Wo beantrage ich die NIE-Nummer auf La Gomera?
Die zuständige Stelle für die NIE-Beantragung auf La Gomera ist die Oficina de Extranjería in San Sebastián de La Gomera.
Für eine persönliche Antragstellung nennt das Innenministerium grundsätzlich Ausländerbehörden oder Polizeidienststellen als zuständige Anlaufstellen. Die Oficina de Extranjería in San Sebastián de La Gomera ist die örtlich zuständige Ausländerbehörde für die Insel.
Wie buche ich einen Termin für die NIE auf La Gomera?
Für die NIE-Beantragung in Spanien sollte vorab ein Termin über das staatliche Portal Cita Previa de Extranjería gebucht werden. Die Policía Nacional führt dort unter anderem das Verfahren «Asignación de NIE» beziehungsweise «Asignación de NIE a instancia del interesado».
Die konkrete Verfügbarkeit von Terminen in San Sebastián de La Gomera ist online abhängig von freien Zeitfenstern. Eine bestätigte Terminzeit sollte deshalb unmittelbar über das offizielle Terminportal geprüft werden.
Feste allgemeine Sprechzeiten für die NIE-Antragstellung werden in den vorliegenden Behördeninformationen nicht ausgewiesen.
Welche Unterlagen brauche ich für den NIE-Antrag?
Für die persönliche Beantragung sollten Sie das Formular EX-15 vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen, grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung. Zusätzlich verlangt die Behörde einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis sowie Kopien.
Bei Reisepässen verlangt die Behörde eine Kopie des vollständigen Dokuments. Sie müssen ausserdem eine schriftliche Begründung des wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder sonstigen Interesses an Spanien vorlegen.
Der Zahlungsnachweis der Verwaltungsgebühr erfolgt über das Formular Modelo 790, Código 012. Bei Antragstellung durch eine Vertretung ist eine ausreichende schriftliche Vollmacht erforderlich, die ausdrücklich zur Einreichung des NIE-Antrags berechtigt.
Die Originale und Kopien sollten zum Termin mitgebracht werden. Unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass der Antrag nicht bearbeitet wird.
Was kostet die NIE-Nummer und wie lange dauert die Bearbeitung?
Die NIE-Antragstellung ist gebührenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über das amtliche Formular Tasa 790, Código 012. Der aktuell zu zahlende Betrag wird in den vorliegenden Behördenauszügen nicht genannt und sollte vor der Zahlung im offiziellen Gebührenformular geprüft werden.
Die Fünf-Tage-Frist ist die gesetzliche Höchstfrist für die Entscheidung, nicht zwingend eine Garantie für die tatsächliche Ausgabe am Tag der Antragstellung. Eine pauschale Euro-Angabe zur Gebühr wäre daher nicht verifiziert.
NIE, TIE und EU-Registrierung: Was ist der Unterschied?
Die NIE ist lediglich eine Identifikationsnummer. Sie ersetzt weder einen Aufenthaltstitel noch die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero). EU-/EWR-Staatsangehörige und Schweizerinnen beziehungsweise Schweizer, die länger in Spanien wohnen, müssen gegebenenfalls zusätzlich die Eintragung im Zentralregister der Ausländer beantragen.
Dafür ist ein persönlicher Antrag mit Termin erforderlich; die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise erfolgen. Eine kommunale Anmeldung beim Ayuntamiento kann für bestimmte aufenthaltsrechtliche Verfahren erforderlich sein.
Die NIE kann beantragt werden, wenn ein nachvollziehbarer wirtschaftlicher, beruflicher, sozialer oder sonstiger Bezug zu Spanien besteht. Antragstellende dürfen sich bei der Antragstellung in Spanien nicht unrechtmässig aufhalten und müssen den Grund für den Antrag angeben.
Praktische Checkliste für den NIE-Termin auf La Gomera
Buchen Sie zuerst einen Termin für «Asignación de NIE» über das staatliche Portal Cita Previa de Extranjería. Füllen Sie das Formular EX-15 zweimal aus und unterschreiben Sie beide Exemplare.
Nehmen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis sowie Kopien mit. Bereiten Sie eine schriftliche Begründung des Spanienbezugs vor und füllen Sie das Modelo 790-012 aus.
Bezahlen Sie die Gebühr nach dem aktuell amtlich ausgewiesenen Betrag. Drucken Sie die Terminbestätigung und den Zahlungsbeleg aus. Bei Vertretung legen Sie eine ausdrückliche Vollmacht und Kopien der erforderlichen Dokumente bei.
Stand der überprüften Behördeninformationen: 4. Oktober 2026. Für Terminverfügbarkeit, aktuelle Gebührenhöhe und eine mögliche Änderung der örtlichen Zuständigkeit sollte ausschliesslich das staatliche Terminportal beziehungsweise die Oficina de Extranjería in San Sebastián de La Gomera verwendet werden.