Wer erhält den Zuschuss von bis zu 60 Prozent?

Die höchste Förderung von bis zu 60 Prozent gilt für Eigentümergemeinschaften, wie der zuständige Ressortleiter Mariano H. Zapata im Parlament erklärte. Privatpersonen können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für Unternehmen gelten je nach Massnahme 30 bis 45 Prozent, für öffentliche Verwaltungen bis zu 100 Prozent.

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohnhäusern auf den Kanaren. Auch gemeinschaftliche Dach- oder Speicherprojekte von Eigentümergemeinschaften sind förderfähig. Eine allgemeine automatische Anspruchsberechtigung für Mieter nennt die veröffentlichte Wohnförderung nicht.

Die Staatsangehörigkeit ist laut den veröffentlichten Angaben kein Kriterium. Entscheidend sind die Kategorie des Antragstellers und das Projekt auf den Kanaren. Eine besondere Regel für Touristen oder Ferienunterkünfte wird in den vorliegenden Quellen nicht genannt.

Welche Anlagen werden gefördert?

Förderfähig sind Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch, integrierte Projekte aus Effizienzmassnahmen und erneuerbaren Energien sowie Batteriespeicher. Die Speicher erlauben es, einen Teil des tagsüber erzeugten Stroms nachts zu nutzen. Dadurch sinkt die aus dem Netz bezogene Energiemenge.

Für den Wohnsektor sind insgesamt 5.075.461,00 Euro vorgesehen.

Das gesamte Fördervolumen der Ausschreibung beträgt rund 18,4 Millionen Euro.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag musste ab 9.00 Uhr am 25. Mai 2026 gestellt werden. Das war der zweite Werktag nach der Veröffentlichung im BOC Nr. 98 vom 22. Mai 2026. Die Frist endete am 22. Juni 2026.

Privatpersonen konnten den Antrag vorzugsweise online einreichen. Wer nicht über die technischen Mittel verfügte, konnte das Formular ausdrucken, unterschreiben und bei einer staatlichen Registrierungsassistenzstelle abgeben.

Die auf der elektronischen Plattform derzeit angezeigten Verfahren betreffen teilweise nur noch die Begründung beziehungsweise Nachweisführung, nicht neue Anträge. Ein Verfahren nennt als Ende für Nachweisdokumente den 31. Dezember 2026.

Was bedeutet das für Eigentümer und Ferienimmobilien?

Eigentümer können eine Förderung bis zur genannten Obergrenze der förderfähigen Kosten erhalten. Der Eigenanteil, nicht förderfähige Kosten und die konkrete Förderhöhe hängen vom bewilligten Projekt ab. Vor dem Vertragsabschluss sollten Interessenten die konkrete Ausschreibung prüfen.

Für Eigentümergemeinschaften lohnt sich der gemeinsame Antrag besonders. Sie können bis zu 60 Prozent erhalten und gemeinschaftliche Dach- oder Speicherprojekte umsetzen. Das macht den Eigenverbrauch auch für Bewohner von Mehrfamilienhäusern ohne eigene Dachfläche möglich.

Für Ferienimmobilien nennen die veröffentlichten Angaben keine eigene Förderlinie. Die Wohnförderung knüpft an die Kategorie des Antragstellers und das Projekt an, nicht an die spanische Staatsangehörigkeit. Eine ausdrückliche Förderung für viviendas vacacionales wird in den Quellen nicht erwähnt.

Wie entwickelt sich der Solarausbau auf den Kanaren?

Nach Daten der kanarischen Regierung vom Juni 2026 gab es im Archipel Anlagen zum fotovoltaischen Eigenverbrauch.

Mehr als 24.000 Anlagen befinden sich auf Dächern und Terrassen, wie Mariano H. Zapata betonte.

Was ist noch offen?

Die Quellen nennen keinen individuellen Höchstbetrag pro Photovoltaikanlage. Auch eine verbindliche Bewilligungsdauer ist nicht veröffentlicht. Eine vollständige Liste der technischen Anforderungen fehlt ebenfalls.

Unklar bleibt, ob nach dem 22. Juni 2026 noch neue Anträge möglich sind. Für bereits bewilligte Projekte bleibt die fristgerechte Nachweisführung massgeblich. Ein Verfahren nennt als Ende für Nachweisdokumente den 31. Dezember 2026.

Die Regierung will nach den Worten von Mariano H. Zapata die Zahl der Haushalte mit Eigenverbrauch weiter erhöhen. Dazu sollen Informationen und Begleitung zu den verfügbaren Hilfen ausgebaut werden. Einen neuen Antragstermin nannte die Consejería bis Freitag nicht.