Es ist ein Hilferuf, der die Runde macht: Die sogenannten „Apartamenteros“ im Süden Gran Canarias sehen ihre Existenzgrundlage bedroht. Sie beziffern den Einbruch ihres Geschäfts auf satte 24 Prozent. Diese Zahl steht im Raum, auch wenn die genaue Messgröße – ob es sich um Umsatz, Buchungen oder Auslastung handelt – nicht im Detail benannt wird. Klar ist jedoch die Botschaft: Der Druck durch Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile nehme immer weiter zu und treibe viele private Vermieter in die Enge.

Hinter dieser dramatischen Zahl verbirgt sich ein grundlegender Konflikt, der die Kanarischen Inseln seit Jahren beschäftigt. Es geht um die Frage: Dürfen Apartments in touristisch ausgewiesenen Zonen dauerhaft bewohnt werden, oder müssen sie zwingend der touristischen Vermarktung dienen? Die Apartamenteros, oft Eigentümer einzelner Einheiten in größeren Komplexen, fühlen sich zunehmend gegängelt und mit Sanktionen überzogen. Sie argumentieren, dass die rigide Auslegung der Vorschriften ihnen die wirtschaftliche Grundlage entziehe.

Der schwelende Konflikt: Wohnen oder Tourismus?

Im Kern dreht sich die Auseinandersetzung um das sogenannte Prinzip der „Unidad de Explotación“, der einheitlichen Bewirtschaftung. Die Tourismusgesetze der Kanaren sehen vor, dass ganze Apartmentkomplexe, die auf touristischem Grund errichtet wurden, auch als eine Einheit touristisch betrieben werden müssen. Das bedeutet im Klartext: Ein einzelner Eigentümer kann seine Wohnung nicht einfach privat vermieten oder selbst dauerhaft darin leben, wenn der Rest der Anlage von einem einzelnen Betreiber als Hotel- oder Apartmentanlage geführt wird.

Diese Regelung soll verhindern, dass touristische Zonen schleichend zu reinen Wohngebieten werden – ein Prozess, den Planer und Hoteliers als „Residentialisierung“ bezeichnen und als Gefahr für das touristische Modell der Inseln sehen. Für viele Eigentümer, die ihre Apartments oft vor Jahrzehnten als Altersvorsorge oder Zweitwohnsitz gekauft haben, ist diese Entwicklung ein Schock. Sie sehen sich mit Bußgeldern konfrontiert und können ihre Immobilien nicht mehr so nutzen, wie sie es geplant hatten. Die Folge: Einige ziehen sich vom Markt zurück, was den von den Apartamenteros beklagten Rückgang erklären könnte.

Zahlen, die den Trend untermauern

Die Klage der Apartamenteros über einen 24-prozentigen Geschäftseinbruch wird durch weitere Daten aus der Region gestützt, die auf eine spürbare Marktkontraktion hindeuten. So soll die Zahl der verfügbaren Ferienwohnungen im Süden Gran Canarias im vergangenen Jahr um 8,8 Prozent zurückgegangen sein. Noch deutlicher ist der Rückgang bei den angebotenen Gesamtplätzen, der mit 10,7 Prozent beziffert wird. Diese Zahlen zeichnen das Bild eines Marktes, der unter dem regulatorischen Druck schrumpft.

Es ist ein komplexes Geflecht aus Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Auflagen und der Angst vor Sanktionen, das viele Vermieter zum Aufgeben bewegt. Wer in einer touristischen Zone eine Wohnung besitzt, bewegt sich heute in einem rechtlichen Minenfeld. Die Unsicherheit ist groß, und die Konsequenzen eines Verstoßes können empfindlich sein. Für die Apartamenteros ist die Rechnung einfach: Weniger Einheiten auf dem Markt bedeuten weniger Geschäft, und die strengen Regeln schrecken potenzielle neue Vermieter ab.

Tipp Wer eine Immobilie in einer touristischen Zone der Kanaren kauft oder besitzt, sollte vor jeder Nutzungsänderung zwingend eine rechtliche Prüfung des geltenden Bebauungs- und Tourismusplans vornehmen lassen.

Die Gegenseite: Schutz des Tourismusmodells

Die Befürworter der strengen Regulierung, darunter grosse Teile der Hotellerie und der Tourismusplanung, sehen in der „Residentialisierung“ eine ernsthafte Bedrohung. Ihre Sorge: Wenn in touristischen Komplexen immer mehr Einheiten dauerhaft bewohnt werden, verwässert das Angebot. Die für den Tourismus notwendige Infrastruktur, von Pools bis zu Animationsprogrammen, lässt sich nicht mehr wirtschaftlich betreiben, wenn ein Teil der Anlage zu einem reinen Wohnhaus wird. Dies könne langfristig die Qualität und Attraktivität der Urlaubsdestination gefährden.

Aus planerischer Sicht geht es auch um geordnete Stadtentwicklung. Touristisches Land ist für Hotels und Apartments vorgesehen, Wohnland für Wohnhäuser. Eine Vermischung führe zu Konflikten, etwa bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen wie Schulen oder Gesundheitszentren, die in reinen Touristengebieten nicht in gleichem Masse vorgehalten werden. Der Ombudsmann der Kanaren hat die restriktive Gesetzgebung sogar bereits hinterfragt, was die Tiefe und Komplexität des Konflikts unterstreicht. Es ist ein Ringen um die grundsätzliche Ausrichtung: Soll der Tourismus Vorrang haben, oder müssen die Eigentumsrechte der Einzelnen stärker gewichtet werden?

Wie geht es weiter für Eigentümer und Urlauber?

Für Urlauber, die gerne in einer privaten Ferienwohnung im Süden Gran Canarias übernachten, könnte der Trend spürbare Folgen haben. Ein schrumpfendes Angebot an legal vermietbaren Apartments könnte die Preise für die verbleibenden Einheiten in die Höhe treiben. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, auf unseriöse Angebote zu stossen, die ausserhalb des legalen Rahmens operieren. Der Traum vom Urlaub in einer privaten Wohnanlage könnte so für viele teurer oder komplizierter werden.

Für die betroffenen Eigentümer bleibt die Lage angespannt. Der Ruf nach einer politischen Lösung, die sowohl die Interessen des Tourismussektors als auch die Rechte der einzelnen Wohnungsbesitzer berücksichtigt, wird lauter. Eine klare und verlässliche rechtliche Perspektive ist das, was sich die meisten wünschen. Bis dahin wird der Süden Gran Canarias ein Brennpunkt dieses grundlegenden Zielkonflikts bleiben, der weit über die Insel hinaus für Diskussionen sorgt. Der von den Apartamenteros beklagte Einbruch ist dabei ein lautes Warnsignal in einer festgefahrenen Debatte.

Gut zu wissen Auch wer eine Wohnung in einer touristischen Zone erbt, übernimmt die rechtlichen Nutzungsbeschränkungen und sollte sich umgehend über die aktuelle Rechtslage informieren, um Sanktionen zu vermeiden.

Häufige Fragen

Was genau sind Apartamenteros?
Der Begriff bezeichnet private Eigentümer, die einzelne Apartments in touristischen Komplexen im Süden Gran Canarias besitzen und diese oft selbst vermieten.
Was bedeutet der Geschäftseinbruch von 24% konkret?
Die Apartamenteros nennen diese Zahl für den Rückgang ihres Geschäfts, ohne genau zu spezifizieren, ob es sich um Umsatz, Buchungen oder eine andere Messgrösse handelt.
Was ist das Prinzip der „Unidad de Explotación“?
Es ist eine kanarische Tourismusregel, die vorschreibt, dass ein gesamter Apartmentkomplex auf touristischem Grund von einem einzigen Betreiber einheitlich bewirtschaftet werden muss.
Warum ist die private Nutzung meiner eigenen Wohnung ein Problem?
Wenn Ihre Wohnung in einer touristisch ausgewiesenen Zone liegt, kann die dauerhafte private Wohnnutzung gegen den Bebauungsplan und das Tourismusgesetz verstossen und zu Bussgeldern führen.
Welche Folgen hat das für Urlauber?
Das Angebot an legalen privaten Ferienwohnungen könnte weiter schrumpfen, was zu höheren Preisen und einer grösseren Gefahr durch illegale Angebote führen kann.

Stand der Informationen: August 2026. Die genannten Zahlen und Forderungen basieren auf Angaben der Apartamenteros und aktuellen Berichten zur Marktlage im Süden Gran Canarias.