Welche Ämter auf Teneriffa stellen die NIE aus?
Die Policía Nacional – Comisaría Provincial de Santa Cruz de Tenerife in der C/ Robayna, 23, 38001 Santa Cruz de Tenerife ist im offiziellen Verzeichnis als Stelle für Ausländerangelegenheiten aufgeführt.
Die Policía Nacional – Comisaría Sur de Tenerife, Adeje liegt im Sector Cero, Parcela C.N.P., Las Terrazas, Adeje. Für diese Dienststelle ist ausdrücklich der Vorgang «Certificados y asignación de NIE» angegeben.
Das offizielle Behördenverzeichnis führt ausserdem die Oficina de Extranjería en Santa Cruz de Tenerife in der Calle La Marina 20, 38001 Santa Cruz de Tenerife. Für ausländerrechtliche Termine ist dort das staatliche System «Cita previa de extranjería» verknüpft.
Die Policía Nacional weist darauf hin, dass die NIE-Zuweisung persönlich bei der Policía Nacional, einer Oficina de Extranjería oder einer zuständigen Polizeidienststelle beantragt werden kann.
Wie bekomme ich einen Termin für die NIE auf Teneriffa?
Für die persönliche Vorsprache sollte vorab ein Termin über das staatliche Terminportal beantragt werden. Im Auswahlmenü ist der zuständige Vorgang auf Teneriffa auszuwählen; die verfügbaren Dienststellen und Termine werden vom System angezeigt.
Das Terminportal unterscheidet zwischen verschiedenen Vorgängen. Für eine reine NIE-Zuweisung ist der passende Vorgang zur «Asignación de NIE» beziehungsweise zu «Certificados y asignación de NIE» auszuwählen.
Ein Termin für TIE, Fingerabdrücke, Aufenthaltskarten oder andere Ausländerangelegenheiten ist nicht automatisch ein NIE-Termin. Die ausgewählte Dienststelle und der konkrete Vorgang sollten in der Terminbestätigung geprüft werden.
Bei Unsicherheit kann die Dienststelle vorab telefonisch kontaktiert werden.
Welche Unterlagen brauche ich für den NIE-Antrag?
Nach den Angaben der Policía Nacional werden das ausgefüllte Formular EX-15: Solicitud de Número de Identidad de Extranjero y Certificados sowie eine vollständige Kopie des Reisepasses benötigt. Bei EU-Bürgern kann auch das Identitätsdokument verwendet werden.
Zusätzlich ist der Nachweis über den berechtigten wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Grund für die Beantragung erforderlich. Dazu zählen laut den offiziellen Informationen etwa Immobilienkauf oder -verkauf, Arbeits- oder Geschäftsbeziehung, Steuererklärung, Bankgeschäft, Erbschaft oder Unternehmensgründung.
Der Zahlungsnachweis der Verwaltungsgebühr Tasa modelo 790, código 012 muss zum Antrag mitgebracht werden. Reisepass oder Identitätsdokument sind im Original zur persönlichen Identitätsprüfung vorzulegen.
Die Dokumente sollten vollständig und gut lesbar vorbereitet werden. Zusätzliche Nachweise hängen vom angegebenen Grund ab.
Was kostet die NIE und wie lange dauert die Bearbeitung?
Die NIE-Zuweisung ist gebührenpflichtig. Zu zahlen ist die Tasa 790, código 012; die Policía Nacional verweist für die jeweils geltende Höhe auf ihre Gebührentabelle und das entsprechende Zahlungsformular.
Da sich die Gebühr ändern kann, sollte der Betrag unmittelbar vor dem Termin aus dem aktuellen offiziellen Formular 790-012 übernommen werden. Der Zahlungsbeleg muss zum Antrag mitgebracht werden.
Die Policía Nacional nennt für die Entscheidung über die NIE-Zuweisung eine maximale Frist von fünf Tagen ab Eingang des Antrags bei der zuständigen Registrierungsstelle. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag nach der amtlichen Information als abgelehnt.
Die Frist ist nicht mit der Wartezeit auf einen Termin gleichzusetzen. Sie beginnt erst mit dem Eingang eines vollständigen Antrags bei der zuständigen Stelle.
NIE, TIE oder EU-Registrierung: Was ist der Unterschied?
Die NIE ist die persönliche Ausländer-Identifikationsnummer. Das Certificado de registro de ciudadano de la Unión ist die Aufenthaltsregistrierung für EU-Bürger; dies ist nicht dasselbe wie die erstmalige NIE-Zuweisung.
Die TIE ist die physische Aufenthaltskarte für bestimmte Drittstaatsangehörige; sie ersetzt nicht den Antrag auf eine NIE-Nummer. Das NIE-Zertifikat ist der schriftliche Nachweis der zugewiesenen Nummer; die blosse NIE-Zuweisung ist keine Aufenthaltserlaubnis.
EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien wohnen, müssen sich zusätzlich als EU-Residenten registrieren. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Einreise zu stellen; die Registrierungsbescheinigung enthält dann ebenfalls den NIE.
Der NIE allein verleiht weder Aufenthaltsrecht noch Arbeitsrecht. Er macht jemanden auch nicht automatisch zum spanischen Steuerresidenten.
Kann ich die NIE auch aus dem Ausland oder durch einen Vertreter beantragen?
Wer sich bei der Antragstellung nicht in Spanien befindet, kann die NIE über eine spanische Auslandsvertretung beantragen. Die Botschaft oder das Konsulat leitet den Antrag an die zuständige Comisaría General de Extranjería y Fronteras weiter.
Ein ordnungsgemäss bevollmächtigter Vertreter kann den Antrag einreichen; die Vollmacht muss ausdrücklich zur NIE-Beantragung berechtigen. Zusätzlich können Kosten für beglaubigte Übersetzungen, Vollmachten, Kopien oder einen privaten Gestor entstehen.
Für einen tatsächlichen Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist nicht bloss ein separater NIE-Termin die passende Lösung, sondern die Registrierung als EU-Bürger in Spanien.
Die offiziellen Verzeichnisse und Terminseiten können sich ändern. Für Öffnungszeiten, verfügbare Termine und die aktuelle Gebührenhöhe sind unmittelbar vor der Antragstellung ausschliesslich die verlinkten staatlichen Seiten massgeblich.