische Residenten?
Eine konkrete Beschränkung für Personen mit legalem Wohnsitz auf den Kanaren wurde nicht beschlossen. Der bisherige Vorschlag richtet sich ausdrücklich gegen ausländische Nichtresidenten. Wer auf den Inseln gemeldet ist und hier seinen Hauptwohnsitz hat, fällt nach dem vorliegenden Stand nicht unter die geplanten Massnahmen.
Für europäische Residenten, die auf den Kanaren leben und arbeiten, ändert sich damit vorerst nichts. Auch für Besucher und Touristen wurde keine Regelung für kurzfristige Aufenthalte oder die touristische Einreise angekündigt.
Wer könnte künftig betroffen sein?
Ausländische Nichtresidenten und Zweitwohnungskäufer könnten künftig betroffen sein, falls Spanien ein entsprechendes Gesetz beschliesst und dessen Voraussetzungen festlegt. Derzeit gibt es weder Antragsverfahren noch konkrete Quoten, Sperrgebiete, Gebühren, Fristen oder Kaufverbote.
Clavijo zufolge kaufen ausländische Käufer rund ein Drittel der auf den Kanaren verkauften Wohnungen. Eine am 30. September veröffentlichte Medienangabe nannte dagegen 30 Prozent. Die Quellen liefern keinen einheitlichen Wert und keine Zeitreihe zum Vergleich mit dem Vorjahr.
Wie ist der Stand des Verfahrens?
Das europäische Regelwerk für erschwinglichen Wohnraum befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Die Kanaren entscheiden darüber nicht allein im EU-Rat, da die autonomen Gemeinschaften Spaniens keinen direkten Sitz im Rat der Europäischen Union haben. Die Inselregierung ist auf die Unterstützung der Zentralregierung in Madrid angewiesen.
Das zuständige Regionalministerium hat offizielle Schreiben an drei Schlüsselministerien gerichtet: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Wohnungsbau sowie das Ministerium für Raumordnung. Die spanische Regierung wird darin aufgefordert, sich die kanarischen Änderungsanträge auf europäischer Ebene zu eigen zu machen.
Was ist noch offen?
Offen sind der genaue Gesetzestext, die Definition von «Nichtresident», mögliche Ausnahmen für EU-Bürger, betroffene Inseln oder Gemeinden, die Dauer der Massnahmen und die parlamentarische Zustimmung. Die kanarische Regierung strebt eine Zustimmung durch die Diputación Permanente der Cortes vor dem Ende der Legislaturperiode an.
Ein verbindliches Inkrafttretensdatum wurde nicht genannt. Die Quellen nennen keine neuen Preise, Steuern, Gebühren oder sonstigen Eurobeträge. Auch eine automatische Preissenkung wurde nicht zugesagt.
Was sollten Kaufinteressenten jetzt tun?
Für europäische Residenten und Kaufinteressenten mit legalem Wohnsitz auf den Kanaren besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Ein geltendes Verbot existiert nicht. Wer eine Immobilie als Nichtresident erwerben möchte, sollte die politische Entwicklung beobachten, muss aber aktuell keine neuen Anträge stellen.
Die kanarische Regierung betont, dass die Einschränkungen für Ausländer nicht die einzige Lösung sein sollen. Sie seien als kurzfristige und komplementäre Notbremse gedacht, die parallel zu langfristigen Strukturpolitiken laufen müsse. Das übergeordnete Ziel bleibe, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum durch Neubau und Förderungen zu erhöhen.