Was bedeutet der Rückgang für Urlauber und Residenten?

Der Rückgang um 20,3 Prozent betrifft das erste Halbjahr 2026 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025, wie der Consejo General del Notariado mitteilt. Ausländer kauften 3.694 Wohnungen, nach 4.635 im Vorjahreszeitraum.

Für Urlauber und europäische Residenten ändert sich kurzfristig nichts an Flugplänen oder Buchungsbedingungen. Der Effekt könnte sich aber mittelfristig zeigen: Weniger internationale Käufer bedeuten weniger Nachfrage nach Direktverbindungen aus Deutschland, Grossbritannien und anderen Ländern.

Fluggesellschaften richten ihr Angebot an der Nachfrage aus. Sinkt die Zahl der Eigentümer, die regelmässig zwischen Wohnort und Ferienimmobilie pendeln, könnten einzelne Routen ausgedünnt werden. Konkrete Streichungen nannten die Quellen bis Samstag nicht.

Wie viele Käufe entfallen auf nicht ansässige Ausländer?

Nicht ansässige Ausländer erwarben im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 2.046 Wohnungen auf den Kanaren, so der Consejo General del Notariado. Ihr Anteil am gesamten kanarischen Wohnungsmarkt lag bei 9 Prozent.

Spanienweit standen Nichtansässige für 36,8 Prozent aller ausländischen Käufe und verzeichneten einen Rückgang von 18,0 Prozent.

Der Notariatsrat führt den stärkeren Rückgang bei Nichtansässigen auch auf das Ende der Golden Visa zurück. Diese Aufenthaltstitel für Immobilienkäufer waren zuvor ein wichtiger Anreiz.

Welche Beschränkungen plant die Regierung der Kanaren?

Derzeit ist keine neue Beschränkung in Kraft. Die Regierung der Kanaren unter Präsident Fernando Clavijo Batlle hat dem spanischen Staat jedoch am 15. Oktober 2026 Entwürfe übermittelt.

Sie sehen höchstens zwei Wohnungen pro nicht in den Kanaren ansässiger Person vor, in verschiedenen Gemeinden. Personen mit zehn Jahren ununterbrochener Wohnsitzzeit auf den Inseln oder 15 Jahren bei Unterbrechungen sollen bevorzugten oder ausschliesslichen Zugang zu bestimmten Käufen erhalten.

Der Wohnsitz wäre durch eine vom jeweiligen Ayuntamiento (Gemeindeverwaltung) ausgestellte Meldebescheinigung nachzuweisen. Nicht regelkonforme Geschäfte könnten nichtig sein und aus dem Grundbuch ausgeschlossen werden.

Wären auch spanische Käufer betroffen?

Die vorgeschlagenen Kriterien sollen ausdrücklich unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten. Damit wären auch spanische Käufer betroffen, wenn sie die verlangte Wohnsitzdauer nicht nachweisen können.

Umgekehrt würden ausländische Langzeitbewohner nicht allein wegen ihrer Nationalität ausgeschlossen. Die Regelung zielt auf den Wohnsitz, nicht auf den Pass.

Zusätzlich könnten Gemeinden nach Beschluss ihres Plenums und im Einvernehmen mit der Regionalregierung Zonen festlegen, in denen der Kauf oder die Miete durch bestimmte Nicht-EU-Ausländer eingeschränkt wird. Kaufgelder aus dem Ausland könnten dann eine vorherige behördliche Genehmigung benötigen.

Was ist noch offen?

Die Vorschläge sind Entwürfe, keine geltenden Gesetze. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich noch kein verabschiedeter Gesetzestext, kein Inkrafttreten, keine Antragsstelle, keine Gebühren und keine konkreten Fristen.

Offen ist auch, ob und in welcher Form der spanische Staat oder das Parlament der Kanaren die Massnahmen billigt.

Die notariellen Zahlen weichen zudem von der vorläufigen Registerauswertung ab, da beide Statistiken den Markt unterschiedlich erfassen.

Wie geht es weiter?

Die Regierung der Kanaren hat die Entwürfe am 15. Oktober 2026 an den spanischen Staat übermittelt. Als Nächstes steht die Prüfung durch die zuständigen Stellen an.

Für Käufer bedeutet das: Wer eine Immobilie auf den Kanaren erwerben möchte, sollte die Rechtsentwicklung beobachten. Bis ein Gesetz verabschiedet ist, gelten die bisherigen Regeln unverändert.

Einen Termin für eine Entscheidung nannten die Quellen bis Samstag nicht.