KANAREN · VERBRAUCHER

Avis: 1 Million Euro Strafe wegen missbräuchlicher Gebühr

Der Autovermieter Avis muss eine Million Euro Strafe zahlen. Das spanische Ministerium für Soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 (Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030) hat das Unternehmen sanktioniert, weil es von Mietkunden eine gesonderte Gebühr verlangte, wenn diese während der Mietzeit einen Verkehrsbußgeldbescheid erhielten.

23. August 2026 · Von Julia Roca Bethencourt · 6 Min.
Mietwagen-Schlüssel (Symbolbild)

Foto: skinnylawyer from Los Angeles, California, USA, CC BY-SA 2.0 (Symbolbild).

Nach Angaben der nationalen Verbraucherschutzbehörde und Berichten von La Voz de Lanzarote handelt es sich um eine der höchsten Einzelstrafen in diesem Bereich. Für die Kanarischen Inseln, wo der Mietwagen ein zentrales Element des Tourismus ist, hat der Fall besondere Bedeutung.

Was Avis den Kunden berechnete

Erhielt ein Mieter während der Vertragslaufzeit ein Verkehrsbußgeld, so stellte Avis laut Verbraucherschutzbehörde zusätzlich eine „Bearbeitungsgebühr“ (gestión) in Rechnung. Diese lag je nach Fall zwischen 33,88 und 45 Euro.

Offiziell sollte die Gebühr die „Verwaltung der administrativen Sanktion“ abdecken, also die Weiterleitung der Bußgeldunterlagen und die Mitteilung der Identität des Fahrers an die Behörden. Genau diese Mitteilung ist jedoch eine gesetzliche Pflicht des Fahrzeughalters.

Warum die Klausel als missbräuchlich gilt

Die Behörde stufte die Vertragsklausel als missbräuchlich ein: Sie lässt den Verbraucher für etwas zahlen, das in Wahrheit eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmens ist. „Ein Aufwand, den das Gesetz dem Fahrzeughalter auferlegt, kann nicht als zusätzlicher Kostenpunkt auf die Kundschaft abgewälzt werden“, so die Begründung des Ministeriums.

Die Gebühr sei zudem unverhältnismäßig und störe das vertragliche Gleichgewicht zum Nachteil des Verbrauchers, heißt es weiter.

Sehr schwerer Verstoß mit erschwerendem Umstand

Der Verstoß wurde als „sehr schwerwiegend“ (muy grave) eingestuft. Als erschwerender Umstand gilt, dass Avis eine Praxis fortsetzte, die bereits zuvor für rechtswidrig erklärt worden war.

Bereits das Gericht erster Instanz Nr. 1 von Vitoria-Gasteiz (Juzgado de Primera Instancia nº 1 de Vitoria-Gasteiz) hatte dieselbe Klausel in einem Urteil vom 22. September 2020 für missbräuchlich erklärt und deren Streichung angeordnet.

Warum das für die Kanaren zählt

Auf Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote und Fuerteventura mieten unzählige Urlauber und Einheimische ein Auto, um die Inseln zu erkunden. Zusatzgebühren im Kleingedruckten treffen daher eine sehr große Gruppe von Verbrauchern.

Der Fall zeigt, dass Vertragsklauseln bei Mietwagen genau geprüft werden – und dass Verbraucher gegen unzulässige Aufschläge Rechte haben.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer eine solche Bearbeitungsgebühr im Zusammenhang mit einem Bußgeld gezahlt hat, kann seine Rechnungen und den Mietvertrag prüfen und Belege aufbewahren.

Bei Zweifeln lohnt sich die Kontaktaufnahme mit einer Verbraucherzentrale (Oficina Municipal de Información al Consumidor, OMIC) oder dem Verbraucherschutz der jeweiligen Insel, um mögliche Rückforderungen zu klären.

Tipp: Fotografieren Sie bei der Abholung des Mietwagens den Vertrag und die Gebührenübersicht. Bewahren Sie alle Rechnungen auf – vor allem, wenn ein Bußgeld und eine zusätzliche „gestión“-Gebühr auftauchen. Klar dokumentierte Belege erleichtern eine spätere Reklamation.
Achtung: Die Strafe ist administrativ und kann noch angefochten werden; sie bedeutet nicht automatisch, dass einzelne Kunden Geld zurückerhalten. Prüfen Sie jeden Vertrag individuell und verlassen Sie sich nicht auf pauschale Versprechen zu Rückzahlungen.

Die wichtigsten Fakten

  • Strafe: 1.000.000 Euro gegen Avis, verhängt vom nationalen Verbraucherschutz (Consumo).
  • Zuständig: Ministerium für Soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 – eine staatliche Behörde, keine kanarische Regionalstelle.
  • Beanstandete Gebühr: 33,88 bis 45 Euro für die „Bearbeitung“ eines Verkehrsbußgeldes.
  • Einstufung: „sehr schwerwiegender“ Verstoß, erschwerend das Beharren auf einer bereits für rechtswidrig erklärten Praxis.
  • Präzedenzfall: Urteil des Juzgado de Primera Instancia nº 1 de Vitoria-Gasteiz vom 22. September 2020.

FAQ

Wer hat Avis bestraft?
Das nationale Ministerium für Soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 (Consumo) – nicht eine kanarische Regionalbehörde.
Wie hoch ist die Strafe?
Eine Million Euro, laut Consumo im oberen Bereich des möglichen Bußgeldrahmens.
Wofür wurde die beanstandete Gebühr berechnet?
Für die „Bearbeitung“ eines Verkehrsbußgeldes, das ein Mieter während der Mietzeit erhielt – zwischen 33,88 und 45 Euro.
Warum ist das missbräuchlich?
Die Mitteilung des Fahrers an die Behörde ist eine gesetzliche Pflicht des Halters. Der Kunde soll dafür nicht extra zahlen.
Gab es zuvor ein Urteil?
Ja, das Gericht in Vitoria-Gasteiz erklärte dieselbe Klausel am 22. September 2020 für missbräuchlich.