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Wird die Rente überhaupt weitergezahlt?

Ja, und das ohne Abschlag. Die deutsche gesetzliche Rente wird dir in voller Höhe ausgezahlt, auch wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft auf die Kanaren verlegst. Grundlage sind die EU-Verordnungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme — die Kanaren sind EU-Gebiet, also gilt dasselbe wie auf dem Festland. Es gibt keine Kürzung, kein «Auslandsabschlag».

Du kannst dir die Rente weiter auf ein deutsches Konto überweisen lassen oder direkt auf ein spanisches. Viele behalten anfangs das deutsche Konto und stellen später um. Beides ist möglich; die Deutsche Rentenversicherung zahlt in beide.

Wer sowohl in Deutschland als auch in Spanien Beiträge gezahlt hat, bekommt aus jedem Land eine Teilrente entsprechend den dort zurückgelegten Zeiten — und für die Mindestwartezeit werden die Zeiten zusammengerechnet. Das ist für viele relevant, die einen Teil ihres Berufslebens auf den Inseln gearbeitet haben.

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Der entscheidende Punkt: steuerliche Ansässigkeit

Ob und wie deine Rente in Spanien besteuert wird, hängt zuerst an einer Frage: Bist du steuerlich in Spanien ansässig? Das bist du, sobald du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhältst oder dein Lebensmittelpunkt hier liegt (die vier Tests dazu haben wir in Relocate #22 ausführlich behandelt).

Mit der steuerlichen Ansässigkeit gilt das Welteinkommensprinzip: Spanien besteuert grundsätzlich dein gesamtes weltweites Einkommen — also auch die deutsche Rente. Das ist der Ausgangspunkt. Wie das konkret aussieht, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, das in seiner heutigen Fassung seit 2013 gilt.

Wichtig: Wer weniger als 183 Tage auf den Inseln verbringt und seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behält, bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Für den klassischen Auswanderer-Rentner, der dauerhaft hierherzieht, greift aber die spanische Ansässigkeit.

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Welche Rente wo besteuert wird

Hier kommt es auf die Art der Rente an — und das DBA unterscheidet klar. Es gibt im Wesentlichen drei Fälle.

1. Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung). Als Wohnsitzstaat besteuert Spanien 100 % der Rente. Deutschland behält ein begrenztes Quellenbesteuerungsrecht: Bei Rentenbeginn bis 2029 sind das 5 % der Bruttorente, bei Rentenbeginn ab 2030 dann 10 % (Art. 17 DBA). Diese in Deutschland gezahlte Steuer wird in Spanien angerechnet — du zahlst also unterm Strich nicht doppelt, musst aber unter Umständen beide Finanzverwaltungen bedienen.

2. Betriebsrente, Riester, Rürup. Wurden diese über mehr als zwölf Jahre staatlich gefördert, gelten dieselben Regeln wie für die gesetzliche Rente (Spanien 100 %, Deutschland 5 %/10 % Quelle). War die Förderung kürzer oder gab es keine staatliche Förderung, liegt das Besteuerungsrecht ausschliesslich bei Spanien.

3. Beamtenpension. Hier gilt das Kassenstaatsprinzip (Art. 18 DBA): Bezüge aus einer früheren Beamtentätigkeit werden — auch bei Wohnsitz auf den Kanaren — nur in Deutschland besteuert. Spanien besteuert sie nicht, kann sie aber unter Umständen für die Bestimmung des Steuersatzes auf andere Einkünfte heranziehen (Progressionsvorbehalt). Wer eine reine Beamtenpension bezieht, hat es also vergleichsweise einfach.

💡 Die zwei Daten, die alles entscheiden Für die Besteuerung deiner Rente zählen vor allem zwei Dinge: welche Art von Rente du beziehst und wann du in Rente gegangen bist. Vor jedem Umzug lohnt es sich, beide Punkte für die eigene konkrete Rentenmischung von einem auf Deutschland–Spanien spezialisierten Steuerberater durchrechnen zu lassen — gerade wenn mehrere Rentenarten zusammenkommen.
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Der teure Irrtum: «unbeschränkte Steuerpflicht»

Ein Fehler taucht immer wieder auf — und er kann teuer werden. Manche Rentner beantragen in Deutschland die sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht, in der Annahme, damit deutsche Freibeträge zu sichern. Das Problem: Dieser Antrag ändert nichts an der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien. Die richtet sich allein nach spanischem Recht und dem DBA.

Die Folge: Spanien besteuert die Rente weiterhin als Wohnsitzstaat zu 100 %. Gleichzeitig wird die Rente durch den Antrag in Deutschland voll besteuert. Und das DBA hilft nur begrenzt — Spanien muss die deutsche Steuer nur insoweit anrechnen, wie Deutschland nach dem Abkommen überhaupt ein Besteuerungsrecht hat (eben jene 5 % bzw. 10 %). Wer also mehr in Deutschland zahlt, bekommt den Überschuss nicht angerechnet. Im Ergebnis kann eine echte Doppelbesteuerung entstehen.

⚠ Gut gemeint, teuer bezahlt Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist für viele Auswanderer-Rentner genau der falsche Hebel. Sie sichert keine Vorteile, sondern riskiert Doppelbesteuerung. Wer unsicher ist, sollte den Status vor dem Stellen eines solchen Antrags steuerlich prüfen lassen — nicht danach.
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Was die Kanaren steuerlich besonders macht

Bei der spanischen Einkommensteuer (IRPF) wird die Rente wie reguläres Einkommen behandelt — progressiv, mit einem bundesweiten und einem regionalen Anteil. Den regionalen Anteil legt die kanarische Regierung fest, und er weicht von anderen Regionen ab. Real kann das je nach Einkommen einige Prozentpunkte ausmachen; die genaue Belastung lässt sich nur individuell berechnen.

Spanien kennt eigene Alters- und Grundfreibeträge, die sich vom deutschen System (Splittingtarif, nachgelagerte Besteuerung) deutlich unterscheiden. Für Rentner mit überschaubaren Bezügen kann die spanische Belastung am Ende moderat ausfallen; bei höheren Renten und zusätzlichen Kapitaleinkünften lohnt der genaue Vergleich. Ein oft übersehener Pluspunkt: Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden in Spanien je nach Höhe mit rund 19–28 % besteuert — in vielen Konstellationen günstiger als die deutsche Abgeltungsteuer plus Soli.

Der bekannte Kanaren-Vorteil beim Konsum — der IGIC mit 7 % allgemeinem Satz statt 21 % Mehrwertsteuer — betrifft die Rente selbst nicht, senkt aber die Lebenshaltungskosten im Alltag (mehr dazu in Relocate #22).

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Krankenversicherung: S1, Convenio, privat

Für Rentner ist die Krankenversicherung oft wichtiger als die Steuerfrage — und hier entscheidet, wie du in Deutschland versichert warst.

Gesetzlich versichert (GKV/KVdR): Du beantragst bei deiner deutschen Krankenkasse das S1-Formular (früher E121). Es bescheinigt, dass dein Anspruch auf Gesundheitsleistungen in Spanien zu Lasten des deutschen Systems besteht. Mit dem S1 meldest du dich beim INSS bzw. der Sozialversicherung an und bekommst eine spanische Gesundheitskarte (Tarjeta Sanitaria) — Zugang zum öffentlichen System Seguridad Social. Deutschland bleibt «zahlender Staat», Spanien «leistender Staat». Tipp: zwei unterschriebene Originale anfordern, idealerweise vor der Ausreise.

Privat versichert (PKV): Wer sein Berufsleben lang privat versichert war, bekommt kein S1. Dann bleibt entweder die private Police (auch eine günstigere spanische Vollversicherung) oder das Convenio Especial — eine staatliche Sondervereinbarung. Sie kostet ab 65 Jahren rund 1.884 € im Jahr und übernimmt keine Medikamentenzuschüsse (100 % Selbstbeteiligung bei Arznei).

⚠ Pflegeversicherung: die unterschätzte Lücke Die deutsche Pflegeversicherung greift im Ausland nur eingeschränkt. Wer auf den Kanaren pflegebedürftig wird, stösst hier auf eine echte Versorgungslücke, die viele zu spät bedenken. Vor dem Umzug klären, welche Leistungen exportierbar sind und welche nicht.
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Lebensbescheinigung und Praktisches

Einmal im Jahr verlangt die Deutsche Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung — den Nachweis, dass der Rentenbezieher noch lebt. Das geht inzwischen digital über die POSTIDENT-App, alternativ per Bestätigung durch eine spanische Behörde (z. B. das Rathaus beim Empadronamiento). Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert, dass die Zahlung vorübergehend gestoppt wird.

Das in Deutschland zuständige Finanzamt für im Ausland lebende Rentner ist das Finanzamt Neubrandenburg. In Spanien gibst du deine Steuererklärung (Declaración de la Renta) über die spanische Steuerverwaltung AEAT ab — in der Regel im Frühjahr für das Vorjahr.

💡 Sinnvolle Reihenfolge NIE besorgen → Empadronamiento → S1 bei der deutschen Kasse anfordern (vor Ausreise) → in Spanien beim INSS registrieren, Tarjeta Sanitaria holen → steuerliche Ansässigkeit sauber klären (Relocate #22) → erste spanische Renta abgeben → Lebensbescheinigung jährlich nicht vergessen.
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Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bekomme ich meine volle deutsche Rente auf den Kanaren?
Ja. Die gesetzliche Rente wird ohne Abschlag in voller Höhe weitergezahlt, auf ein deutsches oder spanisches Konto. Grundlage sind die EU-Koordinierungsregeln.
Muss ich meine Rente in Deutschland oder in Spanien versteuern?
Wenn du steuerlich in Spanien ansässig bist, besteuert Spanien die gesetzliche Rente zu 100 %. Deutschland behält nur eine Quellensteuer (5 %, ab 2030: 10 %), die in Spanien angerechnet wird. Die Beamtenpension wird dagegen nur in Deutschland besteuert.
Droht mir Doppelbesteuerung?
Bei korrekter Handhabung nein — das DBA verhindert eine echte Doppelbesteuerung durch Anrechnung. Sie kann aber entstehen, wenn man in Deutschland fälschlich die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt. Diesen Schritt vorher prüfen lassen.
Was ist mit meiner Betriebsrente?
War sie über mehr als zwölf Jahre staatlich gefördert, gelten dieselben Regeln wie für die gesetzliche Rente. Sonst besteuert ausschliesslich Spanien.
Wie bin ich als Rentner auf den Kanaren krankenversichert?
Gesetzlich Versicherte über das S1-Formular im öffentlichen System. Privatversicherte über ihre Police oder das Convenio Especial (ab 65 ca. 1.884 €/Jahr). Achtung bei der Pflegeversicherung — die greift im Ausland nur eingeschränkt.
Was ist die Lebensbescheinigung?
Ein jährlicher Lebensnachweis gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, heute digital per POSTIDENT-App möglich. Ohne sie kann die Rente vorübergehend ausgesetzt werden.
Lohnt sich ein Steuerberater?
Bei reiner Beamtenpension oder einer einfachen gesetzlichen Rente oft nicht zwingend. Sobald mehrere Rentenarten, Kapitaleinkünfte oder die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht zusammenkommen, spart eine spezialisierte Beratung meist mehr, als sie kostet.
Lucía Medina Reyes schreibt für CITA News über das Leben vor Ort, Wetter, Kultur und Sport auf Gran Canaria. Mehr über die Autorin

Stand 03.06.2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Rentenbesteuerung, Fristen und Abkommensregeln hängen vom Einzelfall ab — verbindlich sind das DBA Deutschland–Spanien, die Deutsche Rentenversicherung, das Finanzamt Neubrandenburg und die AEAT.