PLAYA DEL INGLÉS · SICHERHEIT

Party in Playa del Inglés geräumt: 35 Minderjährige und mutmaßliche Sicherheitsmängel

In den frühen Morgenstunden gegen 02:30 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag hat die Policía Local (Lokalpolizei) von San Bartolomé de Tirajana eine Party in einem Lokal in Playa del Inglés im Süden von Gran Canaria beendet. Das Lokal liegt gegenüber dem Einkaufszentrum Anexo II und war von dem Unternehmen Desarrollos Ocican S.L. angemietet worden. Darüber berichten La Provincia (24. August 2026) und Canarias7 (23. August 2026).

25. August 2026 · Von Julia Roca Bethencourt · 5 Min.
Notausgang-Schild (Symbolbild)

Foto: MarshyBoardwalk, CC0 (Symbolbild).

Die Polizei stellte nach eigenen Angaben mehrere Bußgeldbescheide ("varias actas de sanción") wegen mutmaßlicher Sicherheitsmängel aus; die genaue Zahl der Bescheide wurde nicht veröffentlicht. Bei der Kontrolle wurden 35 Minderjährige festgestellt. Das veranstaltende Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.

Was in jener Nacht geschah

Ein anonymer Anruf hatte die Behörden gewarnt, dass sich in dem Lokal möglicherweise Minderjährige aufhielten. Daraufhin rückten den Berichten zufolge Policía Local und Policía Nacional (Nationalpolizei) an. Gegen 02:30 Uhr wurde die Veranstaltung kontrolliert, das Lokal geräumt und die Party beendet.

Der Veranstaltungsort befindet sich gegenüber dem Einkaufszentrum Anexo II in Playa del Inglés. Angemietet worden war er nach Angaben der Zeitungen von der Firma Desarrollos Ocican S.L. Das genaue Kalenderdatum der Feier wurde nicht veröffentlicht; die Berichte sprechen von der Nacht von Samstag auf Sonntag.

Die mutmaßlichen Sicherheitsmängel

Nach Darstellung der Policía Local soll die Veranstaltung die zugelassene Höchstkapazität (aforo) überschritten haben. Zudem seien die Notausgänge "taponadas" – also blockiert – gewesen. Der zuständige Stadtrat für Sicherheit, José Carlos Álamo, erklärte den Berichten zufolge, damit sei "kein Evakuierungssystem gewährleistet" gewesen.

Álamo sagte weiter, die festgestellten Mängel könnten unter Umständen Straftatbestände erfüllen ("podrían ser constitutivos de delitos"). Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist damit nicht entschieden; es handelt sich um eine Einschätzung im Rahmen des laufenden Verfahrens.

35 Minderjährige und der Zugang zu Alkohol

Bei der Kontrolle identifizierten die Beamten 35 Minderjährige, die den Berichten zufolge möglicherweise Zugang zu alkoholischen Getränken hatten. Aus Rücksicht auf die Betroffenen werden weder Namen noch weitere Details zu den Jugendlichen genannt.

Das Lokal wurde geräumt. Zu Fragen der Aufsicht, der Alterskontrolle am Eingang oder möglicher Folgen für die Beteiligten liegen über die veröffentlichten Angaben hinaus keine bestätigten Informationen vor.

Ein Sanktionsverfahren – und der Widerspruch des Unternehmens

Die Policía Local stellte mehrere Bußgeldbescheide aus. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Sanktionsverfahren, nicht um eine strafrechtliche Verurteilung. Die genaue Zahl der Bescheide wurde nicht veröffentlicht.

Das veranstaltende Unternehmen Desarrollos Ocican S.L. bestreitet den Berichten zufolge beide Vorwürfe: sowohl die Überschreitung der Höchstkapazität als auch die blockierten Notausgänge. Bis zu einer abschließenden Klärung gilt die Unschuldsvermutung.

Warum Sicherheit an Veranstaltungsorten zählt

Vorschriften zu Höchstkapazität und freien Notausgängen dienen dem Schutz der Gäste. Sie sollen sicherstellen, dass ein Raum im Ernstfall – etwa bei Feuer oder Gedränge – rasch und geordnet verlassen werden kann. Blockierte Ausgänge und Überfüllung gehören zu den Faktoren, die eine Evakuierung erschweren können.

Der Fall zeigt, warum Kommunen solche Bestimmungen kontrollieren. Über den Einzelfall hinaus bleibt es Aufgabe der zuständigen Stellen, die Vorwürfe zu prüfen und das Verfahren rechtsstaatlich abzuschließen.

Sicherheitshinweis: Achten Sie in jedem Lokal, Club oder auf jeder Veranstaltung darauf, wo sich die Notausgänge befinden.
Prüfen Sie beim Betreten kurz die Fluchtwege und meiden Sie sichtbar überfüllte Räume oder versperrte Ausgänge.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Sanktionsverfahren, nicht um eine strafrechtliche Verurteilung.
Das veranstaltende Unternehmen weist die Vorwürfe (Überschreitung der Höchstkapazität und blockierte Notausgänge) zurück; es gilt die Unschuldsvermutung.

Zahlen und Fakten

  • Ort: Lokal in Playa del Inglés (San Bartolomé de Tirajana), Süden von Gran Canaria, gegenüber dem Einkaufszentrum Anexo II
  • Zeitpunkt: Nacht von Samstag auf Sonntag, gegen 02:30 Uhr; genaues Datum nicht veröffentlicht (La Provincia 24.08.2026, Canarias7 23.08.2026)
  • Mutmaßliche Mängel: überschrittene Höchstkapazität (aforo) und blockierte Notausgänge; laut Stadtrat José Carlos Álamo war "kein Evakuierungssystem gewährleistet"
  • 35 Minderjährige festgestellt, die möglicherweise Zugang zu Alkohol hatten; Lokal geräumt, Party beendet
  • Mehrere Bußgeldbescheide ("varias actas de sanción"); genaue Zahl nicht veröffentlicht; verwaltungsrechtliches Verfahren
  • Angemietet von Desarrollos Ocican S.L.; das Unternehmen bestreitet beide Vorwürfe

FAQ

Was ist in Playa del Inglés passiert?
Die Policía Local von San Bartolomé de Tirajana beendete gegen 02:30 Uhr eine Party in einem Lokal gegenüber dem Anexo II und stellte mehrere Bußgeldbescheide wegen mutmaßlicher Sicherheitsmängel aus.
Welche Mängel werden vorgeworfen?
Laut Polizei soll die zugelassene Höchstkapazität überschritten und die Notausgänge blockiert gewesen sein. Stadtrat José Carlos Álamo sprach von einem nicht gewährleisteten Evakuierungssystem.
Wie viele Minderjährige waren betroffen?
Die Beamten identifizierten 35 Minderjährige, die den Berichten zufolge möglicherweise Zugang zu alkoholischen Getränken hatten. Namen und Details werden nicht genannt.
Wie äußert sich das Unternehmen?
Das veranstaltende Unternehmen Desarrollos Ocican S.L. weist beide Vorwürfe zurück – sowohl die Kapazitätsüberschreitung als auch die blockierten Ausgänge. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ist damit etwas rechtskräftig entschieden?
Nein. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Sanktionsverfahren, nicht um eine Verurteilung. Die genaue Zahl der Bescheide und das genaue Datum der Feier wurden nicht veröffentlicht.