GRAN CANARIA · JUSTIZ

Gran Canaria: Schönheitschirurg wegen fehlender Aufklärung verurteilt

Eine Zivilkammer in Las Palmas de Gran Canaria hat einen Schönheitschirurgen, die Gesellschaft, über die er tätig war, sowie dessen Versicherer dazu verurteilt, einer Patientin gemeinsam 40.022,47 Euro Schadensersatz zu zahlen. Das berichtet die Tageszeitung Canarias7 am 23. August 2026. Der Grund liegt nach Auffassung des Gerichts nicht in einem Fehler bei der Operation selbst, sondern in einer mangelhaften Aufklärung: Die Patientin sei nicht in der gebotenen, persönlich zugeschnittenen Weise über die statistisch häufigen Risiken des Eingriffs informiert worden.

23. August 2026 · Von Julia Roca Bethencourt · 6 Min.
Operationssaal (Symbolbild)

Foto: Unknown photographer, National Cancer Institute, Public domain (Symbolbild).

Zuständig war laut Canarias7 die Sección Civil nº 14 des Tribunal de Instancia von Las Palmas de Gran Canaria. Aus Rücksicht auf die Betroffenen werden hier weder die Patientin noch der Arzt namentlich genannt; auch die Quelle nennt sie nicht.

Das Urteil

Nach den von Canarias7 wiedergegebenen Angaben verurteilte das Gericht den Chirurgen, das Unternehmen, über das er praktizierte, und dessen Haftpflichtversicherung gesamtschuldnerisch zu einer Entschädigung von 40.022,47 Euro. Die drei Beklagten haften damit gemeinsam für diesen Betrag.

Der Fall ist ein zivilrechtliches Verfahren um Schadensersatz. Es geht ausdrücklich um die Verletzung der Aufklärungspflicht, nicht um einen nachgewiesenen handwerklichen Fehler bei der Operation. Diese Unterscheidung ist zentral, um das Urteil richtig einzuordnen.

Der Eingriff

Bei der Operation handelte es sich laut Canarias7 um eine kombinierte Brustvergrößerung und -straffung (spanisch: mamoplastia de aumento y elevación) zusammen mit einer Fettabsaugung. Der Eingriff wurde am 25. August 2022 in der clínica La Paloma vorgenommen.

Die Patientin zahlte dafür nach dem Bericht 8.685 Euro. Die zugesprochene Entschädigung von 40.022,47 Euro liegt deutlich über diesem Betrag; die genaue Höhe bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Der Kern: die Aufklärungspflicht

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Patientin nicht individuell und verständlich über die statistisch häufigen Risiken des kombinierten Eingriffs aufgeklärt worden war. Eine wirksame Einwilligung — auf Spanisch consentimiento informado — setzt genau das voraus: eine auf den konkreten Fall zugeschnittene Information über die zu erwartenden Risiken.

Nach der von Canarias7 dargestellten Begründung genügte die erteilte Aufklärung diesem Maßstab nicht. Damit war die Einwilligung der Patientin nicht auf einer ausreichenden Grundlage erteilt — unabhängig davon, wie die Operation technisch verlaufen ist.

Was consentimiento informado bedeutet

Der consentimiento informado ist die informierte Einwilligung. Vor einem Eingriff müssen Patientinnen und Patienten in verständlicher Form über Art, Nutzen, Alternativen und vor allem die Risiken der Behandlung aufgeklärt werden. Erst auf dieser Grundlage können sie wirksam zustimmen.

Bei planbaren, nicht dringend notwendigen Eingriffen — wie in der ästhetischen Chirurgie — gilt für die Aufklärung allgemein ein besonders sorgfältiger Maßstab, weil keine medizinische Notlage besteht, die eine Abkürzung rechtfertigen würde. Ein unterschriebenes Standardformular allein ersetzt das persönliche Aufklärungsgespräch nicht.

Was der Fall für Patientinnen und Patienten bedeutet

Für Patientinnen und Patienten unterstreicht der Fall, wie wichtig eine gründliche Aufklärung vor kosmetischen Eingriffen ist. Wer eine Operation plant, sollte auf einem ausführlichen Gespräch über Nutzen und Risiken bestehen und offene Fragen vorab klären.

Rechtlich zeigt das Urteil, dass eine unzureichende Aufklärung selbst dann zu Schadensersatz führen kann, wenn zu einem handwerklichen Fehler bei der Operation nichts festgestellt wird. Die hier genannten 40.022,47 Euro beziehen sich allein auf diesen Fall und lassen sich nicht verallgemeinern.

Vor einem geplanten Eingriff: Bestehen Sie auf einem persönlichen Aufklärungsgespräch, in dem Nutzen, Alternativen und die häufigen Risiken konkret erläutert werden — nicht nur auf einem Formular zum Unterschreiben.
Lassen Sie sich Bedenkzeit einräumen und stellen Sie Ihre Fragen, bevor Sie den consentimiento informado unterschreiben.
Zur Einordnung: Das Urteil betrifft die Verletzung der Aufklärungspflicht — nicht einen nachgewiesenen technischen Fehler bei der Operation. Aus ihm lässt sich kein pauschales Urteil über die Qualität des Eingriffs ableiten.
Alle Angaben stützen sich auf die Berichterstattung von Canarias7 vom 23. August 2026. Patientin und Arzt werden hier — wie in der Quelle — nicht namentlich genannt.

Die wichtigsten Fakten

  • Gericht: Sección Civil nº 14 des Tribunal de Instancia von Las Palmas de Gran Canaria (laut Canarias7, 23. August 2026)
  • Entschädigung: 40.022,47 Euro, gesamtschuldnerisch von Chirurg, Betreibergesellschaft und Versicherer zu zahlen
  • Eingriff: kombinierte Brustvergrößerung und -straffung (mamoplastia de aumento y elevación) plus Fettabsaugung
  • Datum und Ort: 25. August 2022 in der clínica La Paloma
  • Kosten des Eingriffs für die Patientin: 8.685 Euro
  • Rechtlicher Grund: keine individuelle Aufklärung über die statistisch häufigen Risiken — fehlender consentimiento informado

FAQ

Worum geht es in dem Urteil?
Ein Gericht in Las Palmas de Gran Canaria hat einen Schönheitschirurgen, seine Betreibergesellschaft und dessen Versicherer laut Canarias7 zu 40.022,47 Euro Schadensersatz verurteilt, weil eine Patientin nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei.
Wie hoch ist die Entschädigung und wer zahlt sie?
Die Entschädigung beträgt 40.022,47 Euro. Chirurg, Unternehmen und Versicherer haften nach dem Bericht gesamtschuldnerisch, also gemeinsam für den gesamten Betrag.
Was war der eigentliche Grund für die Verurteilung?
Nach Auffassung des Gerichts wurde die Patientin nicht individuell und verständlich über die statistisch häufigen Risiken des Eingriffs informiert. Damit fehlte die Grundlage für eine wirksame Einwilligung (consentimiento informado).
Bedeutet das Urteil, dass die Operation misslungen ist?
Nein. Es handelt sich um ein zivilrechtliches Urteil über die Aufklärungspflicht. Zu einem handwerklichen Fehler bei der Operation trifft die Quelle keine Aussage.
Was ist ein consentimiento informado?
Die informierte Einwilligung: Vor einem Eingriff müssen Patientinnen und Patienten verständlich über Nutzen, Alternativen und Risiken aufgeklärt werden. Erst danach können sie wirksam zustimmen.