Die Fakten auf einen Blick Urteil: 10. November 2025, Sozialgericht Nr. 9 Las Palmas de Gran Canaria
Strafe: 20.000 Euro Entschädigung wegen „erniedrigender Behandlung" / Mobbing
Status: noch nicht rechtskräftig — Berufung zum Obersten Gerichtshof der Kanaren (TSJC) möglich
Im Amt: Konsulin Fatiha El Kamouri, seit September 2022
Kontext: Fünf von sechs lokalen Angestellten zeitweise wegen Angststörungen krankgeschrieben; mehrere Urteile gegen das Konsulat
Quellen: eldiario.es / Canarias Ahora (Iván Suárez), El Independiente, Yabiladi

Es ist ein Fall, der sich über Jahre hinzog und nun ein erstes klares Urteil gefunden hat. Das Sozialgericht Nr. 9 in Las Palmas de Gran Canaria hat das Konsulat des Königreichs Marokko dazu verurteilt, das Mobbing gegen einen langjährigen Angestellten zu beenden und ihm 20.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann eine „erniedrigende Behandlung" erlitten hatte — mit „ständigem Anschreien" und „Kündigungsdrohungen" in einem Klima aus „Schikane, Angst und Beklemmung".

Vom Sachbearbeiter zum Dauerfahrer

Der Angestellte — in den Gerichtsunterlagen anonymisiert — arbeitet seit 2008 im Konsulat. Bis zum Amtsantritt der heutigen Konsulin Fatiha El Kamouri im September 2022 war er für die Kasse, die Wartung und die Aktualisierung der Archive zuständig. Dann änderte sich alles: Er wurde zum persönlichen Fahrer der Konsulin gemacht, die laut der Klage „volle Verfügbarkeit" rund um die Uhr verlangte. In den Zeiten ohne Fahrten durfte er sich nicht im Konsulat mit Kollegen aufhalten, sondern sollte im Wagen warten, bis er gebraucht wurde. Nach seinen Beschwerden wurde er in ein Büro in einem oberen Stockwerk versetzt und seiner Aufgaben faktisch entkleidet — ein „inhaltsleerer Arbeitsplatz".

55.000 Euro abgelehnt — aus Prinzip

Bemerkenswert ist, wie der Mann vorging. Das Konsulat hatte ihm 55.000 Euro Abfindung angeboten, um den Arbeitsvertrag aufzulösen und das Verfahren zu beenden. Er lehnte ab. Sein Ziel war nicht das Geld, sondern die gerichtliche Feststellung des erlittenen moralischen Schadens. Anderthalb Jahre nach der abgelehnten Abfindung hat er dieses Ziel erreicht. Das Gericht senkte die ursprünglich geforderte Summe auf 20.000 Euro, weil die Klage die konkreten Schäden nicht beziffert hatte — hielt die Entschädigung angesichts der langen Krankschreibung und des fortgesetzten Drucks nach seiner Rückkehr aber für angemessen.

Kein Einzelfall

Der Fall steht nicht für sich. Recherchen von eldiario.es / Canarias Ahora, das den Konflikt seit 2023 begleitet, zeichnen das Bild eines tief zerrütteten Betriebsklimas: Von den sechs lokalen Angestellten, die bei Amtsantritt der Konsulin im Konsulat arbeiteten, waren fünf zeitweise wegen Angststörungen krankgeschrieben. Bereits im Dezember 2024 hatten zwei weitere Urteile dem Konsulat Recht-widrigkeiten bescheinigt: In beiden Fällen waren Angestellten ihre Funktionen entzogen worden. Eine Mitarbeiterin mit über dreissig Jahren Erfahrung wurde laut den gerichtlich festgestellten Tatsachen an einen „leeren Tisch ohne Computer, mit ausgestöpseltem Telefon und ohne jegliches Büromaterial" gesetzt.

Der Knackpunkt: keine Immunität im Arbeitsrecht

Über den Einzelfall hinaus berührt die Sache eine grundsätzliche Frage. Konsulate berufen sich in solchen Verfahren gern auf ihre diplomatische Immunität. Doch die spanische Rechtsprechung ist hier eindeutig: In Arbeitsstreitigkeiten mit lokal angestelltem Personal greift keine Immunität. Das Konsulat handelt dann nicht als souveräner Staat, sondern als ganz normaler Arbeitgeber — und unterliegt dem spanischen Arbeitsrecht. Wie konsequent das durchgesetzt werden kann, zeigte zuletzt ein Parallelfall in Murcia: Dort liess die Justiz das Konto des marokkanischen Konsulats pfänden, um eine rechtskräftige Entschädigung wegen sexueller und arbeitsrechtlicher Belästigung durchzusetzen, nachdem das Konsulat monatelang nicht gezahlt hatte.

Auch auf Gran Canaria ist die Vollstreckung ein Thema: Vierzehn Monate nach den Urteilen von Ende 2024 hatte das Konsulat die zugesprochenen Beträge nach Angaben der Beschäftigten noch nicht beglichen. Das Urteil vom November 2025 ist zudem noch nicht rechtskräftig — gegen es kann Berufung beim Obersten Gerichtshof der Kanaren (TSJC) eingelegt werden. Das Konsulat hat sich auf Anfragen von Medien bislang nicht geäussert.

Gut zu wissen: Rechte lokaler Konsulatsangestellter Wer in Spanien bei einem ausländischen Konsulat als örtliche Kraft angestellt ist (in Spanien als „agente local" bezeichnet), arbeitet in der Regel nach spanischem Arbeitsrecht. Bei Konflikten sind die spanischen Sozialgerichte (Juzgados de lo Social) zuständig — die diplomatische Immunität des Staates steht dem nach gefestigter Rechtsprechung nicht entgegen.
Hinweis zur Quellenlage Die ursprünglich kursierende Zahl von „22 Anzeigen" liess sich in der detaillierten Gerichtsberichterstattung nicht bestätigen. Gesichert sind das Urteil über 20.000 Euro (November 2025), zwei weitere Urteile von Dezember 2024 sowie die dokumentierten Krankschreibungen von fünf der sechs lokalen Angestellten. Das Novemberurteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt die Unschuldsvermutung, soweit weitere Vorwürfe nicht gerichtlich festgestellt sind.

Häufige Fragen

Worum geht es in dem Urteil?
Ein Sozialgericht in Las Palmas verurteilte das marokkanische Konsulat im November 2025 wegen „erniedrigender Behandlung" eines Angestellten zu 20.000 Euro Entschädigung und ordnete an, das Mobbing zu beenden.
Ist das Urteil rechtskräftig?
Noch nicht. Gegen das Urteil kann Berufung beim Obersten Gerichtshof der Kanaren (TSJC) eingelegt werden.
Schützt die diplomatische Immunität das Konsulat?
In Arbeitsstreitigkeiten mit lokalem Personal nach gefestigter spanischer Rechtsprechung nicht. Das Konsulat gilt dabei als Arbeitgeber und unterliegt dem spanischen Arbeitsrecht.
Gab es weitere Fälle?
Ja. Bereits im Dezember 2024 ergingen zwei Urteile wegen unrechtmässigen Funktionsentzugs. Fünf von sechs lokalen Angestellten waren zeitweise wegen Angststörungen krankgeschrieben.
Warum lehnte der Kläger 55.000 Euro ab?
Er wollte nicht die Abfindung, sondern die gerichtliche Feststellung des moralischen Schadens. Anderthalb Jahre später bekam er sie.

Stand 15.06.2026. Quellen u. a. eldiario.es / Canarias Ahora (Berichterstattung von Iván Suárez seit 2023), El Independiente und Yabiladi. Das Urteil vom 10. November 2025 ist noch nicht rechtskräftig; es gilt die Unschuldsvermutung. Personennamen von Betroffenen sind anonymisiert.