Welche Anzeigen wurden am 23. Oktober beanstandet?
Die Dirección General de Consumo fordert zwei Onlineplattformen auf, 8.318 Anzeigen zu entfernen. Die Namen der Plattformen nannte sie nicht.
Die Anzeigen boten Unterkünfte als «Mietverträge auf Zeit» an, erlaubten aber Buchungen von weniger als 31 Tagen. Nach den verfügbaren Angaben gilt die Massnahme für ganz Spanien, nicht speziell für die Kanarischen Inseln.
Allein in der Autonomen Gemeinschaft Madrid geht es um 6.772 Anzeigen, davon 6.523 in der Stadt Madrid. Für die Kanaren gibt es keine Zahl, und auch von Preisänderungen, konkreten Schliessungen oder neuen Antragswegen berichten die Quellen nichts.
Welche Regelung gilt seit Oktober für Zeitmieten?
Ein Mietvertrag auf Zeit muss seit 8. Oktober 2026 mindestens 31 Tage dauern, so die zitierten Berichte. Er darf grundsätzlich höchstens zwölf Monate laufen.
Der befristete Zweck, etwa Arbeit, Studium oder eine medizinische Behandlung, muss konkret bestehen und belegt sein. Angebote für höchstens 30 Tage gelten deshalb nicht als gewöhnliche Zeitmiete, sondern als touristische Nutzung.
Wer fälschlich «Zeitmiete» schreibt, betreibt nach Einschätzung der Dirección General de Consumo irreführende und unlautere Werbung. Das kann gegen Artikel 47 des Texto Refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios verstossen.
Welche Folgen hat die Einordnung für Urlauber und Residenten?
Wer wohnt oder dauerhaft hier lebt, darf eine Unterkunft ab 31 Tagen nicht allein wegen der kurzen Dauer als touristische Vermietung bezeichnen. Der Vermieter muss den vorübergehenden Zweck belegen.
Besucher, die bis zu 30 Tage buchen, können von der neuen Einordnung betroffen sein. Konkrete Folgen für kanarische Mietpreise oder Buchungswege nennen die Berichte nicht.
Vermieter und Plattformen wurden über das europäische Verfahren des Digital Services Act formal benachrichtigt. Ab diesem Moment können sie für gemeldete rechtswidrige Inhalte unmittelbar haften.
Welche Sanktionen drohen den Plattformen bei Verstössen?
Löschen oder sperren die Plattformen die Anzeigen nicht, kann Consumo ein Sanktionsverfahren eröffnen. Eine konkrete Geldbusse oder einen verbindlichen Termin zur Entfernung nannte das Ministerium nicht.
Gehandelt hat es schon früher: Gegen Airbnb verhängte Consumo eine Sanktion von 64 Millionen Euro wegen tausender Anzeigen, die nicht der Norm entsprachen. Booking entfernte nach einem offiziellen Ersuchen mehr als 4.000 Anzeigen.
Auch gegen Immobilienvermittler wie Alquiler Seguro gab es Bussen, dort 3,6 Millionen Euro.
Welche Fragen sind nach dem Entfernungsersuchen noch offen?
Noch ist es nur ein Entfernungsersuchen, keine angekündigte Sanktion. Die Namen der Plattformen, die Zahl der betroffenen Anzeigen auf den Kanaren, individuelle Fristen und mögliche Bussgelder sind nicht veröffentlicht.
Die Plattformen müssen die gemeldeten Anzeigen nun löschen oder den Zugang sperren. Danach könnte Consumo Verfahren einleiten.
Wie viele Anzeigen auf den Inseln betroffen sind, bleibt für Vermieter und Urlauber offen. Eine regionale Aufschlüsselung hat das Ministerium bis Freitag nicht veröffentlicht.