Vorerst gerettet: Küstenhaus der Cueva de la Negra entgeht dem Abriss
Das jahrhundertealte Küstenhaus Casa de las Señoras in der Cueva de la Negra, in der Gemeinde Pájara im Gebiet Jandía im Süden von Fuerteventura, ist am Mittwoch, den 26. August 2026, nicht abgerissen worden. Laut Canarias7 fuhren Guardia Civil und Policía Local an den Ort, um den vom Staat angesetzten Abriss zu ermöglichen, und schweres Gerät stand bereits bereit.
Update vom 21. September 2026: Die Küstenbehörde hat angekündigt, das Haus heute zu betreten und für verbotene Nutzungen stillzulegen; die Maßnahmen des Cabildo schützen nur vor einem Abriss. Den aktuellen Stand lesen Sie hier: Cueva de la Negra: Küstenbehörde will heute das Haus der 80-jährigen Eigentümerin stilllegen
Foto: Dario, CC BY-SA 1.0 (Symbolbild).
Nach Momenten der Anspannung wurde der Abriss jedoch nicht vollzogen, und die Lage beruhigte sich wieder. Ausschlaggebend waren die einstweiligen Maßnahmen, die der Cabildo de Fuerteventura am Vortag beschlossen hatte. Wichtig bleibt die Einordnung: Das Haus ist nur „vorerst" gerettet, denn es handelt sich um eine Aussetzung, nicht um eine endgültige Absage.
Der Abriss wurde in letzter Minute gestoppt
Die Demarcación de Costas de Canarias, die staatliche Stelle für das öffentliche Land-Meer-Gebiet, hatte den Abriss der Casa de las Señoras für den 26. August 2026 angesetzt. Laut Canarias7 rückten an diesem Tag Guardia Civil und Policía Local in der Cueva de la Negra an, um den Abriss zu ermöglichen, und die Abrissmaschinen standen vor Ort bereit. Costas hielt den Abriss für notwendig.
Nach Momenten der Anspannung kam es dann nicht zum Abriss, und die Normalität kehrte zurück. Das Gebäude blieb an diesem Tag stehen, obwohl der Termin und das Gerät bereits alles für den Vollzug vorbereitet hatten.
Wie der Abriss aufgehalten wurde
Der ausschlaggebende Faktor waren die einstweiligen Maßnahmen, die der Cabildo de Fuerteventura am Vortag, dem 25. August, über seinen Bereich Patrimonio Cultural angekündigt hatte. Diese Maßnahmen setzten die Arbeiten aus und beriefen sich auf die Gefahr eines irreversiblen Schadens am kulturellen und archäologischen Erbe.
Die Eigentümer hatten diese Maßnahmen am 25. August beantragt. Der Cabildo handelte im Eilverfahren, weil es keine vorherigen denkmalpflegerischen Studien gab. Er stützte sich dabei auf das kanarische Kulturerbegesetz, das den Cabildos erlaubt, dringliche einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Aussetzung von Arbeiten.
Was das Haus ist und warum es zählt
Die Casa de las Señoras ist ein Küstenhaus mit mehr als 150 Jahren Geschichte. Es liegt in der Cueva de la Negra, einer alten Küstensiedlung von Pájara, in der Nähe eines archäologischen Umfelds. Wegen seines Alters und seiner Lage steht es im Mittelpunkt eines Streits zwischen dem staatlichen Küstenrecht und dem Willen der Insel, ein Zeugnis der traditionellen Küstenbesiedlung zu bewahren.
Gerade weil das Gebäude als möglicher Zeuge dieser Vergangenheit gilt, berief sich der Cabildo auf das Risiko eines unwiederbringlichen Verlusts. Ein förmlicher Schutzstatus liegt jedoch, wie die Quellen betonen, nicht vor.
Warum nur „vorerst"
Die Rettung ist ausdrücklich nur eine Rettung „vorerst". Es handelt sich um eine Aussetzung, nicht um eine endgültige Streichung des Abrisses. Costas hat den Abriss nicht freiwillig zurückgenommen, sondern wurde durch die einstweiligen Maßnahmen des Cabildo aufgehalten.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Las Palmas lässt weiterhin die Möglichkeit offen, dass der Abriss letztlich doch stattfindet. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, bleibt der Ausgang unsicher.
Was unsicher bleibt
Die Casa de las Señoras ist nicht förmlich als Kulturgut (Bien de Interés Cultural, BIC) ausgewiesen. Die einstweiligen Maßnahmen verschaffen dem Gebäude Zeit, aber keinen dauerhaften rechtlichen Schutz. Ob daraus eine förmliche Unterschutzstellung wird, ist offen.
Die nächsten Schritte hängen vom Fortgang des Gerichtsverfahrens und von den denkmalpflegerischen Prüfungen ab, die bislang fehlten. Bis dahin bleibt der Fall in der Schwebe, und der Abriss ist rechtlich nicht endgültig vom Tisch.
Die Zuständigkeit für das Kulturerbe liegt bei den Cabildos: Das kanarische Kulturerbegesetz erlaubt ihnen, dringliche Maßnahmen bis hin zur Aussetzung von Arbeiten zu ergreifen.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Las Palmas lässt weiterhin offen, dass der Abriss doch noch erfolgt. Die Casa de las Señoras ist zudem nicht als Bien de Interés Cultural geschützt.
Die wichtigsten Fakten
- Der für den 26. August 2026 von der Demarcación de Costas de Canarias angesetzte Abriss der Casa de las Señoras (Cueva de la Negra, Pájara, Jandía, Fuerteventura) wurde nicht vollzogen (Canarias7)
- Guardia Civil und Policía Local rückten an, um den Abriss zu ermöglichen; die Maschinen standen bereit, doch nach Momenten der Anspannung kehrte die Normalität zurück (Canarias7)
- Ausschlaggebend waren die einstweiligen Maßnahmen, die der Cabildo de Fuerteventura am 25. August über Patrimonio Cultural ankündigte und die die Arbeiten aussetzten
- Die Eigentümer beantragten die Maßnahmen am 25. August; der Cabildo handelte im Eilverfahren wegen fehlender Vorstudien, gestützt auf das kanarische Kulturerbegesetz
- Es ist eine Aussetzung, keine endgültige Absage: Costas verzichtete nicht freiwillig; das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Las Palmas lässt einen Abriss weiter zu
- Die Casa de las Señoras ist nicht förmlich als Bien de Interés Cultural (BIC) geschützt
FAQ
- Wurde die Casa de las Señoras am 26. August abgerissen?
- Nein. Laut Canarias7 rückten Guardia Civil und Policía Local an und die Maschinen standen bereit, doch nach Momenten der Anspannung wurde der Abriss nicht vollzogen und die Lage beruhigte sich.
- Warum kam es nicht zum Abriss?
- Ausschlaggebend waren die einstweiligen Maßnahmen, die der Cabildo de Fuerteventura am 25. August über Patrimonio Cultural ankündigte und die die Arbeiten wegen der Gefahr eines irreversiblen Schadens am Kulturerbe aussetzten.
- Auf welcher Grundlage handelte der Cabildo?
- Auf dem kanarischen Kulturerbegesetz, das den Cabildos erlaubt, im Eilverfahren dringliche einstweilige Maßnahmen bis hin zur Aussetzung von Arbeiten zu ergreifen. Vorherige denkmalpflegerische Studien fehlten.
- Ist das Haus damit endgültig gerettet?
- Nein. Es ist nur „vorerst" gerettet. Es handelt sich um eine Aussetzung, nicht um eine endgültige Absage; das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Las Palmas lässt einen Abriss weiterhin zu.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz?
- Nein. Die Casa de las Señoras ist nicht förmlich als Bien de Interés Cultural (BIC) ausgewiesen; die einstweiligen Maßnahmen verschaffen ihr Zeit, aber keinen dauerhaften rechtlichen Schutz.
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