Was ändert sich für Arbeitswillige ohne Papiere?

Wer beim arraigo sociolaboral einen Antrag stellt, darf vorläufig arbeiten, sobald die Behörde ihn zur Bearbeitung zulässt. So fasst es der Consejo General de Gestores Administrativos zusammen: Das Real Decreto 316/2026 vom 14. April 2026 ändert dafür das spanische Ausländerreglement.

Früher mussten Antragsteller auf die endgültige Entscheidung warten. Heute muss die Zulassungsmitteilung festhalten, dass die Person vorläufig als Angestellte arbeiten darf.

Der Arbeitgeber kann sie danach sofort bei der Seguridad Social (Sozialversicherung) anmelden. Die endgültige Erlaubnis wird aber nur wirksam, wenn das binnen eines Monats nach der Genehmigungsmitteilung geschieht.

Gilt die neue Regel auch für Urlauber und Residenten im Süden?

Für Urlauber und EU-Bürger ändert sich nichts, denn die Regel gilt für Menschen, die ihren Aufenthalt in Spanien erst regeln müssen. Wer als Deutscher länger als drei Monate bleibt, muss sich weiterhin registrieren, das hat mit der neuen Regel nichts zu tun.

Mittelbar berührt sie Betriebe, die Personal suchen. Yeray Castellano, Geschäftsführer des Colegio Oficial de Graduados Sociales de Gran Canaria y Fuerteventura, nannte Landwirtschaft, Gastgewerbe und qualifizierte Stellen als Bereiche mit Bedarf.

Sandra Santana Trujillo, Vizepräsidentin des Colegio, erinnerte zugleich an die Pflichten der Firmen. Wer Ausländer ohne Erlaubnis beschäftigt, riskiert Sanktionen, und Unternehmen müssen wirtschaftliche und administrative Voraussetzungen nachweisen.

Was sagten die Fachleute in Puerto del Rosario?

Santana beschrieb ein Dilemma: Wer eine Arbeit braucht, um seinen Aufenthalt zu regeln, darf oft noch nicht arbeiten. «Das Paradox ist, dass sie in die Schattenwirtschaft gehen», sagte sie laut Fuerteventura Digital.

Als Ausweg nannte sie den Vorvertrag, mit dem eine Firma zusagt, jemanden einzustellen, sobald die Erlaubnis vorliegt. Castellano sagte, es gebe noch «ein Heer von Menschen in Ungewissheit», und meinte Antragsteller, die fristgerecht abgaben und auf die Mitteilung zum Arbeitsbeginn warten.

Die III Jornada de Extranjería (Fachtag zum Ausländerrecht) fand am 29. Oktober 2026 in Puerto del Rosario statt. Es sprachen Carlos Mora Almudí, früherer Generaldirektor für Migration, Francisco Javier Durán Ruiz, Leiter der Oficina de Extranjería von Almería, und César Tolosa Tribiño, Richter am Verfassungsgericht.

Wie lange dauern die Verfahren?

Das Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration meldete am 2. Juli 2026 landesweit 1.174.978 Anträge auf ausserordentliche Regularisierung, 609.737 waren bearbeitet. Die Frist lief vom 16. April bis 30. Juni 2026.

Berechtigt waren Menschen, die vor dem 1. Januar 2026 ohne Papiere in Spanien waren und mindestens fünf Monate ununterbrochen im Land lebten. Auf den Kanaren gab es laut Diario de Avisos 37.525 Anträge, 21.807 in der Provinz Las Palmas und 15.718 in Santa Cruz de Tenerife.

Eine Zahl nur für Fuerteventura liegt nicht vor. Die Ausländerämter sind staatlich, die Kanarische Regierung stellt keine Erlaubnisse aus.

Nach einem Bericht des Senders RTVC vom 8. Mai 2025 arbeiten auf den Kanaren 225 Menschen in diesen Ämtern, rund 125 in Las Palmas und 100 in Santa Cruz de Tenerife. Laut RTVC bearbeiteten die Ämter 2024 mehr als 20.000 Fälle ohne zusätzliches Personal, die Gewerkschaften UGT und CCOO forderten damals mehr Personal.

Was ist noch offen?

Aktuelle Wartezeiten des Ausländeramts für Fuerteventura hat bisher keine offizielle Stelle veröffentlicht. Auch zu Gebühren und zur Frage, wer sie zahlt, fand die Recherche nichts Gesichertes.

Ob das Colegio in Puerto del Rosario konkrete Forderungen stellte, etwa nach mehr Personal oder Online-Terminen, geht aus dem Bericht nicht hervor. Einen neuen Starttermin für schnellere Verfahren nannte niemand.

Probleme gibt es laut Santana auch bei Verlängerungen, etwa wegen Berufsverlauf, Beitragszeiten, Unterlagen oder der wirtschaftlichen Lage der Firmen. Die Beratungsseite Ineaf schreibt, die Umsetzung des Reglements sei je nach Region uneinheitlich.

Wer betroffen ist, sollte sich beim Ausländeramt oder bei einem Fachverband nach dem eigenen Verfahrensstand erkundigen. Neue Termine sind bisher nicht bestätigt.