Angekündigt im August, gebucht erst jetzt — Fenster noch offen
Als der Cabildo am 6. August das Antragsfenster öffnete, war von rund 3,5 Millionen Euro die Rede. In den Ausschreibungstexten vom 30. Juli 2026 standen aber nur 121.385,68 Euro für das Studium außerhalb der Insel und 100.000,00 Euro für das auf der Insel; der Rest war als „zusätzlicher Betrag“ nach Artikel 58.2 a) der Durchführungsverordnung zum Subventionsgesetz angekündigt, wirksam erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Genau das geschah am 16. September, und die Rechnung geht auf: 3.471.385,68 Euro. Eine Krediterhöhung eröffnet keine neue Antragsfrist — das ursprüngliche Fenster ist aber offen und endet am Freitag, dem 25. September 2026. Die Antragsplattform führte beide am 19. September weiterhin als „Plazo ABIERTO“; eingereicht wird nur über becas.cabildofuer.es, nicht über die sede electrónica. Die Sätze staffeln sich nach Punkten: auf der Insel 200,00 bis 1.200,00 Euro, außerhalb 700,00 bis 2.800,00 Euro. Verlangt werden DNI oder NIE, eine Meldebescheinigung über mindestens ein Jahr und die Steuererklärung 2025 aller Haushaltsmitglieder. Am 9. September folgte eine erste Teilentscheidung: 47 Studierende, 120.200 Euro.
Die drei neuen Beihilfen — und wer sie bekommt
Die Sprachreise ist die größte Einzelsumme: 3.997,00 Euro je Platz bei 25 Plätzen. Sie richtet sich an Jugendliche, die im Schuljahr 2025/2026 auf Fuerteventura die 3. Klasse der ESO abgeschlossen haben, seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen auf der Insel gemeldet sind, die spanische oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und deren Haushaltseinkommen unter den Grenzen aus Artikel 56 der Förderrichtlinien bleibt. Die Wohnheimbeihilfe gilt für Schüler, die 2026/2027 in einem öffentlichen Wohnheim auf der Insel wohnen. Die Mobilitätsbeihilfe geht an Studierende spanischer Hochschulen, die bereits für Erasmus, SICUE oder Ähnliches ausgewählt wurden; auch hier gelten zwei Jahre Meldung. Alle drei laufen im Wettbewerbsverfahren: Es entscheidet die Punktzahl, nicht das Eingangsdatum.
Die Frist: 15 Werktage, zwei Feiertage mittendrin
Alle drei neuen Ausschreibungen nennen dieselbe Formel: 15 Werktage (días hábiles) ab dem Tag nach der Veröffentlichung. Gezählt wird ab Donnerstag, dem 17. September; Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nach Artikel 30.2 des Gesetzes 39/2015 nicht mit. Der erste Feiertag ist unstrittig: Freitag, der 18. September 2026, ist im kanarischen Arbeitskalender der Inselfeiertag Nuestra Señora de la Peña. Damit scheidet der 7. Oktober als Fristende aus, und die Zählung endet am Donnerstag, dem 8. Oktober. Der zweite ist heikler: Mittwoch, der 7. Oktober 2026, ist Ortsfeiertag in Puerto del Rosario — am Sitz des Cabildo. Artikel 30.6 bestimmt, dass ein Tag, der in der Gemeinde des Antragstellers oder am Sitz der Behörde arbeitsfrei ist, „in jedem Fall“ als arbeitsfrei gilt. Zählt man ihn heraus, endet die Frist am Freitag, dem 9. Oktober. Zwei belastbare Daten, nicht eines.
Warum das auf Fuerteventura mehr wiegt
Fuerteventura hat keine eigene Universität, nur Sekundarstufe, Berufsausbildung und ein UNED-Zentrum; für fast jeden Präsenzstudiengang heißt studieren, die Insel zu verlassen. Wie viele das sind, ist öffentlich schlecht belegt. Die jüngste zuordenbare Zahl stammt aus einem Bericht des Cabildo, zitiert von der Zeitung Diario de Fuerteventura am 21. Juli 2020: 400 Studierende von der Insel an der Universidad de La Laguna, 669 an der Universidad de Las Palmas de Gran Canaria. Eine neuere amtliche Aufschlüsselung nach Herkunftsinsel haben wir nicht gefunden. Dass das Problem bleibt, steht beim Cabildo selbst: Das Plenum forderte am 31. Juli 2026 einen Inselplan für Hochschulinfrastruktur und ein Netz von Studierendenwohnheimen. Die Verteilung der 3,25 Millionen passt dazu: Mehr als zwei Drittel gehen an die, die wegmüssen.