Was bedeutet das für europäische Residenten auf den Kanaren?

Für europäische Residenten, die über das Enkelgesetz die spanische Staatsangehörigkeit erworben haben, bleibt die Lage unklar. Laut Tenerife Weekly bestätigte der Oberste Gerichtshof am 12. Oktober 2026 eine vorläufige Aussetzung des Wahlrechts. Betroffen sind demnach 163.020 Personen, die zum 1. August im Ausland registriert waren.

Nur wer nachweisen kann, dass Eltern oder Grosseltern aus politischen, ideologischen oder sexuellen Gründen ins Exil gingen, darf demnach wählen. Wer sich auf die Richtlinien des Justizministeriums von 2022 stützte, die für alle Spanier, die zwischen 1936 und 1955 das Land verliessen, einen Exilstatus vermuteten, ist laut dem Bericht nicht eingeschlossen.

Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Tribunal Supremo hat am Montag, dem 12. Oktober, entschieden; mehrere Medien berichten darüber. Die verfügbaren Primärquellen belegen die genannten Zahlen nicht. Betroffene sollten daher die Veröffentlichungen im BOE und BOC verfolgen.

Welche rechtliche Grundlage hat das Enkelgesetz?

Die sogenannte Enkelregelung beruht auf der achten Zusatzbestimmung des Gesetzes 20/2022 vom 19. Oktober über die Demokratische Erinnerung. Sie ermöglicht im Ausland geborenen Personen die Option auf die spanische Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil oder Grosselternteil ursprünglich spanischer Staatsangehöriger war.

Voraussetzung ist, dass diese Person infolge politischer, ideologischer oder glaubensbezogener Verfolgung beziehungsweise wegen sexueller Orientierung oder Identität ins Exil ging und die Staatsangehörigkeit verlor oder aufgab. Ebenfalls erfasst sind im Ausland geborene Kinder spanischer Frauen, die vor Inkrafttreten der Verfassung von 1978 durch Heirat mit einem Ausländer ihre Staatsangehörigkeit verloren.

Wie viele Kanarier sind im Ausland registriert?

Nur Tenerife Weekly berichtet über einen Anstieg der im Ausland lebenden kanarischen Wähler. Diese Zahlen lassen sich derzeit nicht unabhängig überprüfen.

Offizielle Zahlen des INE, ISTAC oder des CERA zu diesem Anstieg liegen in den verfügbaren Primärquellen nicht vor. Die genannten Zahlen stammen ausschliesslich aus dem Bericht von Tenerife Weekly und lassen sich derzeit nicht unabhängig verifizieren.

Welche Fristen gelten für Wahlen?

Die offizielle kanarische Wahlseite erklärt allgemein: Dauerhaft im Ausland lebende Kanarier benötigen für die Stimmabgabe die Eintragung im CERA. Vorübergehend im Ausland lebende Personen müssen sich im konsularischen Melderegister als Nichtresidenten registrieren lassen.

Für die dort beschriebene Regionalwahl vom 28. Mai 2023 lief die Briefwahlantragstellung vom 4. April bis 18. Mai. CERA-Wähler konnten vom 24. bis 26. Mai per Brief oder in einer Auslandsvertretung wählen. Diese Fristen dürfen nicht auf eine Wahl 2026 übertragen werden.

Am 29. November 2026 findet eine gesamtspanische Parlamentswahl statt, keine kanarische Regionalwahl. Der Boletín Oficial de Canarias weist lediglich auf Ausgaben bis Nr. 196 vom 30. September 2026 hin.

Was sagt die Politik zu der Entscheidung?

Die Reaktionen von Pedro Sánchez, Alberto Núñez Feijóo, Vox, Iustitia Europa und José Ramón Arvelo stammen ausschliesslich aus dem Bericht von Tenerife Weekly und lassen sich derzeit nicht unabhängig überprüfen.

Was bleibt offen?

Am 29. November 2026 findet eine gesamtspanische Parlamentswahl statt, keine kanarische Regionalwahl. Welche Personengruppen wahlberechtigt sind, ist ebenfalls unklar. Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Tribunal Supremo hat am Montag, dem 12. Oktober, entschieden; mehrere Medien berichten darüber.

Die zentrale Regierung räumte laut Tenerife Weekly im September ein, dass das Wahlzensusamt nicht erfasst, warum Personen sich im Ausland registrieren. Das macht es demnach schwierig, die Betroffenen zu identifizieren.

Für belastbare Informationen wären eine veröffentlichte Entscheidung des Tribunal Supremo oder des TSJC, eine amtliche Wahlbekanntmachung im BOE oder BOC sowie aktuelle Daten von INE, ISTAC oder dem CERA erforderlich.