Küstenbehörde ordnet Abriss der jahrhundertealten Casa de las Señoras an
Die staatliche Küstenbehörde Demarcación de Costas de Canarias hat den Abriss eines jahrhundertealten Küstenhauses angeordnet, das als Casa de las Señoras bekannt ist und auch Cueva de la Negra genannt wird. Es liegt in der Gemeinde Pájara im Gebiet Jandía im Süden von Fuerteventura. Laut Canarias7 und eldiario.es (Canarias Ahora) war der Abriss für Mittwoch, den 26. August 2026, angesetzt.
Foto: Dario, CC BY-SA 1.0 (Symbolbild).
Am Vortag beschloss der Cabildo de Fuerteventura im Eilverfahren einstweilige Maßnahmen, um den Eingriff zu stoppen, während die Eigentümer einen eigenen Antrag stellten. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war öffentlich nicht bestätigt, ob der Abriss vollzogen wurde, ausgesetzt blieb oder von einem Gericht gestoppt wurde.
Die Abrissanordnung und das Datum 26. August
Ausgangspunkt ist ein Verfahren der Demarcación de Costas de Canarias, jener staatlichen Stelle, die die öffentliche Land-Meer-Zone verwaltet. Laut Canarias7 teilte die Küstenbehörde mit, dass der Abriss der Casa de las Señoras am Mittwoch, den 26. August 2026, erfolgen solle. Das löste in den Stunden davor die Reaktion der Inselverwaltungen aus.
Die herangezogenen Quellen nennen die konkreten rechtlichen Grundlagen des Costas-Verfahrens nicht im Detail, sondern verorten es allgemein im Küstenrecht. Das Haus steht in erster Küstenlinie, innerhalb des von der Ley de Costas geregelten Bereichs.
Was die Casa de las Señoras ist
Es handelt sich um ein Küstenhaus mit mehr als 150 Jahren Geschichte. Die Partei Coalición Canaria beschreibt es als das letzte noch stehende bauliche Zeugnis der alten Küstensiedlung Cueva de la Negra, die historisch mit den Fischerfamilien von Jandía verbunden war. Der Bau liegt innerhalb eines alten Siedlungskerns und in der Nähe einer archäologischen Fundstätte.
Wegen seiner Lage und seiner Verbindung zum traditionellen Fischerleben wird ihm von verschiedenen Seiten ein mögliches ethnografisches Interesse zugeschrieben. Dieser Wert stützt sich jedoch nicht auf eine förmliche Unterschutzstellung, sondern auf das Alter und die Rolle innerhalb einer verschwundenen Küstensiedlung.
Die Eilmaßnahmen des Cabildo und der Antrag der Eigentümer
Am 25. August 2026 beschloss der Cabildo de Fuerteventura über seinen Bereich Patrimonio Cultural einstweilige Maßnahmen mit sofortiger Wirkung, um den Abriss zu stoppen. Die Inselinstitution berief sich auf die Gefahr eines irreversiblen Schadens am kulturellen und archäologischen Erbe der Zone und teilte die Entscheidung den zuständigen Verwaltungen mit, nachdem Costas den Termin am 26. August angekündigt hatte.
Der Cabildo erklärte, er habe im Eilverfahren gehandelt, weil es keine vorherigen denkmalpflegerischen Studien zu dem Gebäude gab. Am selben 25. August reichten die Eigentümer des Hauses einen eigenen Antrag auf einstweilige Maßnahmen ein, um den Abriss aufzuhalten.
Der Konflikt um die Ley de Costas
Der Fall steht im Zusammenhang mit der Anwendung der Ley de Costas, die die öffentliche Land-Meer-Zone regelt. Coalición Canaria bringt das Verfahren mit der Art in Verbindung, wie dieses Gesetz auf die traditionellen Küstensiedlungen der Inseln angewandt wird, und kritisiert eine aus ihrer Sicht bestehende Unkenntnis der Zentralregierung über die Besonderheiten dieser kanarischen Siedlungen.
Der Streit stellt einerseits die staatliche Zuständigkeit für die Küste und andererseits den Willen der Insel gegenüber, ein Überbleibsel der Fischersiedlung zu bewahren. Eine ausführliche Reaktion der Küstenbehörde auf die Eilmaßnahmen der Insel geht aus den Quellen bislang nicht hervor.
Was noch offen ist
Die Grenzen des Wissensstandes sind wichtig. Die Casa de las Señoras ist nicht förmlich als Kulturgut (Bien de Interés Cultural, BIC) ausgewiesen: Die Quellen sprechen von einem möglichen Alter und einem möglichen ethnografischen Interesse, nicht von einem anerkannten rechtlichen Schutz. Gerade dieses Fehlen von Studien und rechtlicher Absicherung ist einer der Gründe, warum der Cabildo im Eilverfahren handelte.
Auch der Ausgang ist nicht bestätigt. Zum Redaktionsschluss der zugrunde liegenden Berichte war öffentlich nicht bekannt, ob der für den 26. August vorgesehene Abriss vollzogen, gestoppt oder auf gerichtlichem oder behördlichem Weg ausgesetzt wurde. Das Ergebnis bleibt offen.
Hier sollen sie den Abriss stoppen, um Zeit zu gewinnen und den möglichen denkmal- und archäologischen Wert des Gebäudes zu prüfen, bevor er unwiederbringlich verloren geht.
Zudem ist öffentlich nicht bestätigt, ob der für den 26. August 2026 vorgesehene Abriss vollzogen, gestoppt oder ausgesetzt wurde: Der Ausgang bleibt offen.
Die wichtigsten Fakten
- Die Demarcación de Costas de Canarias ordnete den Abriss der Casa de las Señoras (Cueva de la Negra) in Pájara, Jandía (Fuerteventura), mit Termin 26. August 2026 an (Canarias7; eldiario.es / Canarias Ahora)
- Das Haus ist über 150 Jahre alt und laut Coalición Canaria das letzte stehende bauliche Zeugnis der alten Küstensiedlung Cueva de la Negra, verbunden mit den Fischern von Jandía
- Es liegt innerhalb eines alten Siedlungskerns und in der Nähe einer archäologischen Fundstätte
- Am 25. August 2026 beschloss der Cabildo de Fuerteventura einstweilige Maßnahmen mit sofortiger Wirkung, im Eilverfahren und wegen fehlender Vorstudien
- Die Eigentümer stellten am selben Tag einen eigenen Antrag auf einstweilige Maßnahmen
- Das Verfahren steht im Rahmen der Ley de Costas; Coalición Canaria kritisiert die Unkenntnis der Zentralregierung. Ein BIC-Status ist nicht belegt, ebenso wenig der Ausgang am 26. August
FAQ
- Was ist die Casa de las Señoras?
- Ein über 150 Jahre altes Küstenhaus in Pájara (Jandía, Fuerteventura), auch Cueva de la Negra genannt, das laut Coalición Canaria mit den Fischerfamilien von Jandía verbunden ist.
- Wer hat den Abriss angeordnet?
- Die Demarcación de Costas de Canarias, die staatliche Stelle für die öffentliche Land-Meer-Zone, über ein Verfahren im Rahmen der Ley de Costas, laut Canarias7 und eldiario.es.
- Was hat der Cabildo de Fuerteventura getan?
- Er beschloss am 25. August 2026 über den Bereich Patrimonio Cultural einstweilige Maßnahmen mit sofortiger Wirkung, um den Abriss zu stoppen, und berief sich auf die Gefahr eines irreversiblen Schadens.
- Steht das Haus als Kulturgut unter Schutz?
- Nein. Die Quellen sprechen von einem möglichen Alter und einem möglichen ethnografischen Interesse, aber nicht von einer förmlichen Einstufung als Bien de Interés Cultural.
- Wurde am 26. August tatsächlich abgerissen?
- Das ist öffentlich nicht bestätigt. Zum Redaktionsschluss war nicht bekannt, ob der Abriss vollzogen, gestoppt oder ausgesetzt wurde. Das Ergebnis bleibt offen.
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