Neue Verkehrsregeln ab 1. Oktober: Ampeln, Radler und Gurt
Am 1. Oktober 2026 treten in ganz Spanien und damit auch auf den Kanaren neue Verkehrsregeln in Kraft. Sie reformieren das Reglamento General de Circulación (RGC), das spanische Pendant zur Straßenverkehrsordnung, und sollen vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer besser schützen. Das berichtet die Tageszeitung Canarias7 am 19. August 2026 unter Berufung auf die Verkehrsbehörde DGT.
Foto: Stephen Craven, CC BY-SA 2.0 (Symbolbild).
Für Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wie für Urlauber, die vor Ort mit dem Mietwagen oder dem Rad unterwegs sind, ändert sich an mehreren Stellen etwas Konkretes: an den Ampeln, im Umgang mit Radfahrern und bei der Anschnallpflicht für Berufsfahrer. Andere Neuerungen sind ausdrücklich um ein Jahr verschoben worden.
Was sich an den Ampeln ändert
Die auffälligste Neuerung betrifft die Ampeln an Fußgängerüberwegen. Nach der Reform darf laut Canarias7 an einem Überweg das blinkende gelbe Signal für Fahrzeuge künftig nicht mehr gleichzeitig mit dem grünen Signal für Fußgänger leuchten.
Bislang bedeutete das gleichzeitige Blinkgelb, dass Fahrzeuge weiterfahren durften, während Fußgänger bereits Grün hatten – eine Konstellation, die zu Missverständnissen führen konnte. Der DGT zufolge soll die Trennung Verwirrung vermeiden und den Vorrang der Fußgänger klar stärken.
Neue Regeln für Radfahrer
Für Radfahrer bringt die Reform mehr Schutzraum. Sie dürfen laut Canarias7 bevorzugt in der Mitte des Fahrstreifens fahren. Kraftfahrzeuge, die einem Radfahrer im selben Fahrstreifen folgen, müssen einen Mindestabstand von 5 Metern einhalten.
Zusätzlich können Kommunen in Einbahnstraßen, die auf 30 km/h begrenzt sind und nur einen Fahrstreifen haben, den Radverkehr in beide Richtungen erlauben – vorausgesetzt, dies ist entsprechend ausgeschildert. Das eröffnet Städten mehr Spielraum, Radrouten sinnvoll zu verbinden.
Gurtpflicht jetzt auch für Berufsfahrer
Bisher durften bestimmte Berufsfahrer – etwa im Taxi-, Liefer- und Fahrschulverkehr – innerorts auf den Sicherheitsgurt verzichten. Diese Ausnahme entfällt nach Angaben von Canarias7. Betroffene müssen den Gurt künftig jederzeit anlegen.
Ausnahmen gelten nur noch in eng umrissenen Fällen: bei dokumentierten medizinischen Gründen sowie bei bestimmten Manövern wie dem Rückwärtsfahren oder Einparken. Die Regel gilt spanienweit und damit auch für Berufsfahrer auf den Kanaren.
Was erst 2027 kommt
Zwei geplante Pflichten sind ausdrücklich um ein Jahr verschoben worden und treten erst am 1. Oktober 2027 in Kraft. Das betrifft zum einen die Beleuchtungspflicht für persönliche Mobilitätsfahrzeuge, im Spanischen als VMP bezeichnet – dazu zählen E-Scooter.
Zum anderen greift dann die Pflicht zum homologierten Helm für Mopedfahrer. Beide Vorgaben waren zunächst früher vorgesehen, gelten laut Canarias7 nun aber erst ein Jahr später, um Betroffenen mehr Zeit zur Umstellung zu geben.
Was das für Anwohner und Urlauber auf den Kanaren heißt
Da das RGC bundesweit gilt, betrifft die Reform auch die Kanaren in vollem Umfang. Wer hier mit dem Mietwagen fährt, sollte an Fußgängerüberwegen mit klarerem Fußgängervorrang rechnen und beim Überholen von Radfahrern konsequent 5 Meter Abstand halten.
Für Radlerinnen und Radler bedeutet die Position in der Fahrbahnmitte mehr Sichtbarkeit. Die erklärte Absicht der Reform ist es laut DGT, die Regeln an die städtische Mobilität anzupassen und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu stärken. Konkrete Bußgelder oder Namen von Verantwortlichen nennt die Quelle nicht.
Radfahrer dürfen künftig bewusst mittig fahren; wo Kommunen Tempo-30-Einbahnstraßen für beide Richtungen öffnen, gilt das nur mit entsprechender Beschilderung.
Das Wichtigste in Kürze
- Inkrafttreten: 1. Oktober 2026, Reform des Reglamento General de Circulación (laut Canarias7 / DGT)
- Ampeln: kein gleichzeitiges Blinkgelb für Fahrzeuge und Grün für Fußgänger am Überweg
- Radfahrer: bevorzugt Fahrbahnmitte; Kraftfahrzeuge mindestens 5 Meter Abstand im selben Fahrstreifen
- Einbahnstraßen mit Tempo 30: Kommunen können Radverkehr in beide Richtungen erlauben (mit Beschilderung)
- Gurtpflicht: auch für Berufsfahrer jederzeit; Ausnahmen nur medizinisch oder bei Manövern wie Rückwärtsfahren und Parken
- Verschoben auf 1. Oktober 2027: Lichtpflicht für VMP (E-Scooter) und homologierte Helme für Mopedfahrer
FAQ
- Ab wann gelten die neuen Verkehrsregeln?
- Ab dem 1. Oktober 2026 spanienweit und damit auch auf den Kanaren, laut Canarias7 unter Berufung auf den DGT.
- Was ändert sich an den Ampeln?
- Das blinkende Gelb für Fahrzeuge darf am Fußgängerüberweg nicht mehr gleichzeitig mit dem Grün für Fußgänger leuchten, um den Fußgängervorrang zu stärken.
- Welche Regeln gelten künftig für Radfahrer?
- Sie dürfen bevorzugt in der Fahrbahnmitte fahren, Kraftfahrzeuge müssen 5 Meter Abstand halten, und in Tempo-30-Einbahnstraßen können Kommunen Radverkehr in beide Richtungen erlauben.
- Müssen Taxi- und Berufsfahrer jetzt anschnallen?
- Ja. Die bisherige Ausnahme innerorts entfällt; der Gurt ist jederzeit Pflicht, außer bei dokumentierten medizinischen Gründen und Manövern wie Rückwärtsfahren oder Parken.
- Was ist auf 2027 verschoben?
- Die Lichtpflicht für VMP wie E-Scooter und die Pflicht zum homologierten Helm für Mopedfahrer treten erst am 1. Oktober 2027 in Kraft.
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