Was gezahlt wird — und warum rückwirkend
Die 250 Euro sind auf die tatsächlich gezahlte Miete begrenzt: Wer 200 Euro für ein Zimmer zahlt, bekommt 200 Euro. Die praktisch wichtigste Klausel ist Base novena.4 — der Förderzeitraum beginnt rückwirkend im Januar 2025, sofern damals schon ein passender Vertrag bestand; wer später eingezogen ist, startet mit dem Monat, in dem der Vertrag wirksam wurde. Bewilligte bekommen also Geld für längst bezahlte Monate: bei einem durchgehenden Vertrag seit Januar 2025 nach unserer Rechnung bis zu 21 zurückliegende Raten.
Wer antragsberechtigt ist
Base sexta verlangt: bis einschließlich 35 Jahre am Tag des Antrags, spanische, EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit, sonst regulären Aufenthalt, dazu eine regelmäßige Einkommensquelle mit mindestens drei Monaten Erwerbsleben in den letzten sechs Monaten. Die Grenze von 25.200 Euro gilt für alle, die in der Wohnung gemeldet sind, auch ohne Vertrag; beim Zimmer zählt ausdrücklich nur das eigene Einkommen. Ausgeschlossen ist, wer in Spanien eine Wohnung besitzt oder mit dem Vermieter bis zum zweiten Grad verwandt ist.
Die Warteschlange — und wie viele hineinpassen
Das Verfahren ist die concurrencia no competitiva: keine Bewertung, kein Punktesystem. Die Bases gewähren die Hilfe „nach der bloßen Erfüllung der Voraussetzungen", „in der laufenden Reihenfolge des Eingangs im Register". Base segunda.5 sagt, wann Schluss ist: sobald der letzte gültig registrierte Antrag die Summe voll macht; wer zu spät kommt, landet auf einer Reserveliste. Eine Zielzahl nennen weder die Bases noch die Regierung. Unsere eigene Rechnung: 12.878.000 geteilt durch 6.000 ergibt rund 2.146 volle Bewilligungen — eine Untergrenze, denn wer später eingezogen ist, bekommt weniger Monate.
Der Widerspruch im eigenen Dokument
In derselben Resolution, die 900 Euro als Obergrenze setzt, beschreibt das ICV einen Markt oberhalb dieser Grenze. Unter Berufung auf den Barometer des ersten Quartals 2026 des Observatorio del Alquiler, einer Einrichtung der Fundación Alquiler Seguro, nennt es eine Durchschnittsmiete von 1.158 Euro in der Provinz Las Palmas und 1.111 Euro in Santa Cruz de Tenerife. Unter Berufung auf das Observatorio de Emancipación des Consejo de la Juventud de España für das zweite Halbjahr 2025 hält es fest, dass eine freie Mietwohnung Ende 2025 im Mittel 1.176 Euro kostete — 98,7 Prozent des Lohns einer jungen angestellten Person.
So wird der Antrag gestellt
Der Antrag läuft über das Verfahren 7410 der sede electrónica, vorzugsweise elektronisch; daneben bleiben die Wege nach Artikel 16.4 des Gesetzes 39/2015 offen. Beizufügen sind laut Base decimotercera die von allen Haushaltsmitgliedern unterschriebene Erklärung samt Datenfreigabe, eine vollständige Kopie des Vertrags mit ausgewiesener Miete und Zahlungsweg, beim Zimmer ein Nachweis über die Zahl der Zimmer, dazu die Zahlungsbelege ab Beginn des Förderzeitraums. Der Wohnsitz wird über den Meldeschein belegt, und pro Person ist nur ein Antrag zulässig.
Die letzte Runde — und eine Abweichung
Die Bases nennen die Ausschreibung „streng transitorisch", finanziert aus Staatsmitteln von 2025. Nach dem Plan Estatal de Vivienda 2026–2030, angenommen mit dem Real Decreto 326/2026 vom 22. April, höre der Bono Alquiler Joven „auf, als eigenständiges Programm zu existieren", und werde durch eine Linie namens Ayuda al alquiler para la emancipación de las personas jóvenes ersetzt. Ein paralleles nationales Bono zum Kombinieren gibt es demnach nicht. Und eine Abweichung ist zu beachten: Die Pressemitteilung der Regierung nennt gestaffelte Mietgrenzen von 900, 750 oder 600 Euro und Einkommensgrenzen bis zum Fünffachen des IPREM; im verkündeten Text der Bases stehen sie nicht. Verbindlich ist der Boletín Oficial de Canarias. Dieser Text ist Information und keine Rechtsberatung.