Was der Fotograf schildert

Atlántico Hoy berichtet, dass der Berufsfotograf Bogdan Gorbay, der auf Teneriffa lebt und arbeitet, vor seinem Besuch im Loro Parque mit Einweisern auf einem kostenlosen Parkplatz in der Nähe aneinandergeraten sei. Als er zurückkam, seien die Männer weg gewesen, sein Auto aber beschädigt. Im Vorspann der Zeitung heißt es, zwei Personen hätten ihn bedroht, weil er nicht zahlen wollte. Das alles ist seine Darstellung. Einen Tatverdächtigen haben die Behörden nicht öffentlich benannt, Festnahmen sind nicht gemeldet. Wie der Parkplatz heißt und wem er gehört, schreibt die Zeitung nicht. Andere Nutzer schreiben unter dem Video, das gehe „seit Jahren“ so. Bisher hat nur Atlántico Hoy über den Fall berichtet.

Was das Rathaus sagt und was offen bleibt

Die Stadt ließ Atlántico Hoy wissen: „Tanto el Ayuntamiento como la Policía Local del municipio estamos actuando ante este caso con el objetivo de solucionarlo lo antes posible.“ Die Sicherheitsmaßnahmen seien verstärkt worden, in den betroffenen Zonen laufe „vigilancia y rastreo“, also Überwachung und Nachverfolgung. Das Problem gebe es nicht nur in Puerto de la Cruz, sondern an verschiedenen Orten auf Teneriffa. Wie viele Streifen im Einsatz sind, ob Schilder aufgestellt oder Bußgelder verhängt wurden, ist nicht veröffentlicht; auf puertodelacruz.es gibt es bis zum 21. September keine Pressemitteilung dazu. Atlántico Hoy beschreibt die „gorrillas“ als Menschen mit wenig Geld, die um eine freiwillige Gabe bitten.

Was die Ortssatzung verbietet

Die Ordenanza Municipal reguladora de la Convivencia Ciudadana ist eindeutig. Artikel 34.3 verbietet ausdrücklich „el ofrecimiento del servicio de aparcacoches o de vigilancia ocasional de los vehículos en los espacios públicos“, also das Anbieten von Einweisen oder gelegentlicher Bewachung auf öffentlichen Flächen. Nach Artikel 35.2 ist das ein schwerer Verstoß, das Bußgeld liegt bei 750,01 bis 1.500 Euro. Artikel 3.2 zählt ausdrücklich auch „aparcamientos“ in städtischem Besitz zum Geltungsbereich. Allerdings sieht Artikel 36.2 vor, dass die Beamten beim ersten Mal zunächst informieren und vermitteln. Erst bei Wiederholung wird es teurer. Sie dürfen die Einnahmen vorläufig einziehen; Artikel 36.1 verweist auf Hilfe der Sozialdienste. Die Satzung richtet sich nur gegen das Anbieten: Wer zahlt, verstößt nicht gegen sie.

Wann das Strafrecht greift

Um Geld zu bitten ist keine Straftat. Anders ist es, wenn ein fremdes Auto beschädigt wird. Das ist Sachbeschädigung nach Artikel 263 des spanischen Strafgesetzbuchs. Darauf steht eine Geldstrafe von sechs bis 24 Monatssätzen, bei Schäden bis 400 Euro von einem bis drei Monatssätzen. Wer mit Gewalt zu etwas zwingt, kann eine Nötigung (coacciones, Artikel 172) begehen. Drohungen fallen unter die Artikel 169 bis 171. Ob ein konkreter Fall darunter fällt, entscheidet ein Gericht, nicht ein Video. Das nationale Gesetz zur Sicherheit der Bürger (Ley Orgánica 4/2015) enthält keine eigene Regel für Parkplatz-Einweiser. Die Grundlage in Puerto de la Cruz ist deshalb vor allem die Ortssatzung.

Die Alternativen: eigener Parkplatz und Gratis-Zug

Der Loro Parque schreibt in seinen FAQ: „Tenemos parking propio a disposición de nuestros clientes por 7€ al día.“ Vorab reservieren kann man nicht. Ohne Auto fährt der kostenlose Zug des Parks alle 20 Minuten von der Plaza de los Reyes Católicos im Zentrum ab. Die Website nennt zwei verschiedene Startzeiten: Die FAQ sagen „a partir de las 9:00“, die Seite zur Besuchsplanung sagt 9.30 Uhr. Laut Besuchsplanung fährt der letzte Zug um 16.30 Uhr im Zentrum ab und um 17.30 Uhr am Park zurück. Der Park hat täglich von 9.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.