Was wurde in dem Haus gefunden?

Die Guardia Civil von Las Palmas beschlagnahmte Anfang Oktober 2026 eine Sammlung von Elfenbeinobjekten in einem Haus auf Gran Canaria. Der Eigentümer hatte die Gegenstände vor geplanten Sanierungsarbeiten entdeckt und den Umweltschutzdienst Seprona informiert.

Zur sichergestellten Sammlung gehören laut La Voz de Lanzarote vier Elfenbeinstosszähne unterschiedlicher Grösse, drei davon mit Gravuren. Dazu kommen zahlreiche aus Elfenbein geschnitzte Figuren sowie zwei Holzstöcke mit kunstvoll gearbeiteten Elfenbeingriffen.

Die verfügbaren Berichte nennen keinen genaueren Ort auf Gran Canaria. Auch das Alter, die Herkunft und der Gesamtwert der Stücke wurden bis Freitag nicht veröffentlicht.

Wie reagierte der Eigentümer?

Der Eigentümer übergab die Gegenstände freiwillig und unterstützte die Massnahmen des Seprona vollständig. Die Guardia Civil hob laut Bericht seine «plena colaboración» hervor, also die volle Kooperation.

Er hatte die Stücke entdeckt, als Sanierungsarbeiten in der Immobilie beginnen sollten. Da keine Dokumentation zur legalen Herkunft vorlag, kontaktierte er selbst die Behörden.

Die Berichte sagen nicht, dass bereits eine Straftat festgestellt wurde. Sie erklären lediglich, dass Besitz, Ausstellung oder Verkauf bestimmter Exemplare ohne erforderliche Herkunftsnachweise oder Genehmigungen Verwaltungsverfahren und je nach Umständen auch strafrechtliche Verantwortung auslösen können.

Welche Regeln gelten für Elfenbein?

Spanien ist seit dem 28. August 1986 Mitglied des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES. In der Europäischen Union wird die Konvention hauptsächlich durch die Verordnungen (EG) 338/97 und 865/2006 angewendet.

Das spanische Real Decreto 7/2018 regelt, wie die legale Herkunft von geschützten Exemplaren nachzuweisen ist. Für rohes Elefantenelfenbein aus der Zeit vor der Konvention werden laut dieser Norm keine Export- oder Reexportdokumente ausgestellt.

Die Entscheidung über mögliche strafrechtliche Folgen liegt bei den Gerichten, nicht beim Cabildo von Gran Canaria oder der Regierung der Kanaren. Die Überwachung und Ermittlung übernimmt die Guardia Civil.

Was bedeutet das für Bewohner und Besucher?

Für Bewohner, Expats und Besucher ergibt sich aus dieser Meldung keine neue allgemeine Frist, Gebühr, Preisänderung oder Schliessung. Wer in einem alten Haus, einer Erbschaft oder einer Sammlung Elfenbein, ausgestopfte Tiere oder andere möglicherweise geschützte Exemplare findet, sollte die Gegenstände nicht verkaufen, ausstellen oder weitergeben.

Stattdessen rät die Guardia Civil, den Seprona beziehungsweise die Guardia Civil zu informieren. Eine Telefonnummer, ein Antragsverfahren oder eine Einreichungsfrist nennt der Bericht nicht.

Die konkrete rechtliche Behandlung hängt laut Bericht von Art, Herkunft und Erwerbs- beziehungsweise Aufbewahrungsumständen der Objekte ab. Auch eine Entscheidung über Rückgabe, dauerhafte Einziehung oder Sanktion wurde nicht veröffentlicht.

Was bleibt offen?

Offen bleiben der genaue Fundort, das Alter und die Herkunft der Stücke sowie ihr Gesamtwert. Auch eine mögliche Genehmigungs- oder Strafakte sowie die Identität des Eigentümers wurden nicht bekannt gegeben.

Die Guardia Civil muss die Objekte nun bewerten und gegebenenfalls die entsprechenden Verwaltungs- oder Strafverfahren einleiten. Ein weiterer Termin oder eine Frist wurde bis Freitag nicht veröffentlicht.