Die Kanaren leben vom Tourismus — und gleichzeitig fehlt vielen Einheimischen bezahlbarer Wohnraum. Aus diesem Spannungsfeld ist ein Gesetz entstanden, über das monatelang gestritten wurde: die Ley 6/2025. Sie ordnet die Ferienvermietung neu und soll verhindern, dass Wohnungen reihenweise aus dem normalen Wohnungsmarkt verschwinden.

Für dich heißt das: Ob du eine Wohnung besitzt und vermieten willst, ob du als digitaler Nomade länger bleibst oder einfach ein paar Wochen Urlaub buchst — die neuen Regeln berühren dich an der einen oder anderen Stelle. Hier kommt die entspannte Version.

Was das Gesetz vorsieht

Der Kern ist eine Quote: In jedem Gebiet sollen mindestens 90 % der Wohnungen dem Wohnen vorbehalten bleiben, höchstens 10 % dürfen touristisch vermietet werden. Auf den grünen Inseln La Palma, La Gomera und El Hierro liegt die Grenze bei 20 %.

Dazu kommen weitere Bausteine: Neubauten dürfen erst zehn Jahre nach Fertigstellung als Ferienwohnung genutzt werden, eine Lizenz gilt fünf Jahre und muss danach erneuert werden. Steht eine Wohnung länger als ein Jahr leer, erlischt die Genehmigung.

Wenn du selbst vermieten willst

Jede Ferienwohnung braucht eine regionale VV-Registrierung (vivienda vacacional). Ob deine Wohnung überhaupt in Frage kommt, hängt von der Zone ab: Die Inselräte teilen Gebiete in „apta" (erlaubt), „mit Auflagen" und „no apta" (nicht erlaubt) ein. Liegt deine Wohnung in einer erlaubten Zone und erfüllt die Standards, dauert die Anmeldung meist vier bis zwölf Wochen.

Tipp Kläre die Zonen-Einstufung und die Regeln deiner Eigentümergemeinschaft, bevor du eine Wohnung zum Vermieten kaufst. Das erspart dir teure Überraschungen.

Wenn du in einer Eigentümergemeinschaft wohnst

Ein wichtiger Punkt für viele Eigentümer: Die Gemeinschaft kann die Ferienvermietung im Haus mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit (60 %) untersagen. Sie darf zudem einen Aufschlag von bis zu 20 % auf die Gemeinschaftskosten für vermietete Wohnungen beschließen. Wer eine ältere Lizenz aus dem Jahr 2015 hält, kann innerhalb von fünf Jahren eine Erklärung abgeben, um die touristische Nutzung zu sichern.

Und wenn du nur mieten willst?

Auch als Gast oder Langzeitmieter spürst du die Wirkung: In beliebten Orten wird das Angebot an legalen Ferienwohnungen knapper, dafür einheitlicher in der Qualität. Buche im Zweifel nur bei Anbietern mit gültiger Lizenznummer — seriöse Inserate geben sie an.

Vorsicht Wohnungen ohne gültige VV-Lizenz können jederzeit vom Netz genommen werden. Im schlimmsten Fall steht deine Buchung kurz vor der Anreise ohne Dach da. Frag im Zweifel nach der Registrierungsnummer.

Häufige Fragen

Darf ich meine Wohnung noch als Ferienwohnung vermieten?
Ja, wenn sie in einer erlaubten Zone liegt, die Standards erfüllt und die Quote im Gebiet nicht ausgeschöpft ist. Eine VV-Registrierung ist Pflicht.
Gilt das auch für Neubauten?
Neu gebaute Wohnungen dürfen erst zehn Jahre nach Fertigstellung touristisch vermietet werden.
Kann meine Eigentümergemeinschaft die Vermietung verbieten?
Ja, mit einer Mehrheit von drei Fünfteln (60 %) kann sie die Ferienvermietung im Gebäude untersagen.
Was passiert bei illegaler Vermietung?
Es drohen Bußgelder von 1.500 bis 300.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.
Ändert sich für mich als Urlauber etwas?
Vor allem, dass du auf die Lizenznummer achten solltest. Buche nur bei registrierten Unterkünften.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall solltest du eine Fachanwältin, einen Fachanwalt oder eine Gestoría hinzuziehen.