Es ist die wohl bitterste Nachricht, die man nach dem Kauf eines neuen Elektroautos erhalten kann: Die Förderung, mit der man fest geplant hatte, wird nicht ausgezahlt. Genau das ist jetzt einer größeren Gruppe von Antragstellern auf den Kanarischen Inseln passiert. Die Generaldirektion für Energie der Kanarischen Regierung hat einen offiziellen Beschluss veröffentlicht, mit dem sie den „vollständigen Verlust des Rechts auf Auszahlung der Subventionen“ für eine Reihe von Begünstigten des MOVES-III-Programms feststellt.

Konkret geht es um Personen, deren Antrag auf Kaufprämie für ein Elektrofahrzeug zwar bewilligt worden war, die aber die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht eingereicht haben. In einem separaten Dokument der Behörde ist von 342 Antragstellern die Rede, denen im Rahmen des Programms Beträge bewilligt wurden. Auch wenn der nun veröffentlichte Entzugsbeschluss die genaue Zahl nicht explizit nennt, ist das ein starkes Indiz dafür, dass rund 342 Haushalte und Unternehmen auf den Inseln nun leer ausgehen.

MOVES III auf den Kanaren: Ein Überblick über das Förderprogramm

Das MOVES-III-Programm ist Teil des spanischen Plans für Wiederaufbau, Transformation und Resilienz (PRTR) und wird durch das Königliche Dekret 266/2021 vom 13. April geregelt. Auf den Kanarischen Inseln wurde die Hauptausschreibung durch den Beschluss 895/2021 vom 9. Juli 2021 eröffnet und im Amtsblatt der Kanaren (BOC Nr. 144) am 14. Juli 2021 veröffentlicht.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen, die in emissionsarme Mobilität investieren wollen. Für einen rein elektrischen Personenkraftwagen (Klasse M1) galten auf den Kanaren im MOVES-III-Rahmen folgende Richtwerte: Bis zu 4.500 Euro Zuschuss, wenn kein altes Fahrzeug verschrottet wird, plus einem obligatorischen Rabatt von mindestens 1.000 Euro, den der Händler direkt auf der Rechnung ausweisen muss. Wurde im Gegenzug ein altes Auto abgewrackt, konnte die Prämie auf bis zu 7.000 Euro steigen. Die exakten Beträge, die den jetzt betroffenen 342 Antragstellern bewilligt worden waren, sind allerdings nur in den jeweiligen Einzelbescheiden vermerkt und lassen sich aus dem aktuellen Entzugsbeschluss nicht pauschal ableiten.

Warum die Förderung gestrichen wurde – und warum es kein böser Wille war

Der Entzug der Prämie ist kein Fall von Betrug oder Missbrauch. Es handelt sich um ein rein verfahrenstechnisches Problem: Die betroffenen Antragsteller haben es versäumt, die sogenannte „Rechtfertigung der Investition“ fristgerecht und vollständig bei der Behörde einzureichen. Anders ausgedrückt: Das Geld war bewilligt, aber der letzte, entscheidende Papierkram wurde nicht erledigt.

Die kanarische Energieverwaltung verweist in ihrem Beschluss explizit auf die Bedingungen des Königlichen Dekrets 266/2021. Demnach muss jeder Begünstigte nach Erhalt des Bewilligungsbescheids innerhalb einer festgelegten Frist – in der Regel zwölf Monate – sämtliche Belege für den Kauf, die Bezahlung und die Zulassung des Fahrzeugs digital einreichen. Geschieht das nicht oder ist die Dokumentation lückenhaft, wird die Akte geschlossen und der Anspruch auf Auszahlung erlischt. Ein Anspruch, der auf dem Papier bereits bestand, löst sich damit buchstäblich in Luft auf.

Gut zu wissen Eine Bewilligung ist noch keine Auszahlung – erst mit der vollständigen und fristgerechten Rechtfertigung wird die Prämie tatsächlich überwiesen.

Was „die Investition rechtfertigen“ konkret bedeutet

Für viele Antragsteller klingt der bürokratische Begriff der „Rechtfertigung“ abstrakt. In der Praxis geht es um eine klar definierte Liste von Dokumenten, die digital über die elektronische Zentrale der Kanarischen Regierung (Sede Electrónica) hochgeladen werden müssen. Die folgende Übersicht zeigt, was in der Regel für einen MOVES-III-Antrag für ein Elektroauto auf den Kanaren erforderlich ist:

Zunächst die technischen Fahrzeugdaten: eine Kopie der technischen Fahrzeugkarte (Ficha Técnica bzw. Tarjeta ITV) sowie eine Kopie des endgültigen Zulassungsscheins (Permiso de Circulación). Dann die Kauf- und Zahlungsnachweise: die Rechnung des Händlers, die auf den Begünstigten ausgestellt ist und den obligatorischen MOVES-III-Rabatt von mindestens 1.000 Euro vor Steuern ausweist. Dazu ein Zahlungsbeleg, der eindeutig belegt, dass der Antragsteller den Betrag an den Händler überwiesen hat. Außerdem eine Bankkontobescheinigung, die bestätigt, dass das für die Auszahlung vorgesehene Konto auf den Namen des Begünstigten läuft und mit den Angaben im Antrag übereinstimmt. Wer Zusatzboni beantragt hat – etwa für eine Verschrottung, eine anerkannte Behinderung oder den Wohnsitz in einer kleinen Gemeinde – muss auch dafür die entsprechenden Nachweise beifügen.

All diese Dokumente müssen innerhalb der Frist als korrekte, lesbare digitale Kopien im geforderten Format eingereicht werden. Fehlt auch nur ein Blatt oder ist ein Dokument nicht eindeutig zuzuordnen, kann die Behörde die Auszahlung verweigern.

Tipp Scanne alle Fahrzeug- und Zahlungsdokumente direkt nach Erhalt und speichere sie in einem eigenen Ordner – so hast du im entscheidenden Moment alles griffbereit.

So läuft der MOVES-III-Prozess ab – und wo die Falle lauert

Um zu verstehen, an welcher Stelle die jetzt betroffenen Antragsteller gestolpert sind, lohnt ein Blick auf den typischen Ablauf eines MOVES-III-Antrags auf den Kanaren. Der Prozess gliedert sich in fünf Schritte, und der kritische Punkt liegt nicht am Anfang, sondern kurz vor dem Ziel.

Schritt eins ist die Antragstellung. Sobald die Ausschreibung geöffnet ist, reicht der Interessent seinen Antrag online über die Sede Electrónica ein und fügt die ersten erforderlichen Unterlagen bei – Personalausweis, Meldebescheinigung und das Antragsformular. Schritt zwei ist der Bewilligungsbescheid. Die Behörde prüft den Antrag und erteilt bei positivem Ergebnis einen formellen Bescheid, der die Förderung zuspricht. An diesem Punkt fühlt sich alles nach einem Erfolg an – dabei ist noch kein Cent geflossen. Schritt drei ist der eigentliche Fahrzeugkauf. Der Begünstigte erwirbt das Elektroauto, lässt es zu und erhält die Rechnung, die Ficha Técnica und den Permiso de Circulación. Schritt vier ist die alles entscheidende Rechtfertigung. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bewilligungsbescheid müssen alle geforderten Belege über die elektronische Plattform eingereicht werden. Erst wenn die Verwaltung diese Dokumente geprüft und für gültig befunden hat, kommt Schritt fünf: die Auszahlung der Prämie auf das angegebene Konto.

Die Falle schnappt in Schritt vier zu. Wer die Frist verstreichen lässt, die Benachrichtigungen der Behörde nicht liest oder die Dokumente unvollständig einreicht, verliert den Anspruch – und zwar endgültig. Der jetzt veröffentlichte Beschluss ist das amtliche Protokoll genau dieses Moments.

Häufige Fragen

Wurde die Förderung wegen Betrugs gestrichen?
Nein, es geht ausschließlich um fehlende oder verspätet eingereichte Nachweise. Ein Fehlverhalten wird den Betroffenen nicht unterstellt.
Wie viele Antragsteller sind genau betroffen?
Der Entzugsbeschluss selbst nennt keine Gesamtzahl. Ein zugehöriges Behördendokument listet jedoch 342 bewilligte Anträge, was auf etwa 342 Betroffene hindeutet.
Kann ich den Entzug rückgängig machen?
In der Regel nicht, wenn die Rechtfertigungsfrist endgültig abgelaufen ist. Die Akte wird geschlossen und der Anspruch erlischt.
Wie hoch war die maximale Förderung?
Für einen Pkw bis zu 4.500 Euro ohne Abwracken und bis zu 7.000 Euro mit Abwracken, zuzüglich 1.000 Euro Händlerrabatt.
Wo finde ich Hilfe bei der Antragstellung?
Die Oficinas Verdes und die Energieämter der Inseln bieten kostenlose Beratung zu Fristen und erforderlichen Dokumenten.

Stand: August 2026. Dieser Artikel basiert auf offiziellen Beschlüssen und Verbraucherinformationen der Kanarischen Regierung. Die genannten Förderbeträge sind allgemeine Richtwerte des MOVES-III-Programms; individuelle Bescheide können abweichen.