Die Kanaren gehören für digitale Nomaden längst zu den beliebtesten Zielen Europas. Las Palmas de Gran Canaria taucht Jahr für Jahr in den Ranglisten der besten Remote-Work-Städte auf — und das aus guten Gründen: mildes Klima das ganze Jahr, dieselbe Zeitzone wie das spanische Festland und Portugal, schnelles Internet und eine wachsende Coworking-Szene direkt am Meer.
Wer länger als drei Monate bleiben will, braucht allerdings mehr als ein Touristenvisum. Genau hier kommt das Visum für digitale Nomaden ins Spiel, das Spanien seit 2023 anbietet. Es macht das Arbeiten aus der Ferne für ausländische Auftraggeber legal — und öffnet die Tür zu einem längeren Leben auf den Inseln.
Wer das Visum bekommt
Das Visum richtet sich an Menschen von außerhalb der EU, die aus der Ferne arbeiten. Zwei Wege gibt es: als Angestellte einer Firma außerhalb Spaniens (das Arbeitsverhältnis sollte mindestens drei Monate bestehen, die Firma seit über einem Jahr) oder als Freelancer. Freiberufler dürfen auch spanische Kunden haben, aber höchstens 20 % ihres Einkommens damit erzielen.
Dazu kommt der Nachweis der Qualifikation: ein Hochschulabschluss oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Feld.
Wie viel du verdienen musst
Das Mindesteinkommen liegt bei rund 2.850 € im Monat, also 200 % des spanischen Mindestlohns. Wer Familie mitbringt, muss mehr nachweisen: für den Partner etwa 1.070 € zusätzlich, für jedes weitere Familienmitglied rund 360 € im Monat. Belegt wird das über Arbeitsverträge, Rechnungen und Kontoauszüge.
So läuft der Antrag
Du hast zwei Möglichkeiten: den Antrag beim spanischen Konsulat in deinem Heimatland stellen — dann bekommst du zunächst ein Jahr — oder direkt in Spanien bei der zuständigen Stelle (UGE), während du als Tourist im Land bist. Der Weg über Spanien bringt gleich eine Aufenthaltskarte für bis zu drei Jahre. Gebraucht werden Reisepass, Arbeitsvertrag oder Auftragsnachweise, ein Führungszeugnis der letzten fünf Jahre (mit Apostille und Übersetzung), eine private Krankenversicherung ohne Selbstbehalt und mit Rücktransport sowie die Einkommensnachweise.
Steuern und das Kleingedruckte
Ein großer Pluspunkt ist die sogenannte Beckham-Regel: Angestellte können auf Antrag einen Pauschalsatz von 24 % auf ihr Einkommen bis 600.000 € zahlen, statt der normalen, höheren Sätze. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der Sozialversicherung gestellt werden.
Häufige Fragen
- Kann ich das Visum als Angestellter und als Freelancer bekommen?
- Ja. Angestellte arbeiten für eine Firma außerhalb Spaniens, Freelancer dürfen bis zu 20 % ihres Einkommens mit spanischen Kunden erzielen.
- Wie hoch ist das Mindesteinkommen?
- Rund 2.850 € im Monat für eine Person, mehr für mitreisende Familie.
- Wie lange gilt das Visum?
- Ein Jahr über das Konsulat oder bis zu drei Jahre, wenn du den Antrag in Spanien stellst. Verlängerung ist möglich.
- Führt das Visum zu einem dauerhaften Aufenthalt?
- Nach fünf Jahren durchgehendem legalem Aufenthalt kannst du die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
- Warum die Kanaren?
- Mildes Klima, europäische Zeitzone, gutes Internet und eine lebendige Nomaden-Szene — vor allem in Las Palmas.
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Bedingungen können sich ändern; für deinen Fall solltest du eine Fachanwältin, einen Fachanwalt oder eine Gestoría hinzuziehen.
