Was ändert sich für Eigentümer und Gäste in Maspalomas?

Die Consejería de Turismo y Empleo (Tourismusministerium der Kanaren, von der PP geführt) hat ein neues Dekret angekündigt. Es soll vor den Kommunal- und Regionalwahlen im Mai 2027 beschlossen werden, eine feste Frist ist nicht veröffentlicht.

Für Feriengäste und Mieter nennen die bisherigen Berichte keine Änderung. Wer eine Unterkunft in einer Apartmentanlage im Süden gebucht hat, muss nach heutigem Stand nichts tun.

Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung leben, sollen nur die gewöhnlichen Gemeinschaftskosten des Gebäudes zahlen. Dafür müssen sie belegen, dass die Wohnnutzung vor Januar 2017 begann.

Wie dieser Nachweis aussehen soll, hat die Consejería bisher nicht beschrieben. Betroffene sollten deshalb Unterlagen sammeln, die den Beginn der Wohnnutzung vor 2017 zeigen, und den veröffentlichten Text abwarten.

Wer zahlt künftig was in einer Ferienanlage?

Das Dekret würde den Begriff unidad de explotación (Betriebseinheit) durch unidad de operaciones ersetzen. Zugleich soll es vereinheitlichen, wie Eigentümer die Betriebskosten einer Ferienanlage mittragen.

Wer seine Wohnung weiter touristisch nutzt, zahlt direkt in die Betriebskosten ein. Dazu zählen laut der Ankündigung Rezeption, Reinigung und Restaurantpersonal.

Wer eine Wohnung neu in eine Ferienanlage einbringt, trägt die vollen Gemeinschafts- und Servicekosten. Dieselbe Regel soll für die geregelte vivienda vacacional (Ferienwohnung) gelten, nach dem Rahmen vom 13. Dezember 2025.

Konkrete Beträge hat die Consejería nicht veröffentlicht. Damit lässt sich noch nicht sagen, ob ein Eigentümer künftig mehr oder weniger zahlt als heute.

Warum streiten Eigentümer und Regierung seit Jahren?

Der Konflikt geht auf das Tourismusgesetz von 1995 zurück und wurde 2013 mit dem Grundsatz der ausschliesslich touristischen Nutzung verschärft. Eine Regel von 2013 verbot laut Berichten in Tourismuszonen das Wohnen und verlangte, die Wohnung mindestens sechs Monate an einen Veranstalter zu übergeben.

Am 27. Februar 2025 setzte die Consejería de Turismo die Sanktionen gegen Eigentümer aus, die in ihren Apartments wohnen. Die Gemeindeverwaltung von San Bartolomé de Tirajana hatte das verlangt, mehr als 3.000 Akten waren betroffen.

Im April 2026 sagte die Consejera de Turismo, Jéssica de León, im Parlament, 176 Verfahren seien noch offen. 110 davon hätten einen Widerspruch (recurso de alzada), 66 nicht.

Das Gesetz von 2013 verbiete es, die Verfahren auszusetzen, sagte de León. Esther González von Nueva Canarias nannte das Dekret von 2025 ein «fracaso» (Misserfolg) und verwies auf eine Geldbusse von 2.000 Euro.

Die Plattform der betroffenen Eigentümer schätzt die Zahl der Betroffenen auf 70.000. Das ist eine Schätzung der Plattform, keine amtliche Zahl.

Wer entscheidet, und was gilt bereits?

Die Gemeindeverwaltung von San Bartolomé de Tirajana, zu der Maspalomas gehört, ist für Bauleitplanung und kommunale Verordnungen zuständig. Der Cabildo de Gran Canaria (Inselregierung) steuert die touristische Planung und das Prinzip der gestión unificada, bei dem ein Betreiber ein ganzes Tourismusgebäude führt.

Die Consejería arbeitet nach eigenen Angaben mit den Gemeinden daran, Verordnungen und Bebauungspläne anzupassen. Genannt werden San Bartolomé de Tirajana und, wie es heisst, bald Mogán.

Das Gesetz 6/2025 vom 10. Dezember zur nachhaltigen touristischen Nutzung von Wohnungen erschien am 23. Dezember 2025 im BOE (spanisches Staatsamtsblatt). Es verlangt für touristische Nutzung in Wohngebäuden eine vorherige Planungsgenehmigung, die Ausnahme bleiben soll.

Mindestens 90 Prozent müssen Wohnnutzung behalten, auf den grünen Inseln La Palma, La Gomera und El Hierro 80 Prozent. Ob es eine Übergangsregel für Apartments in Ferienanlagen enthält, liess sich nicht klären.

Das kanarische Statistikamt ISTAC zählte im Juli 2026 in seiner experimentellen Statistik 39.678 Ferienwohnungen auf den Kanaren, 15 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Auf Gran Canaria entfielen 21 Prozent des Angebots, einen absoluten Wert nannte die Meldung nicht.

Was ist offen, und was folgt bis Mai 2027?

Offen sind die Nummer des Dekrets, der Termin im BOC und die Rechtsform. Berichte sprechen mal von einem Dekret, mal von einem decreto ley (Dekret mit Gesetzeskraft).

Im August 2026 nannte die Consejería einen Entwurf für ein Dekret mit Gesetzeskraft zur touristischen Bodennutzung nur einen Arbeitsentwurf. Ob er dem jetzt angekündigten Text entspricht, ist nicht bestätigt.

Doris Borrego, Präsidentin von Ascav, will volle Freiheit für Eigentümer, selbst zu vermieten oder einen Betreiber zu nehmen. Maribé Doreste, Präsidentin von PALT, will den nichttouristischen Status erhalten.

Die PSOE warf de León im September 2026 vor, einen Entwurf durchgestochen zu haben. Abgeordneter Gustavo Santana nannte sie «irresponsable» (verantwortungslos) und forderte ihren Rücktritt.

Ob die Sanktionsverfahren in der Zwischenzeit ruhen, ist offen, laut dem Bericht laufen sie weiter. Die Zustimmung wird vor der Wahl im Mai 2027 erwartet, der verbindliche Text erscheint erst mit der Veröffentlichung im BOC.