Was bedeutet das Verfahren für Mieter und Besucher?

Seit dem 15. Oktober 2026 können Bürger die Antragsunterlagen und den vorgeschlagenen Massnahmenplan prüfen. Die Unterlagen stehen im Beteiligungsportal der kanarischen Regierung unter der Consejería de Obras Públicas, Vivienda y Movilidad bereit.

Bis zum 12. November 2026 können Einwendungen eingereicht werden. Das geht elektronisch über das dortige Formular oder für Privatpersonen persönlich bei Registraturstellen der kanarischen Regierung.

Für Mieter, Expats und Besucher ändern sich vorerst weder Preise noch Aufenthalts-, Miet- oder Buchungsregeln. Es gibt keine angekündigten Schliessungen oder Antragsfristen ausser der Möglichkeit, eine Einwendung einzureichen.

Welche Zahlen nennt das Rathaus?

Nach Angaben des Rathauses beträgt die durchschnittliche Belastung der Haushalte durch Miete und grundlegende Wohnkosten 30,97 Prozent des Haushaltseinkommens. Der im staatlichen Wohnraumgesetz verwendete Schwellenwert liegt bei 30 Prozent.

Die durchschnittlichen Mieten stiegen zwischen 2019 und 2024 um 29,4 Prozent. Die Quelle sagt nur, dass die Mieten fast zehn Punkte über dem Verbraucherpreisindex stiegen, was damit vereinbar ist.

Die Distrikte, in denen der Aufwand 30 Prozent oder mehr erreicht, konzentrieren laut dem städtischen Dossier etwa 77 Prozent der Gemeindebevölkerung.

Wie lief das Verfahren bisher?

Das Rathaus stellte am 10. Mai 2024 erstmals den Antrag, das Verfahren einzuleiten. EFE/Canarias Ahora sagen nur, dass die Stadt im Januar 2025 ergänzende technische Unterlagen übermittelte.

Nach Nachforderungen lieferte die Stadt die angeforderten Unterlagen laut EFE im Februar 2026 an die Consejería. Das Instituto Canario de la Vivienda prüfte die Dokumentation und bestätigte, dass die Bearbeitung der öffentlichen Konsultation fortgesetzt werden kann.

Das Verfahren stützt sich auf das Dekret dringender Massnahmen für den Wohnungsbau auf den Kanaren.

Was könnte eine Ausweisung ändern?

Eine endgültige Ausweisung könnte die Anwendung wohnrechtlicher Instrumente ermöglichen. Dazu gehören Begrenzungen bei bestimmten Mieterhöhungen und weitere Massnahmen des eingereichten städtischen Plans.

Sie führt jedoch nicht automatisch ab dem 15. Oktober zu einem einheitlichen Mietpreisdeckel. Konkrete Höchstbeträge, neue Pflichten für Vermieter oder Regeln für Ferienwohnungen sind in den vorliegenden Informationen noch nicht festgelegt.

Die Ausweisung betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Las Palmas de Gran Canaria, nicht nur einzelne Stadtviertel.

Wer entscheidet und was ist noch offen?

Zuständig für die Entscheidung ist die kanarische Regierung über das Instituto Canario de la Vivienda (ICAVI). Nach Ablauf der Frist prüft das ICAVI die Einwendungen und antwortet auf die einzelnen Vorschläge.

Danach wird vom Rathaus ein Bericht zu den Einwendungen angefordert. Erst anschliessend entscheidet die kanarische Regierung über Annahme oder Ablehnung des Antrags.

Offen ist, ob die kanarische Regierung die Ausweisung genehmigt oder das Verfahren ablehnt und archiviert. Ein verbindliches Entscheidungsdatum wurde bislang nicht genannt.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer eine Einwendung einreichen möchte, kann dies bis zum 12. November 2026 tun. Die Unterlagen stehen im Beteiligungsportal der kanarischen Regierung bereit.

Elektronische Einwendungen sind über das dortige Formular möglich. Privatpersonen können sie ausserdem persönlich bei Registraturstellen der kanarischen Regierung oder nach den Verfahren des Gesetzes 39/2015 einreichen.

Für alle anderen ändert sich vorerst nichts. Es gibt keine neuen Preise, Pflichten oder Fristen, die ab dem 15. Oktober gelten.