Was wird in Puerto de la Cruz konkret vorgeschlagen?

Der Ayuntamiento de Puerto de la Cruz (Gemeindeverwaltung) arbeitet an einer kommunalen Verordnung für viviendas vacacionales (Ferienwohnungen). Das zuständige Ressort Ciudad Sostenible wird von Concejal David Hernández geleitet. Die Verordnung soll die lokale Regelung an das kanarische Gesetz 6/2025 anpassen.

Das städtische Konsultationsdokument schlägt vor, mindestens 90 Prozent der Wohnbaukapazität des Gemeindegebiets für dauerhaftes Wohnen zu reservieren. Dieser Prozentsatz ist als allgemeines Kriterium für die künftige Verordnung vorgesehen. Er muss im weiteren Verfahren technisch begründet werden.

Die Stadt plant ausserdem eine Zoneneinteilung. Besonders vulnerable Wohnviertel sollen identifiziert werden. Dort will die Stadt prüfen, wie touristische Unterkünfte mit dem Schutz der Nachbarschaft und der Verfügbarkeit von Dauerwohnraum vereinbar sind.

Vorgesehen sind auch Verbote für die touristische Nutzung von geschützten Wohnungen während der ersten zehn Jahre nach ihrer Qualifizierung. Dasselbe gilt für Gebäude ohne die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit.

Wo konzentrieren sich die Ferienwohnungen?

In Puerto de la Cruz gibt es rund 2.300 registrierte Ferienwohnungen, wie Concejal David Hernández erklärte. Ein Teil der tatsächlich touristisch genutzten Wohnungen ist nach Angaben der Stadt nicht registriert.

Die Zahl der nicht registrierten Wohnungen ist unbekannt. Hernández wies darauf hin, dass nur ein geringer Prozentsatz der registrierten Wohnungen über ein positives Gutachten verfügt. Der Rest hat diese positive Bewertung nicht.

Die Stadt stellt ausserdem fest, dass grosse Eigentümer und Unternehmen zahlreiche Ferienwohnungen in der Stadt konzentrieren. Diese Konzentration soll bei der künftigen Regulierung berücksichtigt werden. Die Verfügbarkeit von Wohnraum für die dauerhafte Nutzung gehört laut Stadt zu den wichtigsten sozialen Anliegen.

Was bedeutet das für Eigentümer und Betreiber?

Bestehende Ferienwohnungen werden durch die Konsultation nicht automatisch stillgelegt. Welche bereits betriebenen Wohnungen weitergeführt werden dürfen, soll erst die spätere Verordnung klären. Eine konkrete neue Pflicht, Gebühr oder Schliessung ist bislang nicht beschlossen.

Die kanarische Gesetzgebung verlangt, dass mindestens 90 Prozent der Wohnbaukapazität beziehungsweise der bestehenden und geplanten Wohnungen dem Wohnzweck vorbehalten bleiben. Die kommunale Planung kann festlegen, in welchen Gebieten touristische Wohnungen zulässig oder ausgeschlossen sind. Sie kann auch einen niedrigeren Anteil als das allgemeine Maximum von 10 Prozent vorsehen.

Wie können sich Bewohner und Expats beteiligen?

Die Konsultation läuft zehn Tage ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Ankündigung auf der städtischen Website. Bewohner, Organisationen, Unternehmen, Eigentümer und betroffene Gruppen können Vorschläge einreichen.

Die Beiträge können sich mit den zu lösenden Problemen befassen, mit der Notwendigkeit der Verordnung, ihren Zielen und möglichen regulatorischen Alternativen. Das Ziel ist es, verschiedene Perspektiven in eine Regelung einzubeziehen, die direkte Folgen für die Wohn- und Tourismuszukunft von Puerto de la Cruz haben wird.

Für Besucher sind kurzfristig keine veröffentlichten Änderungen bei Preisen, Buchungen, Einreise, Aufenthaltsdauer oder Schliessungen bekannt. Die Konsultation betrifft zunächst die künftige Gebietseinteilung und mögliche Einschränkungen der Ferienwohnungsnutzung.

Wird Puerto de la Cruz zur «zona tensionada»?

Die Stadt prüft, ob Puerto de la Cruz die Voraussetzungen für die Erklärung als «zona tensionada» (angespannter Wohnungsmarkt) erfüllt. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Die Stadt will die Verordnung von einer Tragfähigkeitsstudie begleiten lassen. Diese soll die Möglichkeiten und Grenzen des Gemeindegebiets aus ökologischer, sozialer, touristischer und infrastruktureller Sicht analysieren.

Wie geht es nach der Konsultation weiter?

Nach der Konsultation folgen die Ausarbeitung des Entwurfs, die öffentliche Auslegung und die Prüfung von Einwendungen. Anschliessend entscheidet die Stadt über die endgültige Beschlussfassung. Ein genaues Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.

Die Stadt muss noch festlegen, welche Zonen touristische Wohnungen zulassen, welcher Prozentsatz dort gilt und wie Altbestände behandelt werden. Auch die Zahl potenziell betroffener Wohnungen ist noch nicht veröffentlicht.

Concejal David Hernández erklärte, die Initiative antworte auf die Notwendigkeit, den lokalen Rechtsrahmen angesichts der Ausbreitung dieser Unterkunftsform zu aktualisieren. Puerto de la Cruz wolle sich damit einen aktualisierten Rechtsrahmen geben, um das Wachstum der Ferienvermietung zu ordnen.