Worum geht es bei der Veranstaltung?
Das Ayuntamiento de Valle Gran Rey organisiert eine Informationsveranstaltung zur neuen Regelung für Viviendas Vacacionales (Ferienwohnungen). Ziel ist es, die Änderungen zu erläutern und Fragen zur Anwendung zu beantworten. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 19.00 Uhr statt.
Veranstaltungsort ist der Saal des Centro Cultural Faride Cruz Niebla. Als Referenten sind Ignacio Díaz de Aguilar, Rechtsanwalt und juristischer Berater der FECAM, sowie Prashant Khemlani, Berater der ASG-Fraktion im Parlament der Kanarischen Inseln, angekündigt.
Behandelt werden die Änderungen bei Ferienwohnungen, ihre Auswirkungen auf Interessierte sowie die erforderlichen Verfahren und nächsten Schritte. Die Gemeinde möchte einen Raum für den Austausch schaffen, in dem Teilnehmer ihre Fragen direkt stellen können.
Wer sollte teilnehmen?
Der Bürgermeister von Valle Gran Rey erklärte, die Veranstaltung richte sich an zwei Gruppen: Personen, die bereits eine Ferienwohnung besitzen, und solche, die eine Immobilie künftig für diese Tätigkeit nutzen möchten. Beide Gruppen sollen erfahren, wie sich die neuen Regeln auf ihre Situation auswirken.
Die Einladung nennt keine besonderen Voraussetzungen für Residenten, ausländische Eigentümer oder Besucher. Es gibt keine Anmeldepflicht und keine Zugangsbeschränkung. Wer eine Ferienwohnung in Valle Gran Rey betreibt oder plant, kann ohne vorherige Registrierung teilnehmen.
Was ist über die neuen Regeln bekannt?
Die Ankündigung der Gemeinde nennt keine konkreten neuen Anforderungen, Übergangsfristen, Bussgelder, Gebühren oder Preisänderungen. Auch Auswirkungen auf bestehende Genehmigungen werden nicht beschrieben. Diese Details sollen erst bei der Veranstaltung erläutert werden.
Die genaue Rechtsgrundlage der neuen Normativa bleibt in der Einladung offen. Ebenfalls unklar sind der genaue Antragstellerkreis, die zuständigen Behörden, die einzureichenden Unterlagen und mögliche Unterschiede zwischen Hauptwohnsitz, Zweitwohnung und neu erworbener Immobilie.
Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrem Transparenzportal eine Statistikseite zu Ferienwohnungen, Betten, Auslastung, durchschnittlicher Aufenthaltsdauer und Einnahmen für 2019 bis 2025.
Welche Regeln gelten auf den Kanaren?
Die autonome Regelung für Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln basiert auf dem Decreto 113/2015 vom 22. Mai, das das Reglamento de las viviendas vacacionales de Canarias genehmigte. Dieses Regelwerk wurde durch die Ley 6/2025 über die nachhaltige Ordnung der touristischen Nutzung von Wohnungen ersetzt.
Die Ley 6/2025 definiert eine Ferienwohnung als möblierte und ausgestattete Wohnung, die zeitweise und vollständig an Dritte über touristische Angebotskanäle gegen Bezahlung überlassen wird.
Für die Aufnahme der Tätigkeit ist eine verantwortliche Erklärung bei der zuständigen Consejería (Fachabteilung der Regionalregierung) erforderlich. Diese ermöglicht die Eintragung in das Registro General Turístico. Je nach Fall können eine technische Beschreibung, eine städtebauliche Bescheinigung, die Bestätigung der Erstbezugsfertigkeit sowie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verlangt werden.
Wer entscheidet über die Zulassung?
Die städtebauliche Ordnung liegt bei den Ayuntamientos (Gemeindeverwaltungen). Die kanarische Regierung hat darauf hingewiesen, dass die lokalen Verwaltungen entscheiden, wo und wie Ferienwohnungen innerhalb ihrer Gemeindegebiete zulässig sind.
Für La Gomera gilt zusätzlich die Ley 14/2019 über die touristische Raumordnung von El Hierro, La Gomera und La Palma. Diese Norm hat Vorrang, falls es zu einem Konflikt mit anderen Regelungen kommt.
Die Normativa sieht auch Inspektionsmassnahmen durch Cabildos (Inselregierungen) und Ayuntamientos vor. Die kanarische Regierung hat angegeben, dass diese Inspektionspläne erstellen müssen.
Was bleibt bis zur Veranstaltung offen?
Bis zum 22. Oktober 2026 liegen in der veröffentlichten Ankündigung keine bestätigten Angaben zu Fristen, Kosten, Anträgen oder konkreten Folgen für Residenten, Expats oder Gäste vor. Auch eine Teilnahmegebühr wird nicht genannt.
Die Quellen nennen keine konkreten neuen Anforderungen, Übergangsfristen oder Bussgelder. Ebenfalls offen bleiben die genaue Rechtsgrundlage der neuen Normativa und mögliche Unterschiede zwischen verschiedenen Eigentumsformen.
Erst bei der Veranstaltung sollen praktische Hinweise zu den neuen Regeln und den jeweils notwendigen Verfahren erläutert werden. Interessierte können dort ihre Fragen direkt an die Referenten richten.