Zwei Kalender, und nur einer steht im Amtsblatt

Das Anexo III auf Seite 35806 hat neun Zeilen. Zwei gehen Eltern direkt an, beide mit demselben Datum: „Del 5 de octubre al 16 de octubre“ — einmal für den Antrag, einmal für die Punktenachweise, die in der Schule abzugeben sind. Es folgen der 20. Oktober für die vorläufigen Listen, der 20. bis 22. für Einsprüche, der 29. für die endgültigen. Die Berichtigung Nr. 741/2026 ersetzt die Tabelle vollständig: beide Fenster laufen vom 6. bis 20. Oktober, vorläufige Listen am 23., Einsprüche bis zum 27., endgültige Listen am 3. November. Kein Datum bleibt stehen. Artikel 109.2 der Ley 39/2015 erlaubt es, Fehler „en cualquier momento“ zu berichtigen — im Amtsblatt angekommen ist sie bis heute nicht.

Was in der PDF-Datei steckt, aber nicht auf der Seite steht

Die Amtsblatt-Datei zu Anuncio 3392 enthält mehr als das Gedruckte. Neben der veröffentlichten Tabelle liegen zwei ältere Fassungen desselben Anhangs darin, dazu eine interne Notiz: „SOLICITUD ACTUALIZACIÓN FECHA ANEXO III ADMISIÓN EXTRAORDINARIA“. Die Generaldirektion bittet darin, das Enddatum der dritten Zeile zu ändern, „tras haber detectado una errata“ — von „Del 5 de octubre al 13 de octubre“ auf den 16. Auf der gedruckten Seite steht davon nichts. Textwerkzeuge holen die alten Schichten heraus, ein Leser sieht sie nie; der 13. Oktober war also nie geltendes Recht. Sauber ist es trotzdem nicht: die Berichtigung zitiert ihren Ausgangstext bei den Endlisten mit „29 de noviembre“, während das Amtsblatt „29 de octubre“ druckt.

Fünf Schulen, drei Jahrgänge, kein Starttermin

Anexo II zählt sie einzeln auf: auf Gran Canaria das CEIP Monseñor Socorro Lantigua in Teror und das CEIP Manolo Ortega in Arucas, beide für den zweiten Jahrgang, sowie das CEIP Los Alisios in Las Palmas de Gran Canaria für den dritten; auf La Gomera eine gemischte Gruppe im CEO Santiago Apóstol in Alajeró; auf Lanzarote zwei Gruppen im CEIP Costa Teguise. Die Altersregel steht im Fragenblatt der Consejería: zweiter Jahrgang für Kinder, die 2026 ein Jahr alt werden, dritter für die, die 2026 zwei werden, erster für 2026 geborene Kinder ab 16 Lebenswochen. Wann der Unterricht beginnt, sagt die Resolución nicht: der Start hänge von „la finalización de la obra y la dotación del equipamiento“ ab.

Bewerben: zwei Wege, ein Gang in die Schule bleibt

Elektronisch braucht es eines der Signaturverfahren, die die sede electrónica zulässt; danach lässt sich der Antrag mit Eingangsvermerk ausdrucken. Auf Papier füllt man ihn über die Anwendung „Generador de Solicitudes“ der Consejería aus. In beiden Fällen gilt Anweisung zwei des Anexo I: danach muss man in die Schule, dort das Kriterienformular ausfüllen und die Unterlagen abgeben. Pflicht ist der Nachweis der Familieneinheit: Familienbuch, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, bei getrennten Eltern die Sorgeregelung. Einkommen, Wohnortnähe und Behinderung prüft die Verwaltung per Datenabgleich. Punkte gibt es für Geschwister an der Schule (8), das Einzugsgebiet (8, angrenzend 3), ein Pro-Kopf-Einkommen bis 7.200,00 Euro (4) und Behinderung ab 33 Prozent (4). Bei Gleichstand entscheidet der Buchstabe „C“.

Feiertage im Fenster — und was das Gesetz dazu sagt

In beide Fassungen fällt Montag, der 12. Oktober, die Fiesta Nacional, auf allen Inseln arbeitsfrei nach dem Decreto 61/2025 vom 28. April (BOC Nr. 88 vom 5. Mai 2025). Dasselbe Dekret macht den 5. Oktober auf ganz La Gomera zum Feiertag — Alajeró ist eine der fünf Gemeinden. Die Artikel 30.2 und 30.5 der Ley 39/2015 greifen hier nicht: der Anhang nennt feste Daten, keine Tageszahl. Artikel 30.6 erklärt einen Tag „en todo caso“ für arbeitsfrei, wenn er es am Wohnort oder am Behördensitz ist — für elektronische Register schliesst Artikel 31.3 das aus, und Artikel 31.2.a erlaubt Einreichungen „todos los días del año durante las veinticuatro horas“. Online hat man den Feiertag nicht gegen sich, beim Gang in die Schule schon.